Schenker Silvia · Nationalrat · 2018-03-12
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-12
Wortprotokoll
Sie haben nun die letzte Gelegenheit, den Observationsartikel so auszugestalten, dass er einer erneuten Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten würde.
Wenn die Sozialversicherungsträger in Zukunft verdeckte Observationen durchführen lassen wollen, dann muss dafür eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei muss insbesondere das Erfordernis der Vorhersehbarkeit erfüllt sein. Es muss also geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Person überwacht werden darf, welche Überwachungsmassnahmen zulässig sind und an welchen Orten eine Überwachung stattfinden darf. Die Fassung der Mehrheit erfüllt diese Bedingungen nicht. Daran zweifelt nicht nur die SP-Fraktion, sondern auch die Professoren, welche uns dieser Tage ein entsprechendes Schreiben zukommen liessen.
Ich habe vorhin meine Minderheitsanträge bereits begründet und werde mich darum auf die Anträge der Minderheiten Ruiz Rebecca und Hess Lorenz beschränken: Wenn schon observiert werden soll, dann lassen Sie es bei Bild- und Tonaufzeichnungen bewenden. Wozu sollen GPS-Tracker gut sein? Mittels eines GPS-Trackers kann lediglich herausgefunden werden, wo sich das Auto befindet, an welchem der GPS-Tracker angebracht wurde. Wenn Sie zulassen, dass GPS-Tracker verwendet werden, stellen Sie Personen, welche mutmasslich Sozialversicherungsmissbrauch betreiben, auf die gleiche Stufe wie mutmassliche Terroristen und Schwerverbrecher. Sehen Sie davon ab. Folgen Sie der Minderheit Hess Lorenz, was im Übrigen der Meinung des Bundesrates entspricht.
Besonders wichtig ist für uns der Minderheitsantrag Ruiz Rebecca zu Absatz 1 Buchstabe c: Mit dieser Bestimmung müsste jede Observation von einem Gericht bewilligt werden. Damit wäre gewährleistet, dass die Anordnung von Observationen von jemandem getroffen wird, der objektiv und nüchtern festzustellen hat, ob eine Observation verhältnismässig ist und ob der Anfangsverdacht genügend erhärtet ist, um einen so weitgehenden Eingriff in die Grundrechte zu rechtfertigen. Denken Sie bitte immer daran: Auch Sie könnten betroffen sein von dieser Gesetzgebung.
Ebenso wichtig ist uns der Minderheitsantrag Ruiz Rebecca, bei welchem es darum geht, wo Observationen stattfinden dürfen. Ich habe in meinem Votum zum Nichteintreten schon darauf hingewiesen, wie unbestimmt diese Formulierung ist respektive wofür Sie hier grünes Licht geben würden: zu einem weitgehenden Eingriff in unsere Grundrechte, zu einer Durchlöcherung des Rechts auf Privatsphäre.
Weiter bitte ich Sie dringend, den Minderheitsantrag Brand abzulehnen. Erinnern Sie sich bitte daran, dass gemäss den [PAGE 367] Zahlen, die im Bericht der SGK-SR zur Vorlage publiziert sind, ein Drittel der Observationen zu Unrecht erfolgt ist. Wenn Sie der Minderheit Brand folgen, erfahren diese Personen nicht einmal, dass sie observiert wurden. Stellen Sie sich das einmal vor: Man hat Sie verdächtigt, zu Unrecht Leistungen einer Sozialversicherung zu beziehen, man observiert Sie während geraumer Zeit und stellt fest, dass alles in Ordnung ist und Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Und man informiert Sie nicht einmal darüber! Das wäre ein absoluter Skandal. Lehnen Sie also diesen Minderheitsantrag dezidiert ab.
Gestatten Sie mir ein letztes Wort zum Vorgehen bei dieser Gesetzesarbeit: Dass die Redaktionskommission schon jetzt, während wir noch an der Arbeit sind und nicht wissen, welche Fassung am Schluss obsiegen wird, mit einem Antrag kommt, ist - soweit ich mich erinnere - ausserordentlich. Das Vorgehen wurde deshalb gewählt, weil man diese Vorlage im Eilzugstempo durch die Räte peitschen will. Dass das Tempo der Vorlage alles andere als guttut, davon zeugen die äusserst kritischen Stellungnahmen, die wir in den letzten Tagen erhalten haben. Seriöse Gesetzesarbeit ist etwas anderes als das, was wir hier tun.