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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-07

Wortprotokoll

Der Fonds für die innere Sicherheit ist eine Schengen-Weiterentwicklung und das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds. Der Fonds wurde für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Er soll die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen und gleichzeitig legale Einreisen erleichtern.

Wir haben diese Fragen im Zusammenhang mit dieser Weiterentwicklung des Aussengrenzenfonds schon einmal ausführlich diskutiert. Das Parlament - also Sie - hat im Dezember 2016 der Übernahme der Verordnung zur Schaffung dieses ISF-Grenze zugestimmt. Die Teilnahme der an Schengen assoziierten Staaten am Fonds bedingt aber den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der EU. Darin werden dann insbesondere die Höhe der finanziellen Beteiligung der assoziierten Staaten am Fonds sowie die weiteren Teilnahmebedingungen detailliert festgelegt. Die Schweiz kann sich voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres rückwirkend ab 2014 an diesem Fonds beteiligen. Über die sieben Jahre Laufzeit dieses Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit insgesamt ungefähr 144 Millionen Franken beteiligen und umgekehrt Zuweisungen für nationale Massnahmen in der Höhe von knapp 21 Millionen Franken erhalten.

Der Entwurf der mit der EU ausgehandelten Zusatzvereinbarung wurde der Bundesversammlung mit der Botschaft vom 3. Juni 2016 zur Übernahme der Verordnung zur Schaffung des Fonds schon einmal unterbreitet. Deshalb habe ich gesagt, dass Sie diese Diskussion auch schon einmal geführt haben. Am Text dieser Zusatzvereinbarung hat sich auch seither nichts verändert. Sie haben damals aber entschieden, dass Sie über die Zusatzvereinbarung und die zusätzliche Verordnung erst dann befinden, wenn eben diese Zusatzvereinbarung definitiv ausgehandelt ist. Das haben wir in der Zwischenzeit gemacht. Wie gesagt, daran hat sich nichts geändert. Zur Erinnerung: Der Ständerat hat dieser Vorlage im letzten Dezember mit 33 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. In Ihrer Kommission ergab die Abstimmung 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen für diese Vorlage.

Ich möchte noch kurz auf die Begründungen oder Argumentationen der Minderheit, die diese Zusatzvereinbarung, diese Verordnung ablehnt, zu sprechen kommen.

Es sind sehr unterschiedliche Gründe, weshalb Ihnen von der Kommissionsminderheit diese Ablehnung beantragt wird. Ein Teil der Minderheit lehnt diese Vorlage ab, weil er befürchtet, dass zu viele Menschen die Schengen-Aussengrenzen überschreiten. Er will Menschen an der Grenze vom Betreten des europäischen Raumes abhalten. Der andere Teil der Minderheit lehnt die Vorlage aus der Befürchtung ab, dass zu wenige Menschen diese Grenzen überqueren können. Er möchte, dass mehr Menschen in den Schengen-Raum kommen können, insbesondere natürlich schutzbedürftige Menschen. Er hat die Befürchtung, dass Menschen an den Grenzen abgehalten werden.

Zur ersten Befürchtung: Es gibt an jeder Grenze und vor allem an der Schengen-Aussengrenze unterschiedliche Bestrebungen. Eine ist, dass Menschen diese Grenzen - das wollen Sie alle - möglichst einfach und unbürokratisch überqueren können. Das ist für den Tourismus, für unsere Wirtschaft absolut zentral. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass es 1,7 Millionen Personen und 1,2 Millionen Fahrzeuge sind, die jeden Tag unsere Schweizer Grenze überqueren. Wir haben also ein elementares Interesse daran, dass Grenzüberquerungen einfach und unbürokratisch vonstattengehen. Das ist für die Wirtschaft, ich sage es noch einmal, für den ganzen europäischen Raum von absolut zentralem Interesse.

Es werden jetzt neue Instrumente geschaffen, damit Personen, die regelmässig aus Drittstaaten in den Schengen-Raum kommen, das noch viel einfacher machen können, dass sie möglichst nicht aufgehalten werden, keine bürokratischen und administrativen Hürden haben, um in den Schengen-Raum zu kommen, um hier Geschäfte zu machen, um sich hier als Touristen aufzuhalten. [PAGE 260]

Zur zweiten Befürchtung, dass Menschen, die, weil sie schutzbedürftig sind, unseren Raum betreten können sollen, durch den Aussengrenzenfonds abgehalten werden, muss ich Ihnen sagen: Die gemeinsame Basis aller Schengen-Staaten ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die Flüchtlingskonvention, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das ist die Basis der Schengen-Zusammenarbeit.

