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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-03-12

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-03-12

Wortprotokoll

Nach der Ernährungssicherheits-Initiative und der Fair-Food-Initiative ist die uns vorliegende Initiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" bereits die dritte Ernährungs-Initiative, die innerhalb eines guten Jahres in beiden Räten zur Behandlung kommt.

Die heute zu beratende Ernährungssouveränitäts-Initiative mit 108 860 Unterschriften wurde von der Bundeskanzlei im April 2016 für gültig erklärt. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft, die Initiative abzulehnen. Er unterbreitet weder einen direkten noch einen indirekten Gegenentwurf. Wir sind Zweitrat und wissen daher auch, dass der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt und somit dem Bundesrat gefolgt ist.

Die von den Bauern- und Bäuerinnengewerkschaften Uniterre und L'autre syndicat - zwei Mitgliederorganisationen von Via Campesina - sowie von siebzig weiteren Organisationen eingereichte Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung einen neuen Artikel 104c, "Ernährungssouveränität", erhält. Dabei handelt es sich um einen sehr ausführlich formulierten Artikel. Wichtig ist, dass unter dem Begriff "Souveränität" die Fähigkeit zu rechtlicher Selbstbestimmung verstanden wird. Das würde bedeuten, dass der Staat unabhängig von anderen Mächten über seine Politik im Bereich der Ernährung befinden kann. Der Bundesrat stellt aber beim Titel und bei Absatz 1 ein gewisses Missverständnis fest: Mit dem vorgeschlagenen Artikel wird nicht das Recht über Selbstbestimmung bezüglich Ernährungspolitik gefordert, sondern die Ausrichtung der diesbezüglichen Politik auf eine kleinbäuerliche Landwirtschaft.

Der neue Artikel 104c der Bundesverfassung umfasst zehn Absätze, auf deren Schwerpunkte ich kurz eingehe:

Die Absätze 1 und 2 enthalten die Zielsetzungen der Initiative. Die Ernährungssouveränität soll gemäss Interpretation der Initiantinnen und Initianten umgesetzt werden, indem der Bund eine einheimische bäuerliche Landwirtschaft fördert, die einträglich und vielfältig ist, gesunde Lebensmittel produziert und den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird. Der Bund soll auf eine Versorgung mit überwiegend einheimischen Lebens- und Futtermitteln und auf eine ressourcenschonende Produktion achten.

Die Absätze 3 bis 10 enthalten die ausformulierten Massnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen. So soll der Bund wirksame Massnahmen treffen, um die Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu erhöhen und die Strukturvielfalt zu fördern, die Kulturfläche und speziell die Fruchtfolgefläche in ihrer Qualität und Quantität zu erhalten und den Bäuerinnen und Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut zu gewährleisten.

Absatz 4 verbietet in der Landwirtschaft generell den Einsatz genetisch veränderter Organismen sowie von Pflanzen und Tieren, die mittels neuer Technologien entstanden sind, mit welchen das Genom auf nichtnatürliche Weise verändert oder neu zusammengesetzt wurde.

In Absatz 5 werden die Aufgaben des Bundes zur Regulierung der inländischen Märkte definiert. Das heisst unter anderem: Der Bund unterstützt die Schaffung bäuerlicher Organisationen, die bestrebt sind, das Angebot vonseiten der Bäuerinnen und Bauern und die Bedürfnisse der Bevölkerung aufeinander abzustimmen. Er gewährleistet die Transparenz auf dem Markt und wirkt darauf hin, dass in allen Produktionszweigen und -ketten gerechte Preise festgelegt werden. Weiter sollte der Bund den direkten Handel zwischen den Bäuerinnen und Bauern, den Konsumentinnen und Konsumenten sowie den regionalen Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen stärken.

Absatz 6 bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen der Angestellten in der Landwirtschaft. Der Bund soll darauf achten, dass diese Bedingungen schweizweit einheitlich sind.

Die Absätze 7 bis 9 beziehen sich auf den internationalen Handel und die Regulierung der Importe. Zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion soll der Bund Zölle erheben und die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln gezielt regeln oder gar Einfuhren verbieten. Es soll dem Bund untersagt werden, für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln Subventionen auszurichten.

Gemäss Absatz 10 soll der Bund die Information über die Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung von einheimischen und von eingeführten Lebensmitteln und die entsprechende Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen. Auch dürfte der Bund künftig unabhängig von internationalen Normen eigene Qualitätsnormen festlegen.

