Graf Maya · Nationalrat · 2002-06-13
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage ein und weist die Rückweisungsanträge aus den Kreisen der CVP und der SVP entschieden zurück. Warum? Dieses Geschäft wurde von der SGK, der zuständigen Kommission, im Sinne der betroffenen Menschen und der hängigen Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" differenziert, fundiert und wohlüberlegt verbessert. Das Gesetz soll ja auch als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative dienen. Alle im Gesetz strittigen Artikel stehen heute mit Minderheitsanträgen auf der Fahne zur Diskussion. Sie alle können also hier entscheiden, ob Sie ein echtes Gleichstellungsgesetz wollen, das diesen Namen verdient. Es wird dazu immer politische Entscheide brauchen, denn die Mehrheiten werden sich auch bei einer Rückweisung an die Kommission kaum ändern.
Herr Zäch, es geht hier nicht um offene Fragen, es geht um politische Entscheide. Ich frage mich, ob Sie Angst davor haben. Denn was die SVP- und die CVP-Fraktion hier betreiben, ist Verzögerungstaktik. Bei den Ersten ist das begreiflich, weil sie am liebsten gar kein Gesetz wollen. Die Zweiten haben den Mut auf halbem Weg verloren; die Wirtschaft hat wieder einmal genug Druck gemacht. Vor allem der Antrag Loepfe auf Rückweisung ist mir absolut unverständlich. Die Mitglieder der CVP-Fraktion in der Kommission haben mehrheitlich fast alle Verbesserungsvorschläge unterstützt und auch selbst Anträge eingereicht. Ich weise auf die Förderung der Integration von behinderten Kindern in der Schule hin, das ist ein CVP-Vorschlag. Was soll nun also dieses Manöver heute?
Wenn man ein Gesetz oder etwas nicht will, setzt man beim schwächsten Punkt an. Hier und bei anderen neuen Gesetzen ist das Zauberwort "Kostenfolge" bestens dazu geeignet; denn verständlicherweise sind die Auswirkungen eines Gesetzes nicht nur gesellschaftlich, sondern auch finanziell schwer abschätzbar, nie ganz berechenbar. Doch wenn Sie jetzt Milliarden Franken an Mehrkosten herumbieten, ist das bewusst irreführend. Das Gesetz verlangt nur, was wirtschaftlich zumutbar ist. Wenn von Anfang an behindertengerecht gebaut wird, verursacht dies kaum Mehrkosten. Ist eine Anpassung nötig, werden diese Kosten laut Antrag der Kommissionsmehrheit 5 Prozent des Versicherungswertes in keinem Fall übersteigen dürfen. Ausserdem garantiert eine 20-jährige Übergangsfrist, dass Bauten in den meisten Fällen im Rahmen einer regulären Renovation behindertengerecht gestaltet werden können. Zusätzlich steht noch über allem die Verhältnismässigkeit gemäss Artikel 8. Das ist ein ausgewogener und durchdachter Antrag der Mehrheit der Kommission.
Etwas ist uns wichtig: Kosten, wir reden wieder einmal nur von den Kosten. In diesem Gesetz geht es aber nur zum kleinsten Teil um Kosten. Es geht um Menschenrechte, um die gleiche Teilhabe aller am Leben unserer Gesellschaft. Schon einmal - es ist gar nicht so lange her - haben Wirtschaftsführer die Vision einer Prozesslawine und einer riesigen Kostenfolge bemüht, nämlich als es darum ging, das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben zu bekämpfen. Bis heute, fast sechs Jahre danach, hat sich diese Vision nicht bewahrheitet. Das Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann wirkte präventiv, und genau dasselbe wird auch das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit einer Behinderung tun. Denn ein Gebot für die Gleichstellung wird eben dafür sorgen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei neuen Bauten, bei Konzeptionen von öffentlichen Toiletten, Telefonzellen, [PAGE 910] Billettautomaten immer schon von Anfang an mit einbezogen werden. Das ist ja der Punkt. Übrigens ist das im von der Wirtschaft viel gepriesenen Amerika schon längst Realität.
Der Rückweisungsantrag ist also für die grüne Fraktion völlig sinnlos, und er ist vor allem auch eine Ohrfeige für alle jene Menschen mit Behinderungen und für alle Organisationen der Schweiz, die sich nun seit Jahren für ein gutes Gesetz eingesetzt haben. Er ist also eine Ohrfeige für die 700 000 Menschen in unserem Land, für einen grossen Teil unserer Bevölkerung, der mit einer Behinderung lebt.
Nun gehe ich davon aus, dass wir hoffentlich auf den Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz eintreten und diese Diskussion miteinander führen werden. Darum möchte ich Ihnen in der Eintretensdebatte noch die Meinung der Fraktion übermitteln: Die Grundhaltung der Initiative und des vorliegenden Gesetzentwurfes ist uns ein wichtiges Anliegen, denn es geht um Gerechtigkeit und Menschenwürde. Ein Gleichstellungsgesetz ist das wichtigste politische Mittel dazu. Wir werden daher alle Anträge unterstützen, die das Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne der Initiantinnen und Initianten der vorliegenden Initiative verbessern, weil uns die Grundhaltung der Initiative und vor allem der Menschen, die dahinterstehen, sehr wichtig ist. Diese Emanzipationsbewegung der Menschen mit einer Behinderung hat in den letzten Jahren in der Schweiz zum Glück immer mehr an Kraft und Stärke gewonnen. Sie gleicht daher dem Ringen um die Gleichstellung von Frau und Mann, die wir Grünen auch immer an vorderster Front mitgetragen haben.
Die vorliegenden Gleichstellungsforderungen im Gesetz sind für das Selbstbestimmungsrecht der Behinderten wichtig. Ein Kernpunkt ist der freie Zugang zu öffentlichen Einrichtungen; darum wird auch am meisten gekämpft werden. Der freie Zugang ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie ist wichtig, und sie besteht im freien Zugang zu Gebäuden, Dienstleistungen, Transportmitteln, Schule und Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zur Kommunikation und Kultur. Denn - das ist auch eine neue Definition von Behinderung, es ist nicht mehr nur die medizinische - eine Behinderung ist jede Massnahme, Struktur oder Verhaltensweise, die Menschen mit Beeinträchtigungen Lebensmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert. Das sollten wir bei der Beratung dieses Gesetzes nicht vergessen.
Ich möchte noch etwas zum Begriff "Rollstuhlgängigkeit" sagen: Ich möchte ihn gerne durch den Begriff "hindernisfrei" ersetzen und erwähnen, dass ein stufenloser, hindernisfreier Zugang zu allen Bauten und Anlagen nicht nur Menschen mit einer Behinderung dient, sondern für alle gut ist. Denken Sie an gehbehinderte ältere Menschen, denken Sie an Väter und Mütter mit Kinderwagen, und denken Sie an unsere ältere Bevölkerung, die je länger, je mehr zu Hause leben möchte, auch wenn sie pflegebedürftig ist. Der Begriff "hindernisfrei" dient letztlich uns allen, der ganzen Gesellschaft.
Wir werden bei den einzelnen Anträgen die Verbesserungen, die wir unterstützen, noch kommentieren. Ich möchte Ihnen einfach sagen, dass "hindernisfrei" für die grüne Fraktion kein Privileg ist, sondern die selbstverständliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bedeutet; dies soll für alle gelten.
Somit treten wir auf die Vorlage ein.