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Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-06-13

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich noch meine Interessenbindung offen legen: Ich habe zwei Wohnsitze, einen in der Ostschweiz und einen im Tessin. Damit zur Sache. Heute haben wir - so wie vor über hundert Jahren unsere Urgrossväter - einen wichtigen Entscheid über die Vergabe von neuen Standorten zu treffen. Es ist ein Jahrhundertentscheid über Gerichtsstandorte. Es ist aber zugleich auch ein Entscheid darüber, welchen Stellenwert wir unserer föderalistischen Ordnung einräumen wollen. Selten, sehr selten, haben wir die Gelegenheit, neue Institutionen ins Leben zu rufen. Dies hat auch der Bundesrat erkannt, forderte doch Bundesrätin Metzler in ihrer Anfrage an die Kantone, dass der Standortentscheid auf die Dezentralisierung abziele, fehlende oder vom Abbau bedrohte Bundesarbeitsplätze ausgleiche und damit Regionen ohne wirtschaftliche Zentrumsfunktion durch Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze fördere.

An dieser Stelle lade ich Sie ein, mit mir einen Blick auf die Landkarte zu werfen. Wir haben ein Bundesgericht in Lausanne, ein Eidgenössisches Versicherungsgericht in Luzern, das Parlament mit 99 Prozent der Bundesverwaltung in Bern. Ausgegliedert sind nur wenige Ämter wie z. B. das Bundesamt für Wohnungswesen in Grenchen und das Bundesamt für Statistik in Neuenburg. Dient nun der Antrag der hauchdünnen Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen tatsächlich den vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien auf Dezentralisierung und Stärkung des Föderalismus? Wie dezentral liegt Freiburg, diese reizvolle Stadt, die von Bern mit den SBB in dreissig Minuten zu erreichen ist? Wie dezentral ist die Agglomeration Aarau, die mit einer Fahrzeit von gut fünfzig Minuten mit den SBB Bern noch näher liegt als Zürich?

Damit bin ich beim Punkt: Heute haben wir wieder die seltene Chance, verschiedene Regionen zusammenzuführen, die verschiedenen Sprachregionen zu stärken und die Randgebiete zu integrieren. Bei der heute zu treffenden Standortwahl heisst dies für mich St. Gallen und Bellinzona. Die Ostschweiz ist in der Vergangenheit mit Bundesgeldern im öffentlichen Beschaffungswesen, mit Bundesämtern, mit der Vertretung in eidgenössischen Kommissionen knapp, wenn nicht zu knapp, bedacht worden. St. Gallen die kleine, attraktive Metropole der Ostschweiz, verdient unseren staatspolitischen Respekt und unsere Unterstützung. Sie erfüllt zudem mit ihrer liebens- und lebenswerten Landschaft samt dem einzigartigen Appenzellerland und dem Anziehungspunkt Thurgau, dem Unesco-Welterbe der Stiftsbibliothek und nicht zuletzt der Universität St. Gallen die vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien voll.

Dennoch verstehe ich, dass z. B. die jetzigen Mitglieder der in Bern ansässigen Rekurskommissionen einem Ortswechsel ablehnend gegenüberstehen. Aber darf es sein, dass die heutigen persönlichen Präferenzen der - übrigens am Berner "Juristenmarkt" gesuchten - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höher gewichtet werden als die Stärkung der Randregionen Ostschweiz und Tessin? Wir dürfen föderalistische Gerechtigkeit nicht nur in Sonntagsreden und am 1. August hochhalten. Genauso wenig dürfen wir die Standortfrage unter dem Stichwort "Sparen, Effizienz" abtun. Der aus föderalistischer Perspektive falsche Entscheid kann politisch teuer werden. Gelebter Föderalismus darf nicht in kurzfristiger Sicht an Franken scheitern, wie uns dieses soeben verteilte gelbe Blatt in letzter Minute noch vor Augen führen will. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass die am Bundesverwaltungsgericht anhängigen Fälle vornehmlich auf schriftlichem Weg erledigt werden.

Werfen wir zum Schluss noch einmal einen Blick auf unsere Landkarte. Ich sagte es schon: Bern, Grenchen, Neuenburg, Lausanne, Luzern; auf der anderen Seite die Ostschweiz mit St. Gallen und Bellinzona im Tessin. Heute können wir den konkreten Beweis für unsere politische Wertschätzung derjenigen Landesteile erbringen, die bisher eher im nationalen Abseits lagen.

Schliessen wir uns dem weitsichtigen, von nationaler Verantwortung und politischem Gespür für föderalistische Gerechtigkeit geprägten Entscheid des Ständerates an und sagen wir Ja zu St. Gallen und Bellinzona.