In der Übergangsbestimmung verlangen die Initianten, dass der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative entsprechende Gesetzesbestimmungen unterbreitet.

Ich komme zu den erfolgten Beratungen. In der Beratung in der WAK-NR fand die Initiative trotz einzelner positiver [PAGE 162] Wertungen keine Unterstützung. Der in der WAK-NR eingebrachte Gegenentwurf unter dem Titel "Bundesbeschluss über eine Stärkung der lokalen Produktion" fand ebenfalls keine Mehrheit. Dieser Gegenentwurf wurde aber trotzdem als Antrag der Minderheit dem Nationalrat unterbreitet. So hat sich der Nationalrat in der Wintersession mit der Initiative und dem Gegenentwurf auseinandergesetzt. Dazu kann ich es kurz machen.

Im Nationalrat wurde für die Behandlung der Initiative und des Gegenentwurfes viel weniger Zeit aufgewendet als für die vom Bundesrat am 1. November 2017 verabschiedete Gesamtschau zur Agrarpolitik. Dabei wurde noch auf vieles anderes und speziell auf die Widersprüche in der Agrarpolitik des Bundesrates im Vergleich zu den drei Landwirtschafts-Initiativen hingewiesen. Genauer gesagt, die Widersprüche wurden kritisiert. Sollte nämlich die erste oder die zweite noch hängige Initiative - die Fair-Food-Initiative oder die Ernährungssouveränitäts-Initiative - angenommen werden, wäre die Gesamtschau des Bundesrates, speziell der Freihandel, extrem betroffen, ja, dieser wäre sogar teils unmöglich. Im Nationalrat waren die einen hier davon überzeugt, die anderen empfanden das als Drohung.

Trotz der langen und teils sehr spannungsvollen Beratung ist der Nationalrat auf den Gegenentwurf mit 126 zu 49 Stimmen bei 6 Enthaltungen nicht eingetreten. Dieser ist somit auch nicht mehr auf der Fahne. Bei der Initiative ist der Nationalrat ohne Abstimmung der einheitlichen Meinung seiner Kommission gefolgt und hat sie zur Ablehnung empfohlen.

Ihre Kommission, die WAK-SR, hat die Ernährungssouveränitäts-Initiative am 22. Januar zusammen mit der Fair-Food-Initiative beraten. Dazu hat sie zwei Vertreter, Frau Ulrike Minkner, Vizepräsidentin von Uniterre, und Herrn Rudi Berli, Präsident von Uniterre Genf, angehört. Als Erstes stellte Herr Berli klar, dass die Initiative nicht, wie immer gesagt wird, eine kleinbäuerliche Landwirtschaft, sondern eine bäuerliche Landwirtschaft wolle. Dabei spiele die Grösse eines Betriebes keine Rolle, sondern es gehe vor allem um familiäre und vielfältige Betriebe. Auch wolle man mit der Initiative keine zusätzlichen Zölle und keine Abschottung und fordere auch nicht eine staatliche Preis- und Mengenregulierung. Die Initianten wollen, dass der Staat Rahmenbedingungen setzt, die es den Bauern ermöglichen, nicht mehr zu 30 Prozent von Direktzahlungen abhängig zu sein. Sie wollen, dass die Bauern ein faires Einkommen auf dem Markt erwirtschaften können. Die Initianten wollen auch eine gentechfreie Landwirtschaft. Das Gentechverbot müsse in der Verfassung verankert werden. Vor allem wollen sie glückliche Bäuerinnen und Bauern, gesunde Tiere, gesunde Nahrungsmittel, schöne Bauernbetriebe und somit eine blühende Wirtschaft auf dem Land.

Für die Initianten ist klar: Obwohl wir einen guten Verfassungsartikel und ein gutes Landwirtschaftsgesetz haben, brauche es diese Initiative, denn zurzeit würden die Verfassung und die Gesetze zu wenig respektiert. Als Beispiele nannten sie den Verlust von täglich drei Bauernbetrieben und sechs landwirtschaftlichen Arbeitsstellen in der Schweiz und die schlechte Bilanz in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit. So seien die Landwirtschaft und das Ernährungssystem für 43 Prozent der Klimagasemissionen in der Schweiz verantwortlich. Die Initianten fügten aber sogleich an, dass in den Nachbarländern der Zustand nicht besser sei.

