Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-08
Wortprotokoll
Ich muss einfach immer wieder darauf hinweisen, dass wir, was die Typengenehmigung und die Konformität betrifft, eben im Bereich der Grenzwerte die EU-Vorschriften übernehmen, und das ist auch richtig so. Die Schweiz macht keine eigenen Typengenehmigungen, wir sind auch nicht dafür eingerichtet. Deshalb ist es, wenn die EU die Grenzwerte verschärft, wenn sie ihre Vorschriften verschärft, für uns sofort gültig. Wir sind gerade im Klimabereich daran, auch für die Fahrzeuge die CO2-Vorschriften aus der EU wieder in unser nationales Recht zu integrieren. Das muss so sein. Deshalb macht es auch Sinn, hier weiterhin dieser Methodik zu folgen.
In der Schweiz - Sie wissen das - haben wir anstelle der früheren Abgas-Typengenehmigungsverfahren Abgastests, die Messung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb, also die Messung der Real Driving Emissions (RDE), eingeführt. Diese sind seit dem 1. September 2017 in Kraft und gelten für alle neuen Fahrzeugtypen. Nach zwei Jahren, per 1. September 2019, läuft die Übergangsfrist für alle Fahrzeuge ab, die bereits typengenehmigt waren. Ab dann können nur noch neuzugelassene Fahrzeuge, welche die RDE-Tests bestehen, bei uns importiert werden. Das ist so koordiniert, das macht Sinn. Hier muss man sich vorher über die Messmethodik einigen, mit der man die CO2-Grenzwerte bestimmt und misst, darin gehen wir vollkommen mit Frau Allemann einig. Aber darin liegt die Crux dieser Betrügereien. Hier kann die Schweiz keinen Alleingang machen, sondern sie setzt sich sehr dafür ein, dass man hier einen korrekten und wissenschaftsbasierten Grenzwert erhält.