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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich bedanke mich für die Diskussion, auch wenn sie zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo wir noch nicht sehr viel darüber wissen, was genau passiert ist und wer Verantwortlichkeiten zu tragen hat. Aber wie immer bei solchen Unregelmässigkeiten - die stehen ja fest - bietet sich auch die Gelegenheit, das System zu überdenken, zu überlegen, ob es an Gouvernanz-Fragen, an gesetzlichen Vorgaben liegt oder ob es einfach Fehler beim Unternehmen waren, das in der Pflicht ist. Ich habe die Diskussion insofern spannend gefunden, als die Linke, wie in solchen Fällen üblich, nach mehr Staat, nach mehr Service public gerufen hat und die Rechte entsprechend nach Privatisierung, nach mehr Markt und mehr Wettbewerb.

Schauen wir doch vielleicht auch nochmals zurück in die Geschichte, und fragen wir uns, weshalb wir heute eine solche Struktur haben! Es ist politisch gewollt, dass wir Unternehmen haben, die einerseits im vollen Wettbewerb sind, andererseits aber auch noch Grundversorgungsaufträge zu erfüllen haben. Es sind Mischformen, die der Gesetzgeber und somit wir alle Ende der Neunzigerjahre eingeführt hat. Ende der Neunzigerjahre hatte der Bund die Märkte in den Sektoren Post, Eisenbahn und Telekommunikation neu geordnet. In der Folge wurde 1998 die damalige PTT in die Schweizerische Post, damals noch öffentlich-rechtliche Anstalt, und die Swisscom als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft aufgeteilt. 1999 wurden dann auch die SBB als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert. Ziel war es, Effizienz, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und eben auch hier Unternehmertum und nicht Politik mitspielen zu lassen.

Die drei Unternehmen erfüllen seither weiterhin öffentliche Aufgaben und sind für den Bund, aber auch für die Gesellschaft von grosser Bedeutung. Allein diese drei Unternehmen - es gibt ja noch weitere - erzielten letztes Jahr einen Umsatz von 29 Milliarden Franken, und diese drei Unternehmen beschäftigen 100 000 Mitarbeitende. Damals schon war eine grosse Frage, wie der Bund - die Politik - Unternehmen steuert, an denen er ganz oder teilweise als Aktionär beteiligt ist, wie das ganze Controlling stattfindet und wer welche Aufsichten hat.

Der Bundesrat hat 2006 als Grundlage einen Bericht dazu verfasst. Seither setzen wir in allen Bereichen, von der Ruag bis zur Swisscom, die dort enthaltenen Leitlinien um: wie wir steuern, wie die Aufsicht geregelt ist, was die Rolle des Eigners ist, was die Rolle des Parlamentes ist und wer im Regulierungsbereich zuständig ist.

Die Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes ist Aufgabe des Bundesrates. Das zentrale Element dazu sind gemäss dieser Corporate-Governance-Strategie die strategischen Ziele, welche die Prioritäten des Eigners jeweils für eine Periode von vier Jahren festschreiben und transparent machen. Jeder Mann und jede Frau kann sie im Internet nachlesen. Sie werden den parlamentarischen Kommissionen jeweils vorgelegt. Dabei können sogar weitere Angaben oder weitere Ziele formuliert werden. Das ist die Grundlage.

Innerhalb des Rahmens, der durch das Gesetz und diese strategischen Ziele gegeben wird, geniessen die bundesnahen Unternehmen dann aber volle Autonomie. Das heisst, der Eigner verzichtet auf Eingriffe ins operative Geschäft. Das soll so sein, weil die Unternehmen Aktiengesellschaften sind, die auch am Markt im Wettbewerb bestehen müssen.

Die Umsetzung der strategischen Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat muss jährlich über die Zielerreichung Bericht erstatten. Der Bundesrat beurteilt die Zielerreichung. Er erstellt hierzu einen Bericht. Dieser wiederum wird im Parlament, also von Ihnen, im Rahmen der Oberaufsicht beurteilt. Ihnen obliegt es auch, jährlich anhand dieses Berichtes Stellung zu nehmen und zu überprüfen, ob der Bundesrat seine Eignerrolle richtig wahrnimmt. Jedes Jahr finden hierzu in den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen die entsprechenden Gespräche statt. Als weiteres Steuerungsinstrument wählt der Bundesrat im Rahmen der Generalversammlung den Verwaltungsratspräsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrates, und selbstverständlich kann er sie in diesem Rahmen auch abberufen. Er erteilt dem Verwaltungsrat Decharge oder eben nicht. Er genehmigt zudem den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung, und er wählt die externe Revisionsstelle. Diese Steuerungsinstrumente sind im Aufgabenbereich des Bundesrates. Daran halten wir auch fest.