Die Initianten sind überzeugt, dass es diese Initiative brauche und man dem Volk die Gelegenheit geben müsse, über diese Initiative abzustimmen, denn ihr Verfassungsartikel sei griffig und gebe eine klare Zielrichtung vor. Zum Schluss bemerkten die Vertreter der Initiative, die Initiative sei anzunehmen; wenn sie abgelehnt würde, kämen sie morgen wieder.

In der anschliessenden Fragerunde wurde insbesondere über einen Rückzug der Initiative und über folgende Fragen vertieft diskutiert: Führt die Initiative zu Preissteigerungen? Soll der Strukturwandel verhindert werden? Was sind die Auswirkungen auf den Einkaufstourismus?

Die Frage nach einem Rückzug der Initiative wurde unmissverständlich verneint. Die Begründung dafür war, dass der vom Volk im September 2017 angenommene Gegenentwurf zur Ernährungssicherheits-Initiative einen zu grossen Interpretationsspielraum aufweise und dass die Gesamtschau des Bundesrates zur Agrarpolitik vom 1. November 2017 die Initiative erst recht notwendig mache.

Dass die Initiative möglicherweise zu Preissteigerungen führe, wurde von den Initianten nicht vorbehaltlos bestritten. Es gebe aber auch Massnahmen, die das verhindern könnten, so zum Beispiel beim Milchpreis, denn da spürten die Konsumenten nur 10 Prozent der 50-prozentigen Kostensenkung der letzten Jahre. Somit bestehe Spielraum ohne Preiserhöhungen. Auch gebe es Effizienzsteigerungspotenzial, nicht zuletzt in lokalen Kreisläufen, durch die auch Preissteigerungen verhindert werden könnten. Sollte es trotz allem zu Preissteigerungen kommen, fliesse das Geld in die Wirtschaft zurück und schaffe Arbeitsplätze.

Was den Strukturwandel betreffe, so solle die Initiative Gegensteuer geben zur Vorstellung des Bundesrates, der den Strukturwandel beschleunigen will. Zum Einkaufstourismus habe die Ernährungssouveränitäts-Initiative das gleiche Verhältnis wie die Fair-Food-Initiative. Der direkte Einkaufstourismus sei nicht betroffen.

Zum Schluss merkte die Vertreterin der Initianten an, es sei entscheidend, sich zu überlegen, welches die Rolle des Staates und welches die Rolle der Produzenten und Konsumenten sei. Es sei nicht gut, wenn sich der Staat immer weiter zurückziehe, alles dem Markt überlasse und ihm keine Regelung gebe. Es brauche Rahmenbedingungen, ohne den Konsumenten Entscheidungen wegnehmen zu wollen, denn es gehe um die Gesundheit von uns allen und nicht nur um die Gesundheit jener, die sich alles leisten können. Darum sei die Initiative zu unterstützen.

Nach der Verabschiedung der Anhörungsteilnehmer befasste sich Ihre Kommission mit den Ihnen vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen des Seco, des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Darin wurde, analog zur Fair-Food-Initiative, aufgezeigt, dass die vertretbaren Anliegen der Ernährungssouveränitäts-Initiative bereits im Gegenentwurf zur Ernährungssicherheits-Initiative aufgenommen und so vom Volk auch genehmigt worden seien. Weiter gehende Verschärfungen, Zollmassnahmen, Marktstützungen usw. seien nicht umsetzbar. Verschiedene Ziele widersprächen auch der aktuellen und angedachten Weiterentwicklung der Agrarpolitik.

Ihre Kommission kam nach der Beratung mit Bundesrat Schneider-Ammann, dem Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Hans Wyss, und dem Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, Bernard Lehmann, zum gleichen Schluss wie bei der Beratung der Fair-Food-Initiative. Auch diese Initiative geht zu weit. In verschiedenen Punkten ist sie nicht umsetzbar, provoziert neue staatliche Massnahmen, führt zu Mehrkosten beim Bund und bei den Konsumenten und führt auch zu nichtpraktikablen Mengenregulierungen, obwohl die Initianten das verneinen. Neue Zollregulierungen sind nicht umsetzbar und wären auch WTO-widrig. Einem Teil der Initiative wurde aber im Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" schon Rechnung getragen. Diese Initiative ist darum nicht mehr notwendig.

Ihre Kommission empfiehlt aufgrund all dieser Feststellungen die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität" mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Sie folgte damit dem Bundesrat und dem Nationalrat und empfiehlt dem Rat, das Gleiche zu tun.