Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-03-13
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-13
Wortprotokoll
Dem Rat liegt hier mit dem Informationssicherheitsgesetz ein Gesetz vor, das vieles beinhaltet, was vom Bund geregelt werden müsste. Während einigen Jahren wurde daran gearbeitet. Ich bin überzeugt: Heute könnte man in Bezug auf die ganze Cybersicherheit noch einiges anfügen und ergänzen.
Unbestritten ist, dass man die Grundlagen benötigt, um Informationen zu klassifizieren oder um Identitäten zu verwalten. Auch bei der Personensicherheitsprüfung, die in diesem Gesetz neu geregelt wird, gibt es Handlungsbedarf. Diese Personensicherheitsprüfung begleite ich seit mehreren Jahren in einer Subkommission der GPK. Dort haben wir schon lange Lücken aufgezeigt. Gerade diese hätte man sicher auch mit der Anpassung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit schliessen können.
Es ist unverständlich, dass es bis heute noch keine einheitliche Verordnung über alle Departemente gibt, die regelt, wer geprüft wird, wie geprüft wird und wann eine Personensicherheitsprüfung stattfinden muss. Das EFD verfügt bis heute nicht mal über eine Verordnung zu dieser Frage. Allerdings frage ich mich, ob es dazu wirklich ein neues Gesetz braucht oder ob man Anpassungen im alten hätte vornehmen können.
Gesetzliche Anpassungen braucht es, ich glaube, das ist unbestritten. Was uns aber bei diesem neuen Gesetz fehlt, ist die Darstellung der Kosten respektive der neuen Stellen, die geschaffen werden, um dieses Gesetz umzusetzen; das ist etwas, was aus unserer Sicht eigentlich völlig normal sein sollte. In der Botschaft heisst es, dass die Kosten vollständig vom Sicherheitsniveau abhängen, welches die Behörden erreichen wollen. Dann heisst es, dass eine Reduktion bei der Personensicherheitsprüfung die anderen Stellen kompensieren würde. Aber bei der Personensicherheitsprüfung sind doch einige Stellen so oder so befristet; dies ist mir auf jeden Fall so bekannt, weil wir da auch schon nachgefragt haben, wie denn die Arbeitslast in Zukunft bewältigt werden könne. Wie kann man dann mit diesen Stellen noch etwas kompensieren? Irgendwie geht mir da die Rechnung nicht auf.
Auf die Nachfrage betreffend Kosten wurden wir mit neuen Stellen im Rahmen von 9,5 bis 78,5 Stellen konfrontiert. Dies ergibt sich, wenn man die drei verschiedenen Ambitionsniveaus, wie das so schön heisst, beachtet. Da reichen die Kosten von 1,5 bis 87 Millionen Franken und nicht, wie jetzt Herr Carlo Sommaruga gesagt hat, von 5 bis 20 Millionen Franken. Das sind nur die Umsetzungskosten, Herr Sommaruga, nicht die jährlichen Kosten, die dann entstehen.
Wir haben in der Kommission eine klare Kostenauflistung aufgrund der Beratung im Ständerat gefordert. Aber schon allein dies scheint wohl schwierig zu sein, weil viele offene Fragen bestehen mit Blick darauf, wie viele Stellen schlussendlich geschaffen werden sollen.
Bei der Betrachtung der nachgelieferten Informationen zu den Kosten kamen wir in der CVP-Fraktion zum Schluss, dass wir uns mit diesem neuen Gesetz und den nichtfestgehaltenen Kosten auf eine Blackbox einlassen, dies nur schon mal aus Sicht des Bundes. Wenn wir dann noch die Haltung der Kantone in der Vernehmlassung betrachten, die auch nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden möchten, dann ist diese Gesetzesvorlage so nicht zu unterstützen.
Die CVP-Fraktion hat dieses Gesetz zwar im Ständerat unterstützt, dies konnte uns aber nicht überzeugen. Auch die Ständeräte hatten dazu viele offene Fragen. Für uns ist es sehr wichtig, dass wir die Informationssicherheit auch mit einer gesetzlichen Grundlage abstützen können, aber dazu brauchen wir Fakten und klare Aussagen zu den Stellen und vor allem auch zu den Kosten. Aus unserer Sicht darf kein neues Gesetz geschaffen werden, wenn die Kosten so unklar sind. Nur Annahmen als Basis zu nehmen ist uns nicht seriös genug.
Die CVP-Fraktion hat darum klar entschieden, auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten. Wir lassen uns nicht auf Experimente ein und fordern den Bundesrat auf, bestehende Gesetze anzupassen und so die Sicherheit zu gewährleisten.