Bei der Wahl des Verwaltungsrates achtet der Bundesrat darauf, dass dieser über das nötige fachliche und betriebliche Wissen verfügt. Das UVEK hat ein Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat der Post definiert. Darin finden sich Elemente und Vorgaben wie z. B. das Vorhandensein des Service-public-Gedankens.

Auch das Parlament - also Sie - verfügt über Instrumente zur Steuerung dieser verselbstständigten Unternehmen. Gemäss Parlamentsgesetz wirkt die Bundesversammlung bei der Festlegung der strategischen Ziele für verselbstständigte Unternehmen mit, indem sie eben dem Bundesrat Aufträge erteilt. Sie können zu den strategischen Zielen weitere Ziele hinzufügen oder die Ziele ändern.

Die Corporate-Governance-Praxis des Bundes wurde 2012 auch von der GPK-NR evaluiert. Es gibt einen dicken Bericht, einen Zusatzbericht von Experten und Nachkontrollen dazu. Da sind Sie in Ihrem Bericht zum Schluss gekommen, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes und die Befolgung der Leitlinien bewährt haben. Die Kritik damals auch der Experten war, dass sich die Politik, sobald eine Krise kommt, eben auch in das operative Geschäft einmischt, sodass dann diese strikte Vorgabe der Leitlinien in der Regel nicht funktioniert.

Auch bei der Aufsicht sind die Regeln eigentlich klar. Der Bundesrat nimmt als Eigner der Post keine Aufsichtsfunktion wahr; dies eben gerade gemäss den OECD-Leitlinien, damit man sauber trennen kann, in welcher Rolle der Bundesrat [PAGE 420] führt, spricht und seine Aufgabe wahrnimmt. Der Bundesrat hat keine Aufsicht über die Post.

Für aufsichtsrechtliche Fragen haben wir zusammen mit Ihnen verschiedene Gremien als zuständig erklärt. So liegt im Bereich der Post die Aufsicht über die postalische Grundversorgung bei der Postcom. Die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr liegt gemäss Gesetz beim Bakom. Für den abgeltungsberechtigten öffentlichen Verkehr ist das Bundesamt für Verkehr zuständig, für Postfinance die Finma, und zur Festlegung der Preise kann überdies der Preisüberwacher beigezogen werden. Das ist die Regelung der Aufsicht, die zusammen mit Ihnen so festgelegt wurde, und diese Regelung ist auch sinnvoll, weil man so eben die verschiedenen Rollen sauber trennt und die Aufsicht bei den Experten lässt, wo sie auch hingehört.

Der Bundesrat hat sich in einem Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3880 vom Dezember 2017 ausführlich auch zum Thema der gleich langen Spiesse von privaten und staatsnahen Betrieben geäussert. Es war ein Postulatsbericht gemäss dem Wunsch bzw. Vorstoss der FDP-Liberalen Fraktion und von Nationalrat Schilliger.

Auch in diesem Bericht kommt man in dieser Frage, die auch heute wieder von Ihnen aufgeworfen worden ist, zum Schluss, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen bestehen, die eben untrennbar mit staatlicher Unternehmenstätigkeit verbunden sind. Im Weiteren hält dieser Bericht fest, dass eine radikale Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen die vollständige Privatisierung der Staatsunternehmen voraussetzen würde. Eine solche Massnahme würde aber das Risiko des Verlustes der direkten Kontrolle der öffentlichen Hand über die Qualität der von diesen Unternehmen betriebenen kritischen Infrastrukturen und des politisch bestellten Service public bedeuten. Andere radikale Lösungen, wie zum Beispiel ein Verbot von Tätigkeiten ausserhalb des Grundversorgungsauftrags, wurden im Bericht untersucht und aus betriebs- wie volkswirtschaftlichen Gründen verworfen. Auch dieser Bericht ist diskutiert worden, und Sie haben die Schlüsse offenbar als richtig erachtet.

Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für staatseigene und privatwirtschaftliche Unternehmen sowie für die Verhinderung von Marktverzerrungen besteht eben gerade darin, dass der Staat seine Rolle als Eigentümer der staatsnahen Unternehmen, seine Rolle als Marktregulierungs- und Aufsichtsinstanz sowie seine Rolle als Träger von staats- und industriepolitischen Zielen rechtlich, institutionell und administrativ vollständig trennt. Auf der Ebene des Bundes wird genau diese Trennung der Aufgaben, wird genau diese Voraussetzung nach Massgabe der Richtlinien der OECD weitgehend erfüllt. Man kann immer bei der Aufsicht noch mehr beschneiden, aber dann müsste sich die Politik auf ihre eigene Aufgabe zurückziehen und könnte sich eben nicht ständig trotzdem in Aufsichtsfragen, in operationelle Fragen einmischen. Das ist schwierig. Ich weiss das - auch für den Eigner ist es zum Teil schwierig, sich aus operationellen Fragen herauszuhalten. Aber sonst widersprechen Sie unseren eigenen und den internationalen Gouvernanz-Regeln.

Kommen wir noch ein bisschen näher zur Post: Die Post hat gemäss Postgesetz - es ist noch nicht so alt, es ist 2012 in Kraft gesetzt und 2010 verabschiedet worden - zwei Grundversorgungsaufträge, und zwar die Grundversorgung mit Postdiensten und, Herr Nationalrat Bäumle, auch die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Das hat das Parlament so festgelegt.

Zwei Grundversorgungsaufträge hat die Post zu erfüllen. Beide Grundversorgungsaufträge und die dafür benötigte Infrastruktur muss das Unternehmen Post eigenwirtschaftlich finanzieren. Sie erhält dafür keine Subventionen, keine Abgeltungen; sie muss das aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften. Ein Monopol hat die Post nur noch im Briefverkehr bis 50 Gramm - auch das, weil das Parlament das so gewollt hat. Der Bundesrat wäre damals weiter gegangen, wie Sie sich vielleicht erinnern können. Das Monopol besteht nur hier, sonst steht die Post im Wettbewerb. Das wurde von einigen von Ihnen falsch gesagt.

Die Aufsicht über diesen Bereich der Grundversorgung mit Postdiensten obliegt, wie gesagt, der Postcom. In den Vorstössen wurde gesagt, die Poststellen seien jetzt auch noch irgendwo quersubventioniert oder es gebe dort Tricks. Dann fragen Sie bei der Postcom nach, oder schauen Sie ihre Berichte an. Wir haben ein gesetzliches Quersubventionierungsverbot festgelegt. Wir haben auch festgelegt, dass Erträge aus dem Briefmonopol nur zur Deckung der Grundversorgung verwendet werden dürfen - siehe Artikel 19 des Postgesetzes. Es gibt ausserdem die unabhängige Revisionsgesellschaft, heute die KPMG, welche jährlich zuhanden der Postcom sowohl zum Quersubventionierungsverbot als auch zur Rechnungslegung der Post einen Prüfbericht gemäss Artikel 57 der Postverordnung erstellt. Das sind die Grundlagen für die Aufsicht der Postcom, und sie hat in all den Jahren keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten entdeckt.

Kommen wir zur Postauto Schweiz AG, und nur darum geht es hier eigentlich. Es geht nicht um den Grundversorgungsbereich, denn hier gibt es ja kein Monopol, sondern um den wettbewerblichen Bereich, in dem Bund und Kantone bestellen, welche Linien man will, welche Versorgung man will. Hier hat das Bundesamt für Verkehr festgestellt: 2007 hat das Unternehmen Postauto begonnen, die Gewinne, statt sie ordnungsgemäss mit den Bestellern Bund und Kantone abzurechnen, im Unternehmen zu belassen und umzubuchen - aus welchen Motiven, wird sich dann hoffentlich noch zeigen. Klar ist aber: 2007 hat diese Praxis begonnen, und sie wurde über all die Jahre systematisch so weitergeführt.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBG), das alle Details zu Bestellung, Offertwesen, Abgeltung und Rechnungswesen regelt, stammt aus dem Jahr 2009. Hier noch ein paar Ausführungen dazu, weil da auch ein paar Dinge durcheinandergebracht wurden: Das PBG regelt den regionalen Personenverkehr in der Schweiz. Dieser beinhaltet insbesondere die S-Bahn-Linien, die Regionalzüge und eben regionale Buslinien. Er wird von Bund und Kantonen bestellt. Die Besteller übernehmen 50 Prozent der Kosten der Linien. Pro Jahr sind dies zusammen rund 2 Milliarden Franken, wovon also der Bund rund 1 Milliarde Franken bezahlt. Die Kantone und der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr, bestellen gemeinsam die Angebote für jeweils zwei Jahre bei den Transportunternehmen. Federführend sind die Kantone, insbesondere bei der Festlegung des Angebots, bei der Offertprüfung und bei Abklärungen mit den Transportunternehmen.

