Thurnherr Walter · 2018-03-07
Thurnherr Walter · Aargau · 2018-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung des Postulates. Er überprüft die Kosten der laufenden Legislatur im Rahmen der neuen ausgabenpolitischen Prioritäten und strukturellen Reformen. Die Entwicklung der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und der Kosten für die externe Beratung wird jährlich in der Staatsrechnung ausgewiesen. Sie sind seit Jahren praktisch unverändert - das beantwortet vielleicht die Frage von Herrn Müller. [PAGE 283]
Für die Öffentlichkeitsarbeit liegen die Kosten seit 2002 bei rund 80 Millionen Franken pro Jahr. Der Anteil des Bundes beträgt 0,1 Prozent. In diesen Kosten eingeschlossen sind die Aufwände für Präventions- oder Informationskampagnen, die über vom Parlament bewilligte Budgets verfügen. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für die Übersetzungsleistungen in den drei Amtssprachen. Seit 2002 haben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wesentliche Entwicklungen stattgefunden, ich erwähne das Internet, die sozialen Medien, die gestiegenen Transparenzanforderungen, die eine aktivere Kommunikation zur Folge haben. Trotz dieser Entwicklungen sind die Kosten stabil.
Bei der externen Beratung verfolgt der Bundesrat den Grundsatz, dass die Bundesverwaltung ihre Aufgaben mit eigenem Personal erfüllen soll. In Einzelfällen ist es aber sinnvoll, auf externes Wissen zurückzugreifen, zum Beispiel um Arbeitsspitzen zu brechen, wenn spezifisches Wissen intern nicht zur Verfügung steht usw. Die Ausgaben für die externen Beratungen - darunter fallen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung und die Kosten für die Informatikberatungen und -dienstleistungen, alles mit eingerechnet - belaufen sich seit 2010, also über die letzten acht Jahre, auf Beträge zwischen 456 und 485 Millionen Franken pro Jahr; dies auch wieder als Antwort an Herrn Müller. Gemäss Staatsrechnung 2016 betrugen die Ausgaben 440 Millionen Franken. Damit sind sie auch im Bereich der externen Beratungen nicht gewachsen. Zudem wurden die vom Bundesrat 2015 beschlossenen Kürzungen von 5 Prozent - auch das haben Sie angesprochen - in die Finanzplanung übernommen und umgesetzt.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, das Postulat abzulehnen.