Suter Marc F. · Nationalrat · 2002-06-13
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Wir haben zwei Rückweisungsanträge, die nicht genau gleich lauten. Dies merkt man insbesondere dann, wenn man der Begründung genau zuhört. Ich möchte zunächst erklären, weshalb in zeitlicher Hinsicht ein gewisser Druck entstanden ist. Die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ist bis spätestens Anfang Dezember 2002 hier im Rat zu beraten; bis spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Empfehlung an die Stimmbürger abzugeben. Um diesen Entscheid treffen zu können, sollte das Plenum die Konturen und die Inhalte des indirekten Gegenvorschlages kennen; ansonsten könnte kaum ein sachgerechter Entscheid über die Verfassungsinitiative getroffen werden. Aus diesen Gründen, und weil wir wissen, dass Differenzen zum Ständerat bestehen - diese Differenzen müssen in der Kommission und nachher im Plenum seriös behandelt werden können -, haben wir natürlich einen gewissen Zeitbedarf. Die Kommission ist deshalb zum Schluss gekommen, dass die Vorlage in der Sommersession beraten werden muss, wenn der indirekte Gegenvorschlag bis spätestens Anfang Dezember vorliegen soll.
Die SGK hat es sich nicht leicht gemacht. Wir haben Sondersitzungstage eingeschoben und Open-End-Debatten durchgeführt, einmal bis halb zwölf Uhr nachts, um unseren Auftrag korrekt und redlich erfüllen zu können. Was nun die Aufträge anbelangt, die der Kommission gemäss den Rückweisungsanträgen erteilt werden sollen, muss ich einfach sagen: Sie werden in der Kommission nicht mehr viel Neues erwarten können. Wir haben die aufgeworfenen Fragen natürlich sehr wohl diskutiert.
Ich möchte nur kurz auf den Einwand der fehlenden Verfassungsmässigkeit eingehen, den Herr Loepfe erhoben hat. Was das Bauwesen anbelangt, muss ich Ihnen sagen: Es ist ein erstaunlicher Einwand, denn er ist bisher nirgends in die Diskussion eingeflossen, selbstverständlich auch nicht in die Beratungen des Ständerates, der sich sehr eingehend mit der Verfassungsmässigkeit befasst hat. Beim Arbeitsbereich wird es ja nicht um die Verfassungsmässigkeit gehen, sondern um die Frage, ob man diese Massnahmen will oder nicht.
Die Minderheitsanträge liegen auf dem Tisch. Immerhin ist zur Ehrenrettung der Kommission zu sagen, dass wir den Einbezug des Erwerbslebens und den Schutz der behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich genau beraten haben. Wir haben uns an das Modell des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann gehalten.
Was den Rechtsschutz, die Rechtsfolgen und den Geltungsbereich anbelangt, geht es insbesondere darum, dass ein Rechtsschutz besteht, wenn eine Diskriminierung vorliegt - also nicht irgendeine Benachteiligung, sondern eine Diskriminierung. Dies ist sicher verfassungsgemäss.
Die Verfassungsmässigkeit, das hat uns Herr Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz aufgezeigt, kann diskutiert werden, wenn es um die Zuständigkeitsfrage beim Auftrag der integrativen Schulung geht. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass die Kantone die Integration in die Regelschule unterstützen und fördern. Da kann man in guten Treuen der Auffassung sein, dass der Förderungsauftrag des Bundes an die Kantone ihre Hoheit im Schulbereich verletzt. Deshalb habe der Bundesgesetzgeber hier nichts zu sagen.
Die Kommissionsmehrheit ist zu einem anderen Schluss gekommen, nämlich dass Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung eine genügende Grundlage bietet, um ein Sozialziel in diesem Gesetz im Sinne eines Auftrages zu verankern und die Kantone aufzufordern, die Integration in der Schule zu fördern. Wie die Kantone das bewerkstelligen, mit welchem Aufwand und in welchem Zeitraum, ist völlig der Gestaltung der Kantone überlassen.