Die Transportunternehmen weisen in Offerten die geplanten Kosten pro Linie sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen aus. In den Offerten darf kein Gewinn eingeplant werden. Nach der Bereinigung der Offerten schliessen die Kantone und das Bundesamt für Verkehr mit den Transportunternehmen eine Angebotsvereinbarung ab und leisten ihre Zahlungen an die Transportunternehmen. Nach Abschluss des Jahres reichen die Transportunternehmen dem Bundesamt für Verkehr Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung ein, welche die effektiven Kosten und Erlöse pro Linie und damit für das Spartenergebnis des regionalen Personenverkehrs ausweisen.

Die externen Revisionsstellen der Transportunternehmen haben die Jahresrechnungen zu prüfen. Sie prüfen, ob die Transportunternehmen die Gesetze eingehalten haben, und müssen bei ihren Prüfungshandlungen die geltenden Prüfungsstandards einhalten. Das steht alles im Gesetz. Das Bundesamt für Verkehr führt eine Rechnungsgenehmigung durch. Es kontrolliert dabei risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, beispielsweise, ob die verschiedenen Geschäftssparten sauber abgegrenzt oder Abschreibungen korrekt erfolgt sind. Bei der Rechnungsgenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung, die gemäss Personenbeförderungsgesetz in Ergänzung zu derjenigen der Revisionsstellen der Transportunternehmen erfolgt. Zusätzlich können die Revision des Bundesamtes für Verkehr, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die kantonalen Finanzkontrollen risiko- und stichprobenorientiert [PAGE 421] vertiefte subventionsrechtliche Prüfungen bei den jeweiligen Transportunternehmen durchführen.

Das macht eigentlich alles Sinn. Das ist so geregelt. Das ist auch vom Parlament so im Gesetz festgelegt worden.

Im Fall Postauto Schweiz AG wissen wir, dass es das führende Busunternehmen im regionalen Personenverkehr ist. Von diesen Abgeltungen von Bund und Kantonen von 2 Milliarden Franken gehen jährlich rund 300 Millionen Franken an die Postauto Schweiz AG. Sie wissen es: Das Bundesamt für Verkehr hat 2017 entdeckt, dass zwischen 2007 und 2015 unrechtmässig Umbuchungen in andere Geschäftsfelder vorgenommen wurden. Die ungerechtfertigten Subventionszahlungen von 78,3 Millionen Franken sind nicht bestritten. Das heisst, es wurden rund 9 Millionen Franken pro Jahr umgebucht. Diese 9 Millionen Franken pro Jahr müssen selbstverständlich vollumfänglich an Bund und Kantone zurückerstattet werden.

2016 erfolgte eine Umstrukturierung des Bereiches Postauto - nicht vorher, Herr Nationalrat Giezendanner, sondern 2016. Seither haben wir eine Subholdingstruktur. Diese Subholdingstruktur ist auch Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bundesamt für Verkehr. Es wurde richtig gesagt, ich glaube von Nationalrat Feller, dass diese Struktur noch nicht genehmigt ist. Das ist das, was dann auch beim Bundesamt für Verkehr zu vertieften Prüfungen geführt hat. Man wollte diese Struktur überprüfen, um Gewissheit zu haben, dass die Struktur nicht möglicherweise weitere Umbuchungen zulässt. Sie muss transparent sein und in Einklang mit den subventionsrechtlichen Vorgaben stehen. Für die Jahre 2016 und 2017 dürften deshalb, weil dieses System noch nicht bereinigt ist, auch Rückzahlungen an Bund und Kantone fällig werden. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verkehr geht es 2016 - das steht inzwischen fest - um 15,1 Millionen Franken. Für 2017 haben wir noch keine Zahlen. Selbstverständlich muss dann auch diese Summe zurückerstattet werden.

