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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Wie auch Ständerat Caroni - der Urheber der Motion, die wir hier umsetzen - sagte, ist es wichtig, dass sich am Vorbereitungsverfahren nichts ändert, auch wenn wir nun diese zehntägige Wartefrist abschaffen. Es geht vor allem auch um die Prüfung der aktuellen Personenstandsdaten im Personenstandsregister. Das muss aufgenommen sein, das Ehevorbereitungsverfahren muss positiv abgeschlossen sein. Die Überprüfung eines Verdachts auf Scheinehe, auf Zwangsehe muss von den Zivilstandsämtern wie bisher in aller Gründlichkeit gemacht werden. Es geht in der Tat nur, wenn alle diese Abklärungen gemacht sind und positiv beantwortet wurden, dass nicht noch einmal zehn Tage gewartet werden muss. Diejenigen, die es wirklich eilig haben, sollen dann nicht noch zehn Tage warten müssen.

Allerdings muss ich Ihnen auch noch sagen: Die Zivilstandsämter müssen ihre Traulokale und Trautermine auch bewirtschaften. Das müssen Sie noch mit einbeziehen; Sie können auch nach Abschaffung der Wartefrist dann nicht einfach vom einen Tag auf den anderen kommen. Wir möchten auch beibehalten, dass die Trauung auf dem Zivilstandsamt einen gewissen feierlichen Charakter hat - man soll also nicht einfach hinein- und sofort wieder hinausgehen. Das wollen wir auch beibehalten.

Aber in der Tat: Diese zehntägige Wartefrist bringt jetzt nichts mehr. In diesem Sinne kann sich der Bundesrat dem anschliessen. Er hätte sich übrigens auch einer Aufhebung des zwingenden Erfordernisses von Trauzeugen nicht widersetzt, aber es war Ihr Rat, der nicht so weit gehen wollte. Deshalb setzen wir jetzt erst einmal diese erste Ziffer der Motion um. Ich unterstütze das gerne im Namen des Bundesrates.

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