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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-06-13

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Chancengleichheit ist sehr schwer zu erreichen, denn die Diversität der Menschen tritt immer und auch unabhängig von einer Behinderung zutage, und zwar aufgrund unterschiedlicher Begabung und Fähigkeiten, aufgrund der Charaktereigenschaften, der Erziehung und der Lebensumstände und schliesslich aufgrund auch des engeren und weiteren Umfeldes. Aber bei Gleichstellungsfragen - und das Behindertengesetz basiert auf der Gleichstellungsfrage - dürfen wir in keinem Fall Interessen gegen Interessen ausspielen, indem die Vorteile, die für die einen postuliert werden, sich als Nachteile für die anderen herausstellen. Und werden Dritte, z. B. in Bezug auf die vorgesehene Einschränkung der Vertragsfreiheit, mit einbezogen, so muss ein Kompromiss gefunden werden, der möglichst von allen getragen werden kann. Bei dieser Vorlage ist das nun wirklich noch nicht der Fall.

Es ist keine leichte Aufgabe, zum Behindertengleichstellungsgesetz zu sprechen, denn man fühlt sich a priori auf einer Gratwanderung, wenn im Zusammenhang mit der Gleichstellung von nichtbehinderten und behinderten Menschen das eigentlich Wünschbare dem wirtschaftlich Vertretbaren und der Praktikabilität gegenübergestellt werden muss. Aber es darf nicht passieren, dass sich die Umsetzung einiger Artikel - ich spreche da besonders den Arbeits- und den Baubereich an - schliesslich für die Behinderten als kontraproduktiv erweisen könnte.

Ich möchte festhalten, dass die Liberalen sehr grosses Interesse an einem Behindertengleichstellungsgesetz haben. Sie möchten ein gutes Gesetz fördern, und sie fordern deshalb auch ein gutes Gesetz. Aber die uns vorliegende Fahne ist in sich sehr unterschiedlich. Der Geltungsbereich des Gesetzes sprengt - wie schon gesagt - in vielen Bereichen die Auffassung des Gleichstellungsgedankens und reicht bis in die Vertragsfreiheit hinein. Im Grunde genommen werden wir bereits bei Artikel 1 stecken bleiben, weil die Fassung der Minderheit die allgemeinen Bestimmungen bei weitem überschreitet und quasi im Voraus bereits präjudizierend für alle nachfolgenden Artikel bestimmend ist. Es wäre logischer, man würde das ganze Gesetz beraten und im Anschluss daran Artikel 1 festschreiben.

Die Schwindel erregenden Höhen der finanziellen Konsequenzen einzelner Forderungen im Bereich der Anpassung aller öffentlich zugänglichen Bauten lassen sich nur erahnen. Die Kosten sind nicht absehbar. Wir haben Zahlen auf dem Tisch liegen, aber wir haben auch gegensätzliche Zahlen auf dem Tisch liegen. Ich muss wissen, welche Zahlen Gültigkeit haben, bevor ich mich überhaupt entscheiden kann, ob ich einem Artikel im baulichen Bereich zustimme oder eben nicht. Kommt dazu, dass die Behandlungszeit natürlich sehr kurz war, es ist unverantwortlich, in dieser kurzen Zeit wirklich abschliessend über das Gesetz zu befinden.

Im Interesse einer umsetzbaren, praktikablen Gesetzgebung schliessen sich die Liberalen dem Rückweisungsantrag Föhn/Loepfe an - allerdings auch verbunden mit der Bitte, dass wir in der Herbstsession wieder neu darüber beraten können.

Noch eine Bemerkung zu dem Blatt, das wir heute von den Behindertenorganisationen erhalten haben, und zu Frau Goll und ihrer Bemerkung, dass wir nicht bereit seien, die Diskussion zu führen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass der Rückweisungsantrag keine Diskussionsverweigerung ist. Im Gegenteil, wir wollen sorgfältig und in voller Verantwortung darüber befinden, weil wir ein gutes Gesetz erlassen wollen. Die Medienmitteilung geht natürlich gerade in die Richtung meiner Befürchtung, dass wir die sachliche Ebene verlassen und uns von Emotionen leiten lassen. Das wollen wir nicht, wir wollen seriöse, fundierte Arbeit leisten zugunsten eines Gesetzes, das allgemein akzeptiert wird.

Wir sind also, ich sage es nochmals, für Rückweisung.