Zu Car postal France, auch hier einfach nochmals faktenorientiert: Die Post ist seit 2004 in Frankreich im Bereich des Personenverkehrs tätig. Das ist nichts Neues. 2004 hat man damit begonnen, in voller Transparenz. Das Parlament war von Anfang an darüber informiert.

2012 hat Car postal France dann begonnen, schwarze Zahlen zu schreiben; seit 2015 kann sie pro Jahr zwei Millionen Franken Gewinn ausweisen. Zu dieser Expansion nach Frankreich wurde richtig gesagt: Man hat ein minimales Eigenkapital von 200 000 Euro eingeworfen. Die Marktaufbaukosten verursachten dann, nicht überraschend, Verluste, die in der Folge als Forderungsverzichte der Post gehandhabt wurden. Das Verfahren gegen Car postal France im Zusammenhang mit Schadenersatzzahlungen an drei Konkurrenten ist immer noch hängig - es ist nicht der Staat, es sind drei Konkurrenten, die verloren haben; es ist auch nicht überraschend, dass dann die Konkurrenz klagt. Wir können deshalb hier nichts zu diesem Fall sagen. Wenn aber das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden sollte, ist es auch hier die Verantwortung der Post zu entscheiden, welche Schlüsse gezogen und welche Massnahmen ergriffen werden. Ob allenfalls Gelder aus den Fehlbuchungen von Postauto Schweiz nach Frankreich geflossen sind, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen, die von Ernst & Young und dem involvierten Anwaltsbüro durchgeführt werden.

Die Schweizerische Post ist wie gesagt eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Oberleitung der Gesellschaft obliegt gemäss Aktienrecht dem Verwaltungsrat. Es ist demnach auch die Aufgabe des jeweiligen Verwaltungsratspräsidenten, Untersuchungen zu Unregelmässigkeiten innerhalb der Post in Auftrag zu geben. Es ist deshalb richtig, dass die Post selber das Anwaltsbüro Kellerhals Carrard und die Revisionsgesellschaft Ernst & Young mit der Aufarbeitung der Vorgänge zwischen 2007 und 2015 sowie einer Klärung der Verantwortlichkeiten beauftragt hat. Es ist auch richtig, dass dann Experten beigezogen werden, die eine Zweitmeinung abgeben und das Unternehmen beraten, welche Folgerungen aus dem Ergebnis zu ziehen sind und was für Konsequenzen es allenfalls für die Organisationsstruktur des Unternehmens haben sollte. Sie wissen, dass inzwischen auch die drei Experten benannt sind. Ich glaube, damit ist eine möglichst grosse Unabhängigkeit der externen Untersuchung gewährleistet. Auch diese Resultate dürften bis Ende April vorliegen und transparent sein. Selbstverständlich darf dann auch das Parlament Einblick in diese Berichte nehmen.

Sie wissen, dass der Bundesrat selber mittlerweile für eine allfällige verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung Fedpol beauftragt hat. Fedpol hat gestern bekanntgegeben, dass es ebenfalls Verstärkung beigezogen hat, und zwar in der Person des ehemaligen Bundesrichters Hans Mathys und in der Person des Neuenburger Kantonsrichters Pierre Cornu. Auch das scheint uns adäquat und richtig zu sein.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes hat angekündigt, dass sie in ihrem Jahresprogramm auch den Bereich Postauto untersuchen wird. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist frei, wir müssen ihr überlassen, was sie untersuchen will und wie sie das machen will.

Was die Vertretung der Eignerinteressen betrifft, haben wir das Generalsekretariat des UVEK und die Finanzverwaltung, die die Eignerinteressen im Rahmen des Bundesrates vertreten. Wir haben eine Task-Force: Wir beschäftigen uns derzeit natürlich mit der Generalversammlung 2018 und der Genehmigung der Rechnung 2017 sowie der Decharge-Erteilung, aber auch mit Fragen des Aktienrechts betreffend Sonderprüfung nach Artikel 697a OR oder Ernennung eines Sachverständigen nach Artikel 731a OR.

