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Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-06-13

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Mit der Annahme der Justizreform durch Volk und Stände und mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege, die sich daraus ergibt und die sich in Beratung befindet, geht es um einen umfassenden Um- und Neubau der Rechtspflege auf Bundesebene. Die Schaffung eines selbstständigen Bundesstrafgerichtes sowie die Schaffung einer richterlichen Behörde für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten - aus dem heutigen Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung neu übergeführt in ein Bundesverwaltungsgericht - stehen an. Ziel des grossen Um- und Neubauprojektes ist die markante Steigerung der Effizienz der Gerichtsbarkeit auf Bundesebene.

Die Besonderheit der heutigen Debatte besteht darin, dass wir bereits zum Zeitpunkt, da die Beratungen über die Gerichtsgesetze noch laufen, über die Gerichtsstandorte entscheiden werden.

Bei der Totalrevision der Bundesrechtspflege legt uns der Ständerat als Erstrat somit ein separates Gesetz für die künftigen Standorte des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes vor. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, die Frage des Standortes der neuen Gerichte mit den übrigen Teilen der Botschaft zu verabschieden. Aufgrund von Verzögerungen bei der Evaluation der Gerichtsstandorte sah er sich gezwungen, die Sitzfrage vorerst zurückzustellen, in der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege die Standorte in Artikel 4 Absatz 1 des Strafgerichtsgesetzes und in Artikel 4 des Verwaltungsgerichtsgesetzes offen zu lassen und mit einer Zusatzbotschaft dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Mit der Zusatzbotschaft vom 28. September 2001 wurde denn auch diese Lücke geschlossen. Der Ständerat ist dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen, die die Diskussion über die beiden Gerichtsstandorte frühzeitig und - ich betone - in klarer gegenseitiger Abhängigkeit in beiden Räten führen will, auf eindrückliche Weise, mit 31 zu 1 Stimmen, gefolgt. Diesem Vorgehen hat sich schliesslich auch unsere Kommission für Rechtsfragen mit 14 zu 10 Stimmen angeschlossen. Es geht somit heute um einen hochpolitischen Entscheid, der bereits mit der Bekanntgabe des Standortentscheides des Bundesrates in der Zusatzbotschaft vom 28. September 2001 heftige Reaktionen und Emotionen ausgelöst hat.

Das ist verständlich, denn es geht ja um viel. Es geht um staatspolitische Aspekte der Willensnation Schweiz und um regionalpolitische Aspekte im Zusammenhang mit der eingeleiteten Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Es geht um hochkarätige Arbeitsplätze, um das Prestige eines Bundesgerichtsstandortes; und schliesslich geht es um die Umsetzung der Effizienzvorlage zur Entlastung des Bundesgerichtes, und hierbei - das dürfen wir nicht vergessen - spielen qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Stufen des Gerichtes eine besonders wichtige Rolle.

In der Kommission wurden auch Stimmen laut, die von einem "Jahrhundertentscheid" gesprochen haben. Der Bundesrat hat sich seine Aufgabe nicht leicht gemacht. Sein Vorgehen bei der Standortevaluation ist transparent und nachvollziehbar. Er hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass nur Kantone in die Evaluation einbezogen werden, die einem neuen Gericht bezüglich geographischer Lage, Erreichbarkeit, personalpolitischer Kriterien und der Nähe zu einer Universität mit Rechtsfakultät optimale Voraussetzungen bieten können. Der Bundesrat hat somit die in seiner Zusatzbotschaft vom 28. September 2001 (BBl 2001 6053) aufgeführten Kriterien mehrheitlich nach operationellen und ökonomischen Gesichtspunkten gewichtet.

Der Ständerat hingegen hat die staatspolitische und regionalpolitische Wertung in den Vordergrund gerückt und bewusst ökonomische und operationelle Abstriche in Kauf genommen, was zu der Ihnen bekannten, etwas heiklen Ausgangslage für die Kommission geführt hat. Die Kommission stand bei ihren Arbeiten aber auch unter Zeitdruck. Auf Wunsch von Bundesrätin Metzler wurde das Geschäft kurzfristig auf die Sommersession hin vorbereitet, damit das völlig neu zu schaffende Bundesstrafgericht - und hier geht es besonders um die Rekrutierung von Richterinnen und Richtern, aber auch von weiterem Personal - zur Entlastung des Bundesgerichtes seine Arbeit möglichst rasch aufnehmen kann.

Im Vergleich zum Ständerat, der sich acht Monate Zeit liess, hat unsere Kommission dieses Geschäft ungewöhnlich rasch abgewickelt. Am 23. April wurde in einer kurzen Aussprache über die Behandlung des Geschäftes beschlossen, keine Hearings durchzuführen. Gleichzeitig erhielt das Bundesamt für Justiz den Auftrag, die Zusatzkosten im Falle einer Wahl von Bellinzona anstelle von Aarau als Standort für das Bundesstrafgericht zu ermitteln. An der Kommissionssitzung vom 28. Mai wurde das Geschäft behandelt und dann auch zur Abstimmung gebracht. Trotz der Dokumentation über die vier Gerichtsstandorte, und obwohl die Durchführbarkeit jeweils bestens belegt und unbestritten war, gab es Diskussionen über die Notwendigkeit eines Hearings.

