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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-03-07

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Vorab möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz.

Mit meiner Motion 17.3956, "Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung", soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 19 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) mit einem Absatz 4 zu ergänzen, der lautet: "Der Bundesrat kann die Entschädigung der Vermittlertätigkeit regeln."

Um unverhältnismässige Ausgaben für Vermittlerprovisionen zu vermeiden, hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zum KVAG vom 15. Februar 2012 vorgesehen, dass er bei Bedarf die Entschädigung der Vermittlertätigkeit regeln kann. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde diese Bestimmung allerdings mit Verweis auf die Selbstregulierung der Branche gestrichen. Trotz jahrelanger Regulierungsbemühungen der Branche werden jedoch noch immer unverhältnismässig hohe Vermittlerprovisionen gezahlt, auch für den Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung. Handlungsbedarf ist zweifellos vorhanden.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass von einer funktionierenden Selbstregulierung der Branche keine Rede sein kann: Die Sendung "Kassensturz" berichtete im September 2017, dass eine Krankenkasse gemäss internen Papieren anstelle der von der Branche vereinbarten 50 Franken Provisionen von 250 Franken und in Kombination mit einer Zusatzversicherung bis zu 1500 Franken für den Abschluss einer Krankenversicherung bezahlt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch noch höhere Beträge fliessen. Ausserdem ist die Vermischung von obligatorischer Krankenversicherung und Zusatzversicherung äusserst problematisch: Es fehlt an Transparenz, welche Provisionen über die obligatorische Krankenversicherung und welche über Zusatzversicherungen abgewickelt werden.

Gerade im Bereich der obligatorische Krankenpflegeversicherung, in welchem die Aufnahmepflicht gilt und sich das Angebot der Anbieter nicht unterscheidet, verursachen solche Vermittlerprovisionen zusätzliche Kosten, bieten den Krankenversicherten aber keinerlei Mehrnutzen. Im Gegenteil: Wenn solch hohe Beträge im Spiel sind, besteht die Gefahr, dass Krankenkassen Risikoselektion betreiben und Versicherungsmakler alles daransetzen, entsprechende Verträge abzuschliessen, und dabei keine Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Klienten nehmen. Wir haben verschiedenste Beispiele dokumentiert, wo Versicherungen aufgeschwatzt wurden, die absolut unnötig waren.

Die Vermittlerprovisionen generieren finanzielle Fehlanreize, die eine ausgewogene Beratung verunmöglichen. Der "Beobachter" hat in seiner Ausgabe 2/2018 unter dem Titel "Luxuspreise für Telefonterror" aufgelistet, was gewisse Krankenversicherer für Boni bieten. Es gibt eine Krankenversicherung aus Martigny, welche die unabhängigen Makler mit Boni im Gesamtwert von mehreren Hunderttausend Franken vergoldet.

Angesichts der stetigen Prämienerhöhungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der dadurch zunehmenden finanziellen Belastung vieler Haushalte müssen unnötig hohe Ausgaben der Krankenversicherung unbedingt vermieden werden. Deshalb soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf gegen solche unverhältnismässig hohen Vermittlerprovisionen vorzugehen.

Mit meiner Motion fordere ich keine strikte Regelung. Es soll dem Bundesrat lediglich die Möglichkeit gegeben werden, im Falle eines erneuten Scheiterns einer von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützten Branchenlösung innert nützlicher Frist einzugreifen. Es ist also eine Ergänzung zum Vorgehen der SGK-SR. Dies wäre dringend nötig, sollte auch der zweite Anlauf der Branche seine Wirkung verfehlen.

Ich bitte Sie, den entsprechenden Antrag des Bundesrates auf Annahme meiner Motion anzunehmen.

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