Auch was die Kosten anbelangt, werden wir im Falle der Rückweisung nicht zu neuen Erkenntnissen kommen. Die zwei bestehenden Streitpunkte werden Mehrkosten auslösen, die aber nicht genau beziffert, sondern nur geschätzt werden können. Es geht hier um Plausibilitätsüberlegungen. Der eine Bereich ist die Frage, ob - wie im Kanton Luzern - der Geltungsbereich des Gesetzes bei Wohnbauten mit sechs Wohneinheiten gilt oder ob er erst ab acht Wohneinheiten gelten soll. Zu diesem Fragenkomplex können die Mehrkosten relativ genau abgeschätzt werden. Wir werden hier einen politischen Entscheid treffen müssen, ob man das will oder nicht. Ich glaube auch nicht, dass diese Differenz einen wirklichen Kernpunkt der Gesetzesvorlage darstellt. Aber immerhin, Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, dem Minderheitsantrag zu folgen und diese Erweiterung abzulehnen, weshalb die Rückweisung unnötig ist.
Was den Kostenpunkt oder die Mehrkosten beim Einbezug bestehender Bauten anbelangt, wo ja eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgesehen und wo zusätzlich der Verhältnismässigkeitsgrundsatz sehr präzis und einschränkend umschrieben worden ist, kann man nur Plausibilitätsschätzungen machen. Die besten Zahlen, die dazu geliefert werden, sind jene der Fachstellen für behindertengerechtes Bauen. Sie gehen davon aus, dass durch die Baukosten, die bei der behindertengerechten Anpassung bestehender Bauten anfallen, eine Verteuerung von durchschnittlich etwa 2,5 Prozent eintritt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Mehraufwendungen verkraftbar und auch berechtigt sind. Dies insbesondere, weil für diese Anpassung eine sehr lange Frist gewährt wird. Die Anpassung muss erst nach 20 Jahren erfolgt sein, und da wird sich die Bausubstanz in der Zwischenzeit natürlich ohnehin sehr stark erneuert haben.
Ich möchte auf die Argumente der SVP-Fraktion und insbesondere auf die Begründung des Rückweisungsantrages Föhn nicht sehr einlässlich eingehen, aber immerhin sagen, dass ich die angeführten Argumente persönlich ein wenig als politisches Manöver empfinde.
Man soll doch Farbe bekennen; die Zeit ist reif dazu. So hat beispielsweise der Sprecher der Minderheit, Herr Triponez, bereits in der Kommission offen und klar dargelegt, gegen welche Bestimmungen er mit welchen Begründungen ist. Diese Minderheitsanträge liegen auf dem Tisch. Ich finde, das ist faires Politisieren; man kann hier mit Argumenten aufeinander eingehen und die Sache ausdiskutieren. Wenn aber vom Sprecher der SVP-Fraktion gesagt wird: "Wir sind für die Gleichstellung", aber alles abgelehnt wird, was dafür vorgesehen wird, dann muss ich sagen, dass ich dies etwas verlogen finde. In der Wahrnehmung der Behinderten ist dieses Vorgehen nicht fair, es ist nicht richtig, und es ist irgendwie unehrlich.
Ein Satz des Sprechers der CVP-Fraktion ist sehr erstaunlich. Er hat gesagt, dass das Behindertengleichstellungsgesetz, wie es jetzt von der SGK-Mehrheit vorgelegt wird, nicht im Sinne der Behinderten sei und dass es ihnen nicht diene. Diese Aussage ist wirklich nicht nachvollziehbar, insbesondere deshalb nicht, weil sie vom Sprecher der CVP-Fraktion gemacht worden ist. Denn er hat während der ganzen Arbeit in der Kommission die Mehrheit mitgetragen und auch selber Anträge eingebracht, denen die Kommission gefolgt ist.
Zusammenfassend scheint uns die Zeit reif zu sein für einen Entscheid. Wir sollten die Vorlage nicht an die Kommission zurückweisen, sondern darauf eintreten und die Detailberatung aufnehmen.