Die Kommission war aber der Meinung, dass sie genügend informiert und dokumentiert sei, dass es im Interesse der Betroffenen sei, möglichst rasch Klarheit zu schaffen und dass ja der Zeitdruck in dem ganzen Geschäft mit der Effizienzvorlage, die vom Parlament selber vorgegeben wurde, verbunden sei. Als Fazit daraus wurde dann ein weiteres Hearing abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag abgelehnt, der wieder auf das ursprüngliche Konzept des Bundesrates zurückgehen wollte. Das heisst im Klartext, dass die vom Ständerat nun in Gesetzesform vorgeschlagene gegenseitige [PAGE 889] Abhängigkeit der Gerichtsstandorte, also Freiburg und Aarau einerseits oder St. Gallen und Bellinzona anderseits, wieder aufgebrochen worden wäre. Nach längerer Diskussion folgte die Kommission diesem Antrag nicht. Sie lehnte ihn mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Damit kommen wir zur Diskussion und zu den Anträgen der Kommission betreffend den Sitz des Bundesstrafgerichtes. Die Tätigkeit dieses Gerichtes zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es in direktem Kontakt mit den jeweiligen Parteien eines Strafprozesses steht. Die Verfahren vor dem Bundesstrafgericht sind zum grössten Teil mündlich. An den mündlichen Verhandlungen sind nebst den Gerichtsmitgliedern die Prozessparteien, also der beschuldigte Personenkreis, die Privatklägerschaft, die Staatsanwaltschaft sowie allfällige weitere Verfahrensbeteiligte wie Zeugen, Dolmetscher, Auskunftspersonen usw. beteiligt.

Bezüglich der Herkunft der Prozessparteien geht der Bundesrat davon aus, dass der Ort der strafbaren Handlungen zu 65 Prozent in der Deutschschweiz, zu 25 Prozent in der Westschweiz und zu 10 Prozent in der italienischen Schweiz liege. Aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörde ist die grosse Zahl der mündlichen Verhandlungen, die von Staatsanwälten des Bundes geführt werden, besonders wichtig. Diese Anwälte haben grösstenteils ihren Arbeitsplatz im Raum Bern und müssen die mündlichen Verhandlungen sehr kurzfristig durchführen, das heisst oft innerhalb von 24 Stunden. Die Verkehrslage und die Erreichbarkeit sind für das Bundesstrafgericht deshalb von besonderer Bedeutung.

Die Befürworter des Gerichtsstandortes Aarau führten in der Kommission folgende Aspekte an: die günstige Verkehrslage, die Nähe zur Bundesanwaltschaft, die kurzen Distanzen für das Gros der Betroffenen und die damit verbundene Erleichterung bei der Einhaltung kurzfristiger Termine. Im Vergleich zum Standort Bellinzona wurde auch die kostengünstigere Kostenführung aufgeführt. Nach der Schätzung des Bundesamtes für Justiz belaufen sich die zusätzlichen Kosten für den Standort Bellinzona auf rund 4,5 Millionen Franken pro Jahr.

Die Befürworter des Gerichtsstandortes Bellinzona führten vor allem staats- und regionalpolitische Gründe an: d. h. Schwierigkeiten in wirtschaftlicher Hinsicht in der Region, der sich immer wieder an den Rand gedrängt fühlende Kanton Tessin und die Erreichbarkeit, die zwar mit etwas mehr zeitlichem Aufwand als im Falle von Aarau verbunden, aber dennoch sehr gut ist.

Die Fähigkeit von Bellinzona, gute Voraussetzungen zu bieten, wurde nicht angezweifelt. Die Mehrkosten sind aus staats- und regionalpolitischen Gründen vertretbar. So ist dann die Abstimmung in der Kommission mit 13 Stimmen für Aarau und 12 Stimmen für Bellinzona knapp ausgefallen. Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen daher, Aarau Ihre Stimme zu geben.

Die Diskussion und der Beschluss über den Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes sind nun der zweite Punkt. Bei der Wahl des Bundesverwaltungsgerichtes stehen andere Kriterien im Vordergrund als bei der Festlegung des Sitzes des Bundesstrafgerichtes. Die Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden grundsätzlich schriftlich ablaufen, und mündliche Verhandlungen sind die Ausnahme. Die Erreichbarkeit spielt deshalb nicht so eine entscheidende Rolle. Hingegen ist besonders zu berücksichtigen, dass das Gericht nicht völlig neu gebildet wird, sondern dass es an die Stelle von bereits rund 30 Rekurskommissionen und mehreren departementalen Beschwerdediensten tritt, die sich heute in der Region Lausanne/Bern befinden. Vom Standortentscheid werden somit rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes und ihre Familien betroffen sein.

Die Befürworter des Standortes Freiburg führten natürlich die günstige Verkehrslage inmitten dieses Raumes Lausanne/Bern, aber auch für die ganze Schweiz an, die Nähe zur Universität mit einer renommierten juristischen Fakultät, den günstigen Standort für die 30 Rekurskommissionen und schliesslich die Sprachenbrücke, die mit der zweisprachigen Schule und der zweisprachigen Universität einzigartig ist.

Die Befürworter des Standortes St. Gallen machten geltend, dass für eine regionale Verteilung der Justiz St. Gallen beste Voraussetzungen hat. Universitätsnähe ist gegeben, gute Verkehrslage, grosses Einzugsgebiet, attraktiver Raum mit hoher Lebensqualität. Meine Kolleginnen und Kollegen aus St. Gallen stellten auch fest, dass der überwiegende Teil der Bundesverwaltung im Raume Bern angesiedelt ist und eine gewisse "Bernverdrossenheit" mit der ungenügenden Berücksichtigung der St. Galler Anliegen zusammenhängt. Für St. Gallen besonders wichtig in der wirtschaftlich kritischen Situation, in der sich die Region befindet, ist die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze.

Die Abstimmung in der Kommission hat 14 Stimmen für Freiburg und 11 Stimmen für St. Gallen ergeben. Ich empfehle Ihnen deshalb namens der Mehrheit, Ihre Stimme dem Standort Freiburg zu geben.