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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-03-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-13

Wortprotokoll

Wenn man die Entwicklung in den letzten Jahren etwas beobachtet, stellt man fest: Es werden vermehrt Initiativen lanciert, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen. Anschliessend wird lautstark der Einfluss fremder Richter beklagt, und man hat Gründe, eine weitere Volksinitiative zu lancieren: "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)". Mit dem gewählten Titel wird der Eindruck erweckt, Schweizer Recht liesse sich auch in allen internationalen Beziehungen durchsetzen und man könne ein für alle Mal Klarheit schaffen. Beides ist falsch. Die Initiative verspricht Klarheit, bewirkt aber das Gegenteil. Die Botschaft des Bundesrates listet die Unklarheiten eindrücklich auf. Einen wesentlichen Teil dieser Unklarheiten müsste das Bundesgericht beseitigen, und das ist schon etwas paradox: Ein Bundesgerichtsurteil veranlasst die Initianten, die Selbstbestimmungs-Initiative zu lancieren; die Initiative ist dann aber derart unklar, dass sie letztlich wieder durch das Bundesgericht präzisiert werden müsste. Der Aufschrei wird dann gross sein, wenn das Bundesgericht in einer Art präzisiert, die den Initianten nicht passt. Aber das ist ja wohl Teil des Plans. Man kann dann regelmässig gegen die Institution Bundesgericht schiessen.

Die Initianten stören sich offenbar vor allem an der EMRK bzw. an gewissen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Man hat von den Initianten bisher aber keine klare Antwort auf die Frage erhalten, ob nach der Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative die EMRK gekündigt werden muss. Soll die EMRK gekündigt werden, könnte dies mit einer expliziten Initiative gefordert werden. Mit der Selbstbestimmungs-Initiative stochern wir aber weiterhin im Nebel, und Volk und Stände wissen nicht, worauf sie sich mit einem Ja letztendlich einlassen würden.

Unser Gewaltenteilungssystem mit Legislative, Exekutive und Judikative bewährt sich seit der Gründung des Bundesstaates. Es sorgt für klare Regeln und weist den verschiedenen Akteuren jeweils klar definierte Rollen zu. Es sorgt für eine ausgeklügelte Balance der Macht und verhindert Machtkonzentration. Das funktioniert so lange gut, wie akzeptiert wird, dass die verschiedenen Akteure jeweils unterschiedliche Rollen innehaben und diese Rollen möglichst unabhängig ausüben können.

In der jüngeren Geschichte des Bundesstaates wurden Elemente dieses Systems vermehrt angegriffen. Die völkerrechtswidrigen Initiativen habe ich erwähnt. Das Verhältnismässigkeitsprinzip wurde mit verschiedenen Initiativen torpediert. Die Integrität und die Kompetenz von Richterinnen und Richtern werden mit schöner Regelmässigkeit in Zweifel gezogen. Das sind Angriffe, welche der Glaubwürdigkeit unseres Staatswesens nicht förderlich sind.

Als offene und weltweit verwobene Volkswirtschaft ist die Schweiz auf ein funktionierendes, auf stabilen vertraglichen Beziehungen beruhendes Verhältnis mit Partnern auf der ganzen Welt angewiesen. Die USA oder China mögen auch auf dem Weg der Machtpolitik einiges erreichen. Die Schweiz als kleines Land hingegen ist auf den Schutz vor Machtpolitik und daher auf das Recht als einziges mögliches und wirksames Instrument angewiesen. Seit jeher hat sich die Schweiz als Kleinstaat deshalb für die Einhaltung des internationalen Rechts eingesetzt. Dank einer Vielzahl von verbindlichen internationalen Abkommen kann sie ihre Interessen einigermassen erfolgreich wahren und Verpflichtungen ihrer Vertragspartner einfordern. Die Initiative destabilisiert die rechtliche Rahmenordnung, schadet der Wirtschaft und schwächt die Schweiz auf dem internationalen Parkett empfindlich. Sie ist daher abzulehnen.

Das Gleiche gilt nach meiner Auffassung auch für den Gegenentwurf. Ein direkter Gegenentwurf sollte inhaltlich wesentliche Anliegen der Initiative aufgreifen. Weil aber die Initiative schon von ihrem Ansatz her nicht unterstützt werden kann, ist die Unterbreitung eines Gegenentwurfes widersprüchlich. Im Abstimmungskampf würde es, das wurde bereits von verschiedenen Votanten erwähnt, kaum möglich sein, den Unterschied zwischen der Initiative und dem Gegenentwurf zu erklären. Ein Rückzug der Initiative ist nach meiner Auffassung illusorisch. Wenn die Initianten taktische Meister sind, können wir taktische Überlegungen nicht ausblenden.

Eine Bemerkung zum Schluss: Ursprünglich hat man ja wohl gehofft, mit dieser Initiative die Personenfreizügigkeit wegzukriegen. In der Zwischenzeit hat man festgestellt, dass dies nicht möglich ist. Darum hat man ja inzwischen die Kündigungs-Initiative lanciert. Damit ist auch klar, dass die Initiative, über die wir heute sprechen, eigentlich nutzlos ist. Unnütze Initiativen könnte man auch zurückziehen. Das würde dann allerdings nicht ins Spiel passen. Die Chance, die Initiative im Wahljahr als Überbrückungslösung zu bewirtschaften, wollen sich die Initianten keinesfalls entgehen lassen. Ob das dem Land nützt oder schadet, braucht einen ja nicht zu kümmern.