Lexipedia

Tuena Mauro · Nationalrat · 2018-03-12

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-12

Wortprotokoll

Bis vor etwa fünfzehn Jahren galt in weiten, insbesondere links denkenden Bevölkerungskreisen die Meinung, wer Versicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe beziehe, betrüge nicht. Ich höre heute noch die Worte der ehemaligen grünen Nationalrätin Monika Stocker, die sagte, dass das alles arme und kranke Menschen seien, welche Hilfe bräuchten. Unter ihnen befänden sich keine Betrüger. Als die SVP wagte, das Gegenteil zu sagen, wurde sie mit Häme übergossen.

Doch die Realität sieht anders aus. Auf Druck der SVP und der Öffentlichkeit kamen unzählige, zum Teil krasse Missbräuche ans Tageslicht. Diese bewegten sich sowohl bei Versicherungen wie auch in der Sozialhilfe in der Grössenordnung von 6 Prozent der ausbezahlten Leistungen. In den letzten zwölf Jahren war der Einsatz von Versicherungs- wie auch von Sozialdetektiven mehrheitlich unbestritten. Auch linke Kreise nahmen die grossen Erfolge des genaueren Hinsehens und des Aufdeckens zähneknirschend zur Kenntnis. Die Missbrauchsquoten gingen in der Folge massiv zurück. Mutmassliche Erschleicher von ungerechtfertigten Leistungen wussten, dass sie damit rechnen mussten, erwischt zu werden. Diese überlegten sich wohl zweimal, ob sie betrügen sollten. Der präventive Charakter ist also offensichtlich ebenfalls gegeben.

Mit einem denkwürdigen Entscheid vom 18. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung für nicht zulässig erklärt. Er bemängelte, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Nur Tage später stellten private Versicherer und diverse Sozialämter Überwachungsmassnahmen ein. Mutmassliche Erschleicher von ungerechtfertigten Leistungen jubelten lauthals.

Ich reagierte sofort mit meiner parlamentarischen Initiative 16.482, "Schaffung der rechtlichen Grundlage für Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung". Gleichzeitig erarbeitete auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates einen Entwurf. Entsprechend haben Sie heute eine Ergänzung des ATSG zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten auf dem Tisch. Diese Änderungen sind ausgewogen und zementieren die Praxis der letzten zwölf Jahre.

Das missbräuchliche Erschleichen von Versicherungsleistungen ist im groben Stil asozial. Es treibt die Prämien für alle, grösstmehrheitlich ehrlichen Versicherten massiv in die Höhe. Sie sind die Leidtragenden von Versicherungsbetrügereien. Die Suva zum Beispiel hat im Jahr 2017 ohne den Einsatz von verdeckten Ermittlern 12,5 Millionen Franken an ungerechtfertigten Leistungsbezügen verhindert. Mit dem Einsatz von Versicherungsdetektiven waren es 2016, also im Jahr zuvor, 5,5 Millionen Franken mehr gewesen, also rund 18 Millionen Franken.

Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive das letzte Instrument. Die versicherungsinternen Hürden für das Losschicken eines solchen Detektivs sind enorm hoch. Vorgängig werden intern unzählige andere Massnahmen durchgeführt.

Ich bitte Sie, diese Ergänzung im ATSG heute zu unterstützen. Falls Sie heute die parlamentarische Initiative 16.479 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates, "Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten", unterstützen, werde ich meine parlamentarische Initiative mit dem identischen Inhalt zurückziehen.