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von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2018-03-07

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-07

Wortprotokoll

Was will die Motion Jositsch "Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt"? Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weiter gehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.

Im Rahmen eines am 1. November 2016 publizierten Berichtes stellte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departementes des Innern fest: "Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen." Weiter wird im Bericht richtigerweise festgehalten, dass die verfassungsmässige Pflicht besteht, "angemessene gesetzgeberische und andere Massnahmen zu ergreifen, um Übergriffe auf das Leben und die Sicherheit aller Personen zu verhindern, Gefahren abzuwehren, Angriffe zu ahnden und polizeilich zu intervenieren, wenn Dritte Leib, Leben oder Eigentum bestimmter Personen oder Institutionen ernsthaft bedrohen".

Trotz dieser klaren Ausgangslage wurden die entsprechenden Schutzmassnahmen bisher nicht in ausreichendem Mass ergriffen. Einerseits stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine kantonale respektive kommunale Aufgabe oder um eine solche des Bundes handelt. Andererseits ist auf Bundesebene unklar, ob eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Die vorliegende Motion will diesbezüglich Klarheit schaffen. In der Stellungnahme sagt der Bundesrat, dass der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen, aber auch vor anderen Gewaltakten für ihn höchste Priorität habe.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine religiöse Gemeinschaft und Minderheit besonders bedroht sein kann. Das gilt namentlich auch für die jüdischen Gemeinschaften und ihre Einrichtungen, die vom islamistischen Terror bedroht [PAGE 262] sind. Dieser besonderen Bedrohung müssen die verantwortlichen Behörden Rechnung tragen. Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden durch die verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften laufend überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen an die aktualisierte Bedrohungslage vorgenommen.

Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlagen, ist der Bundesrat bestrebt, die bereits bestehende Koordination zu intensivieren. Er wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten sowie im Gespräch mit interessierten Organisationen analysieren, ob das heute vorgesehene Schutzdispositiv genügt oder ob es punktuelle Schwachstellen gibt, die mittels spezifischer Massnahmen eliminiert werden können. Eine verstärkte Koordination entspricht auch den Empfehlungen des Sicherheitsverbundes Schweiz in dem im Juli 2016 publizierten Bericht "Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung".

Die Kommission anerkennt, dass der Bund und die Kantone die verfassungsmässige Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen und der Minderheiten im Besonderen vor extremistischen Gruppierungen wahrnehmen. Sie können eine Gefahr für bestimmte Gemeinschaften und Minderheiten darstellen. Zudem erachtet es die Kommission als wichtig, dass der Bund in diesem Bereich mit Kantons-, Gemeinde- und Polizeibehörden - im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen - zusammenarbeitet und so die notwendigen Massnahmen zum Schutz der potenziell gefährdeten religiösen Minderheiten ergreifen kann. Sie hat Kenntnis genommen von der Schaffung einer Arbeitsgruppe, in der die verschiedenen beteiligten Akteure vertreten sind. Ziel ist es, einen Bezugsrahmen für alle gefährdeten Minderheiten zu finden.

Daher beantragt die Kommission einstimmig, diese Motion anzunehmen. Wir sind Zweitrat. Der Ständerat hat dies schon getan.