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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-06-13

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-13

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen sagen, dass die SVP-Fraktion die Stossrichtung der Revision der Bundesrechtspflege begrüsst, insbesondere die Trennung und Neuorganisation der Gerichtstätigkeit, indem wir ein Bundesstraf- und ein Bundesverwaltungsgericht schaffen. Mit der heute diskutierten Vorlage ziehen wir ja einen Teil der gesamten Revision vor. Wir erachten das aber als einen pragmatischen Weg und sind selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage. Das hat bis jetzt niemand gesagt. Ich sage es, damit es auch einmal im Protokoll steht.

Es stehen hier vier Standorte zur Diskussion, die Namen wurden schon öfters erwähnt. Ich glaube, wir dürfen hier feststellen, dass alle vier Standorte grundsätzlich möglich sind. Sie wurden ausgiebig dokumentiert und konnten sich davon überzeugen. Der Entscheid über die Frage der Standorte ist aber nicht nur rein sachpolitischer Art, er hat auch eine wesentliche staatspolitische Komponente, die nicht wegdiskutierbar ist; sie wurde auch bereits erwähnt. Ich nehme im Folgenden zu ein paar so genannt sachpolitischen Argumenten Stellung.

Zur Frage der Distanz: Distanzen sind immer relativ. Diese Frage hat aber in unserer Gesellschaft - dank der Mobilität und dank der modernen Kommunikationsmittel - ganz wesentlich an Gewicht verloren. Das müssen wir zugestehen. Wenn wir daran denken, wie in anderen Ländern die Organisation des Staates gemacht wird, und dann die Landkarte hervornehmen und schauen, wie das z. B. in unserem nördlichen Nachbarland Deutschland aussieht, sehen wir auch, dass die Distanzen in unserem Land viel kleiner sind, verschwindend klein. Ich habe übrigens noch nie gehört, dass man den Weg nach Lausanne oder den Weg nach Luzern als stossend empfunden hätte. Das ist ganz selbstverständlich. Das wird später bei den Orten, die wir heute noch bestimmen werden, genau so sein. Natürlich hat die Distanz, gerade beim Bundesstrafgericht, auf die Prozessökonomie vielleicht einen gewissen Einfluss, was man nicht ganz ausser Acht lassen darf. Aber die Frage der Distanz hat sicher nicht mehr das gleiche Gewicht wie vor 40 oder 80 Jahren.

Zur Frage der Personalrekrutierung: Wir rühmen uns ja, ein Viersprachenstaat zu sein, und die Anderssprachigkeit dürfte eigentlich kein wesentliches Element für die Ausrichtung auf einen bestimmten Ort sein. Für einen immer grösser werdenden Teil der werktätigen Menschen unseres Landes sind Arbeits- und Wohnort nicht mehr gleich. Das ist so, und es ist ebenso selbstverständlich - denken Sie an die Entwicklung der letzten Jahre -, dass Tausende von Werktätigen ihren Wohnort halt einfach wechseln mussten, wenn sie eine neue Arbeitsstelle annehmen wollten.

Denken Sie auch an das Bundesgericht: Auch dort stimmen Wohn- und Arbeitsort vieler Bundesrichter nicht miteinander überein.

Zur Kostenfrage: Wenn wir die Kosten wirklich ganz genau ansehen, dann müssen wir alle eingestehen, dass die Hauptkostenstelle nun einmal die Löhne - also die Lohnkosten - sind. Es will doch niemand behaupten, die Lohnkosten seien an einem Ort höher als an einem anderen Ort. Die Lohnkosten wie auch die Infrastrukturkosten sind ganz bestimmt standortunabhängig. Denn überall muss ein entsprechendes Gebäude erstellt oder gemietet und eingerichtet werden. Diese Kosten sind überall in etwa gleich hoch. Unterschiedlich sind selbstverständlich die Spesenrechnungen für die Betroffenen. Wie wichtig das nun aber ist und welchen Stellenwert man diesem Aspekt gibt, das muss ich Ihnen überlassen.

Neben den sachpolitischen Erwägungen sind aber die staatspolitischen Aspekte einzubeziehen, das wurde mehrfach erwähnt: Wir alle wissen, und wir sagen das immer und überall, dass die Schweiz eine ausgesprochene Willensnation ist. Der Föderalismus ist ein wesentliches Element unseres Staatswesens. Immer dann, wenn vertretbare Lösungen über eine Verteilung von Bundesinstitutionen anstehen, hat man diesem Gedanken Rechnung zu tragen. Föderalismus schliesst eben Verteilen mit sich ein. Föderalismus schliesst auch ein Verzichten des einen zugunsten des anderen mit ein. Föderalismus darf auf keinen Fall nur Lippenbekenntnis bleiben, er muss gelebt werden. Und Föderalismus ist nie gratis zu haben, das wissen wir alle. Ich glaube, er darf auch etwas kosten.

Die Meinungen in unserer Fraktion zu dieser Frage waren geteilt. Es kommt ein wenig darauf an, welche Argumente man speziell gewichtet. Eine Minderheit ist der Meinung, dass man die Orte Aarau und Fribourg vorziehen müsse, und ich darf hier bestätigen, dass sich unsere Aargauer Kollegen sowohl in der Kommission als auch in der Fraktion vehement für diese Lösung eingesetzt haben. Die Mehrheit gewichtet aber die staatspolitischen Argumente viel stärker. Sie empfiehlt Ihnen, sich dem Ständerat und der Minderheit der Kommission anzuschliessen, d. h., sich für Bellinzona und St. Gallen zu entscheiden.

Ich glaube, es ist eine Chance, hier den Föderalismus zu leben, weil beide Lösungsvarianten grundsätzlich möglich und vertretbar sind. Bedenken Sie aber vor allem dann nach der Abstimmung noch eines: Wir haben in unserem Lande wesentlichere Aufgaben und wichtigere Probleme, als hier die Standortfrage zu lösen. Denken Sie an das Gesundheitswesen, denken Sie an alle anderen Probleme, das sind wesentliche Fragen unserer Gesellschaft in der Schweiz.