Galladé Chantal · Nationalrat · 2018-03-07
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Das Parlament hat im Dezember 2016 die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Der Fonds soll dazu beitragen, die Sicherheit im Schengen-Raum [PAGE 255] zu erhöhen, die illegalen Einreisen zu verhindern und die legalen Einreisen, also auch zum Beispiel den Tourismus, zu erleichtern. Mit dem Fonds werden jene Schengen-Staaten unterstützt, die hohe Kosten für den Schutz ihrer Schengen-Aussengrenzen tragen, denken wir zum Beispiel an Italien oder Griechenland.
Die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz sind in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. September 2017 die entsprechende Botschaft zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung verabschiedet.
Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) wurde für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Er ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ebenfalls beteiligte und der Ende 2013 ausgelaufen ist. Dabei handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zugunsten von Schengen-Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder bedeutender internationaler Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenze tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, den Schutz der Aussengrenze zu verbessern und damit die illegalen Einreisen in den Schengen-Raum zu verhindern. Ausserdem soll die legale Einreise autorisierter Personen erleichtert werden.
Von diesen Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum profitiert schlussendlich die Schweiz sehr stark. Die Schweiz wird sich während den sieben Jahren Laufzeit des Fonds daran mit voraussichtlich 20,6 Millionen Franken pro Jahr beteiligen und ihrerseits rund 20 Millionen Franken zur Finanzierung nationaler Massnahmen erhalten. Der Bundesrat und das Parlament haben im vergangenen Jahr die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung geschaffen, die Referendumsfrist ist am 7. April 2017 ungenutzt abgelaufen.
Wie beim Aussengrenzenfonds braucht es für eine Beteiligung der Schweiz erneut eine Zusatzvereinbarung, wir sind ja nicht EU-Mitglied. Diese Vereinbarung legt die Modalitäten fest und ist somit eine Voraussetzung dafür, dass sich die Schweiz als an Schengen assoziierter Staat an diesem Fonds weiterhin beteiligen kann.
Der Ständerat hat der Zusatzvereinbarung als Erstrat mit 33 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt, wir sind Zweitrat. Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates beantragt, der Zusatzvereinbarung zum europäischen Fonds für die innere Sicherheit zuzustimmen, und zwar mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Minderheit hingegen beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Die Finanzkommission hat unsere Kommission gebeten, einige Fragen zu klären; wir haben das getan, und ich will Ihnen das nicht vorenthalten.
So stellte die Finanzkommission erstens die Frage, ob die Schweiz verpflichtet sei, sich am Fonds für die innere Sicherheit zu beteiligen, und wie sich eine Nichtbeteiligung am Fonds auf die Schengen-Abkommen als Ganzes auswirken würde. Die Antwort war: Ja, es besteht eine Pflicht, weil es sich um eine Weiterentwicklung von Schengen handelt. Würden wir für die Übernahme der Weiterentwicklung keine Lösung finden, wäre irgendwann eine Kündigung die Folge.
Zweitens wollte die Finanzkommission wissen, wie evaluiert wird, dass die Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds tatsächlich einen Beitrag zur Verringerung der illegalen Einreisen bewirkt. Hierzu gilt es zu erwähnen, dass es zwei Evaluationsmechanismen gibt, die Grundevaluation von Schengen, wonach sich jeder Schengen-Staat regelmässig einer Gesamtevaluation durch die EU-Kommission und einen Ausschuss von Mitgliedstaaten unterziehen muss. Auch die Schweiz führt solche Evaluationen durch, und in diesem Jahr ist die Schweiz Ziel einer solchen Evaluation. Es gibt zudem einen fondsspezifischen Evaluationsmechanismus, wonach in der Mitte der Laufzeit in jedem Staat evaluiert wird, wie viele Mittel wie eingesetzt wurden und ob die gesetzten Ziele auch erreicht worden sind.
Als Drittes wollte die Finanzkommission wissen, ob aufgrund der Absichten der EU-Kommission damit zu rechnen sei, dass dem Fonds mehr Mittel zugeführt werden sollten, als heute feststeht, und was das für die Beiträge der Schweiz in den Jahren 2019 und 2020 bedeuten würde. Der Bundesrat hat in der Botschaft dargelegt, dass es aufgrund der aktuellen Migrationslage möglich sein könnte, dass der Mittelbedarf steigen könnte. Das hätte wieder den Stellenwert einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Schweiz hätte aber dann ein Mitspracherecht bei dieser Weiterentwicklung, wobei diese auch dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden müsste. Gegenwärtig liegt aber kein solches Begehren vor, die Mittel zu erhöhen.
Aus Sicht der Mehrheit unserer Kommission trägt der Fonds dazu bei, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen, die illegalen Einreisen zu erschweren und die legalen Einreisen zu erleichtern. Auch für den Tourismus und die Wirtschaft, das wurde in unserer Kommission auch betont, ist Schengen von zentraler Bedeutung. Es ist ein sicherheitspolitisches Grossprojekt, aber eben, es ist auch für die Wirtschaft und den Tourismus entscheidend. Als Beispiel: Allein aus China werden rund 200 000 - 200 000! - Visa-Anträge gestellt, die für die Schweiz interessant sind. Im Gegensatz zu den Zeiten vor Schengen besuchen heute Zehntausende von Chinesen als Touristen die Schweiz, ohne für die Schweiz ein Visum gelöst zu haben. Sie können das, weil sie für andere Zielstaaten, die bei Schengen Mitglied sind, ein Visum beantragt haben. Dieser Mitnahmeeffekt ist beträchtlich. Zudem erachtet die Mehrheit den Fonds als Akt der Solidarität, weil er jene Schengen-Staaten unterstützt und entlastet, die aufgrund ihrer geografischen Lage hohe Kosten für den Schutz ihrer Aussengrenze zu tragen haben.
Eine Minderheit äussert sich dagegen. Sie kritisiert, dass der Schweizer Beitrag stetig zunehme, und bezweifelt die Effektivität der eingesetzten Mittel, und es gibt auch die Minderheit, die Angst hat, dass die Festung Europa und damit die Abgrenzung gegenüber anderen Ländern noch stärker wird.
Wir haben ja dem Rechtsakt bereits zugestimmt, der die Grundlage für diese Zusatzvereinbarung ist, und damit der Übernahme der Verordnung zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa. Das Referendum wurde nicht ergriffen.
Die Mehrheit unserer Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Annahme dieser Weiterentwicklung dieses Fonds.