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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-03-07

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Der weltweite Boom des Online-Handels setzt die Schweizer Wirtschaft mehr und mehr unter Druck.

Einfache Zahlen verdeutlichen die Brisanz der laufenden Entwicklung: In den letzten fünf Jahren haben sich Online-Verkäufe vom Ausland in die Schweiz mehr als verdoppelt. Gemäss den jüngsten Zahlen des Verbandes des schweizerischen Versandhandels, die vor wenigen Wochen veröffentlicht worden sind, belief sich der Umsatz der Online-Verkäufe in der Schweiz im letzten Jahr auf 1,6 Milliarden Franken. Allein der chinesische Anbieter Aliexpress schickte täglich rund 45 000 Pakete in die Schweiz, Zalando ungefähr 30 000. Der Markteintritt von Amazon, der dank einer Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post möglich wurde, steht unmittelbar bevor. Es wird erwartet, dass der Online-Auslandeinkauf weiterhin überdurchschnittlich - mit jährlichen Raten um 20 Prozent - wachsen wird; der Abfluss von Wertschöpfung wird also weiterhin stark zunehmen.

Die Entwicklung innerhalb der EU, die derzeit im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ein ambitiöses Programm umsetzt, um den grenzüberschreitenden Online-Handel zu erleichtern, erschwert die Ausgangslage für Schweizer Anbieter zusätzlich und verringert ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Im Dezember 2017 erzielten die EU-Staaten eine Einigung über eine Reihe von Massnahmen, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU massiv vereinfachen. Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten über ein einheitliches und benutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen und müssen sich nicht mehr in jedem Land registrieren, in das sie Waren verkaufen möchten. Für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU sind zusätzliche Erleichterungen vorgesehen, die teilweise bereits am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, wird die Mehrwertsteuer-Freigrenze bei Online-Verkäufen von ausserhalb der EU ganz aufgehoben. Diese verschiedenen Massnahmen tragen dazu bei, dass einerseits der grenzüberschreitende Online-Handel in Europa massiv vereinfacht wird und andererseits unfaire Wettbewerbsbedingungen zugunsten von Händlern aus Drittstaaten aufgehoben werden.

Es ist selbstverständlich so, dass alle diese Neuerungen ganz direkte Auswirkungen auch auf die Schweiz haben werden. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation ist daher etwas enttäuschend. Die Herausforderungen und die Chancen, die der Boom des grenzüberschreitenden Online-Handels für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit sich bringt, werden meines Erachtens zu wenig gewürdigt. [PAGE 159]

Lassen Sie mich diese Feststellung in drei Punkten ganz kurz illustrieren:

1. Massive Benachteiligung der Schweizer Unternehmen: Gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten befinden sich Schweizer Unternehmen und namentlich die exportorientierten KMU bereits wegen des hohen Preisniveaus in einer schwierigen Ausgangslage. Mit der Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ergeben sich nun weitere Nachteile. Natürlich können sich, wie es der Bundesrat in seiner Antwort darlegt, auch Schweizer Unternehmen beim Import-One-Stop-Shop anmelden. Dies bedeutet aber weiterhin, dass die Schweizer Unternehmen, anders als die Konkurrenten in europäischen Staaten, eine separate Steuereinheit in der EU erstellen müssen. Für eine solche zweite Buchhaltung ist Know-how nötig, das eventuell nur ein externer Dienstleister zur Verfügung stellen kann. Daraus ergeben sich zusätzliche Abgaben und Gebühren und ein hoher administrativer Aufwand, den vor allem KMU nur mit grossen Schwierigkeiten erbringen können. Demgegenüber kann ein EU-KMU die Mehrwertsteuer für den Online-Export in gleicher Weise abrechnen wie für seine Verkäufe im Inland. Diese Erleichterung ermöglicht es ihm, Chancen, die sich aus dem Online-Handel ergeben, viel einfacher zu nutzen und neue Kunden in anderen europäischen Staaten zu erreichen, ohne dass sich daraus ein nennenswerter administrativer Zusatzaufwand ergibt.

2. Nachteile wegen der hohen Freigrenze: Auch die Aufhebung der Mehrwertsteuer-Freigrenze bei Online-Verkäufen aus Drittstaaten in die EU hat direkte Auswirkungen auf Schweizer Anbieter. Diese Massnahme bedeutet nämlich, dass Verkäufe dieser Anbieter in die EU-Staaten vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig sind, während umgekehrt EU-Anbieter bei Online-Verkäufen in die Schweiz weiterhin von einer Freigrenze profitieren. Dies verbilligt die Importe auf Kosten der öffentlichen Hand. Die revidierten Mehrwertsteuerbestimmungen für den elektronischen Versandhandel, die erst Anfang 2019 in Kraft treten werden, sehen weiterhin eine Freigrenze von 65 Franken vor. Im internationalen Vergleich ist diese extrem hoch. Auch hier ergibt sich eine offensichtliche Benachteiligung inländischer Anbieter, was bestimmt nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und des Bundesrates liegt.

3. Direktexporte sind nur möglich, wenn optimale Rahmenbedingungen vorhanden sind: Die Schweiz ist die innovationsorientierte Exportnation par excellence. Der Online-Handel ermöglicht es insbesondere KMU und Start-ups, die nicht über ein eigenes Netzwerk ausserhalb der Grenzen verfügen, effiziente und kostengünstige Wachstumsstrategien zu entwickeln und sich neue Marktsegmente zu erschliessen. Gemäss verschiedenen Studien stellen Direktexporte für KMU bei Weitem die am meisten Erfolg versprechende und am häufigsten umgesetzte Internationalisierungsstrategie dar. Diese Chancen können allerdings nur genutzt werden, wenn es der Schweiz gelingt, optimale Rahmenbedingungen herzustellen und zu gewährleisten, dass Schweizer Anbieter gegenüber ihren Konkurrenten in anderen dynamischen Wirtschaftsräumen über gleich lange Spiesse verfügen.

Zusammenfassend: Ich fordere also den Bundesrat auf, noch einmal über die Bücher zu gehen und dem Parlament so rasch wie möglich einen Massnahmenplan vorzulegen, der angesichts der jüngsten Entwicklungen in der EU die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen exportorientierten Unternehmen sicherstellt. Dabei müssen im Sinne einer politischen Agenda drei Themen im Vordergrund stehen: erstens eine Strategie zur Teilnahme am digitalen Binnenmarkt der EU, zweitens die Mehrwertsteuer-Freigrenze und drittens die konsequentere Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht. Der Online-Boom ist für die Schweizer Wirtschaft mit Herausforderungen verbunden, bietet aber auch immense Chancen. Es steht angesichts der raschen Entwicklungen auf europäischer Ebene fest, dass Abwarten keine Option ist. Wer zu spät kommt, das wissen wir, den bestraft das Leben.

In diesem Sinne danke ich Herrn Bundesrat Maurer dafür, dass er diese Themen so offen angeht.

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