Zu meinen, wenn Sie das Schengen-Abkommen auflösen, wenn Sie es abschaffen oder wenn Sie dieser Zusatzvereinbarung nicht zustimmen, dann gäbe es keine Menschen mehr, die im Mittelmeer ertrinken, ist zu einfach. Das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. Seit sieben Jahren, seit ich im Bundesrat bin, bin ich regelmässig, ungefähr alle fünf Wochen, in Brüssel, um gemeinsam mit allen anderen Migrations- und Sicherheitsministerinnen und -ministern der Schengen-Staaten zu diskutieren, wie man den Schengen-Raum schützen kann, wie man unsere Bevölkerung schützen und trotzdem gleichzeitig sicherstellen kann, dass diejenigen Menschen, die unseren Schutz brauchen, in diesen Raum kommen können und hier diesen Schutz auch bekommen. Das ist die zentrale Herausforderung.

Die Herausforderung - und deshalb ist das Wort Solidarität in diesem Zusammenhang schon sehr wichtig - besteht darin, dass der ganze Schengen-Raum gemeinsam dieser grossen Anforderung gerecht wird, nämlich Sicherheit für unsere Bevölkerung und Schutz für schutzbedürftige Menschen zu schaffen. Dieser Anforderung gerecht zu werden ist eine unglaublich anspruchsvolle Aufgabe, und sie kann nur gelingen, wenn Solidarität im Rahmen dieses Schengen-Raumes herrscht und natürlich auch Solidarität mit den Menschen, die unseren Schutz auch ausserhalb dieses Schengen-Raumes brauchen.

Aber zu meinen, wenn Sie diesen Fonds jetzt nicht hätten, könnten Sie sagen: "Es können alle kommen", ist total falsch. Wir haben es in den letzten Jahren und im Jahr 2015 gesehen, und es wurde auch erwähnt: Wenn einzelne Schengen- oder europäische Staaten sich aus dieser Solidarität verabschieden, dann ist insgesamt, für den ganzen Schengen-Raum, zusätzlich eine ausserordentlich schwierige Situation geschaffen, auch für die Menschen. Erinnern Sie sich an die Bilder in Osteuropa, erinnern Sie sich daran, was für Flüchtlingsströme wir hatten an den Grenzen Europas und in europäischen Staaten. Wir können diese Situationen nur mit einer europäischen Solidarität bewältigen und nicht, wenn einzelne Staaten sich daraus verabschieden. Dafür kämpfen wir. Dafür arbeitet die Schweiz, und dieser Fonds ist ein Bestandteil dieser europäischen Solidarität.

Ich möchte noch etwas zur Grenze sagen, weil diese Grenzkontrollen immer auch diese kontroversen Bilder hervorrufen. Dass Menschen, die die Grenze überqueren - ob aus regulären oder irregulären Gründen, ist dabei völlig egal -, registriert werden, ist absolut zentral. Ohne registrierten Aufenthalt haben sie keine Rechte und keine Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern. Wenn sie ein Asylgesuch stellen und das Anrecht auf ein Asylverfahren haben wollen, dann müssen sie registriert sein.

Bitte verkennen Sie nicht die Bedeutung davon, dass Menschen, die in einen bestimmten Raum kommen oder eine Landesgrenze überqueren, dort - wenn sie nicht mit einem Visum kommen, sondern eben als sogenannt irreguläre Migranten - das Anrecht haben, registriert zu werden, und erst so überhaupt ihre eigenen Rechte einfordern können. Was man mit diesem Fonds auch unterstützt, ist die Sicherheit, dass dort, wo viele Menschen in kurzer Zeit die Grenze überqueren - wie wir das in Italien oder Griechenland hatten -, die Menschen registriert werden, damit sie ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können. Bitte glauben Sie nicht, dass Sie diesen Menschen mit einer irregulären Einreise à la "Alle können kommen und sich bitte über den europäischen Raum verteilen" irgendwie geholfen hätten.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, diese Zusatzvereinbarung und auch die entsprechende Verordnung jetzt zu unterstützen.

Herr Nationalrat Amstutz hat noch gesagt, man hätte 2005 andere Zahlen vorgelegt. Ja, das stimmt: Mein Vorvorgänger - er hat ja diese Vorlage vertreten und Ihnen auch präsentiert - hat andere Zahlen genannt. Die Welt war aber 2005 in Gottes Namen auch ein bisschen eine andere. Was in der Zwischenzeit gelaufen ist, was im Bereich des Terrorismus passiert ist, der nun definitiv in Europa angekommen ist, konnte man 2005 in dieser Form nicht voraussehen. Auch die Flüchtlingskrise konnte man damals nicht voraussehen. Deshalb haben wir auch Verständnis dafür, dass damals vonseiten des Bundesrates andere Zahlen genannt worden sind. Aber ich glaube, Sie haben immer wieder gesehen, wie sich der Schengen-Raum verändert und wie sich die Schweiz als assoziiertes Mitglied halt eben auch an den Aufgaben, die sich stellen, beteiligt.

Wenn Sie meinen, Sie könnten Nein sagen und hätten damit irgendeine der Aufgaben, die sich uns allen stellen, gelöst, dann machen Sie es sich etwas zu einfach. Ich bitte Sie, diese Veränderungen mitzutragen, indem auch wir unseren Teil der Verantwortung übernehmen.