Zu den Fragen, die Sie aufgeworfen haben, auch zur Frage der Abnahme der Jahresrechnungen: Herr Feller hat gefragt, wie man die Jahresrechnung 2017 genehmigen konnte, obwohl das Bundesamt für Verkehr die subventionsrechtliche Genehmigung 2016 noch nicht erteilt hatte. Hier müssen Sie unterscheiden, Herr Nationalrat: Für den Eigner und für den Konzern ist die Konzernfinanzbuchhaltung massgebend, zu der das Testat des externen Revisors vorliegt, zu der das Testat korrekt ist. Das ist der für den Eigner relevante Teil. Die subventionsrechtliche Prüfung findet immer separat statt und hat nichts mit der Finanzbuchhaltung und dem Testat über das Konzernergebnis zu tun. Das muss man auseinanderhalten, das ist so korrekt. Seit der Bilanzmedienkonferenz wissen Sie, dass der Revisor, die KPMG, auch für das Jahr 2017 das Testat erteilt hat. Gemäss Aktienrecht muss nun innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsabschluss eine Generalversammlung stattfinden.

Von einigen von Ihnen, auch von Herrn Nationalrat Grunder, wurde die Frage der Beschaffung nach dem System des regionalen Personenverkehrs aufgeworfen. Das ist tatsächlich das, was wahrscheinlich vorangetrieben werden kann - ich hoffe es sogar. Wir sind seit 2013 der Meinung, dass das System, wie es heute im Personenbeförderungsgesetz definiert ist, revisionsbedürftig ist. Im Gesetz haben wir bzw. Sie als Gesetzgeber definiert, dass Gewinne bis zu diesen 12 Millionen Franken in die Reserve kommen. Es ist ein komisches System, bei dem man sonst keine Rendite erzielen kann. Das Abgeltungssystem ist auch per se kein Anreiz für ein Unternehmen, effizienter zu werden.

Wir sind deshalb schon seit Langem mit den Kantonen daran, das zu entflechten. Wir würden es auch hier sehr gerne sehen, dass die Bestellung und dann eben auch die Abgeltung aus einer Hand erfolgen und der Bund Pauschalen leistet. Jetzt haben wir ein Mischsystem, das mehr Schnittstellen und eben auch für die Aufsicht relativ schwierige Konstellationen bringt.

Bisher war das Vorhaben bei den Kantonen nicht mehrheitsfähig. Wir hoffen aber, dass gerade dieser Fall hier zeigt, dass es mit diesen Vorgaben ein bisschen schwierig ist: Man darf eigentlich keinen Gewinn machen; wenn man einen macht, darf man trotzdem irgendetwas behalten. Zwei Drittel müsste man zurückgeben, und dann geht es noch um diese 12 Millionen gemäss Gesetz. Das Bestellverfahren ist vor allem für viele kleinere Kantone eine echte Herausforderung. Grosse Kantone haben in der Regel mehrere Transportunternehmen, hinsichtlich derer sie ausschreiben können. Ein kleiner Kanton hat in der Regel nur einen Bewerber und kann sich nicht auf Wettbewerb und Vergleichsmöglichkeiten bei den Kosten einstellen. Das muss man nach Ansicht des Bundesrates anschauen. Wir werden uns jetzt mit den Kantonen bemühen, [PAGE 422] dass wir noch in diesem Jahr die Revision des Personenbeförderungsgesetzes in die Wege leiten können.

Herr Nationalrat Büchel hat noch die Frage nach Postauto Liechtenstein gestellt. Sie haben das schon in der Fragestunde (18.5193) gemacht, Sie haben die Antwort schriftlich erhalten. Es hat mit diesem Fall also gar nichts zu tun. Das ist nach liechtensteinischem Recht eine Ausschreibung, die dort stattfand und bei der sich verschiedene Unternehmen beworben haben. Postauto Liechtenstein hat in einem transparenten, offenen wettbewerblichen Verfahren nach liechtensteinischem Recht gewonnen. Damit hat es mit diesem Fall nichts zu tun; die Antwort wurde Ihnen schriftlich geliefert.

Was noch die Gouvernanz betrifft: Wir werden sowieso im Rahmen der regelmässigen Prüfung der Corporate Governance fragen, ob sich die Eigner - das sind jetzt vor allem das Finanzdepartement und das UVEK - weiterhin so zusammensetzen werden und wie wir die Rollen als Eigentümer sowie als Marktregulierungs- und Aufsichtsinstanz noch besser voneinander abgrenzen können. Wie können wir die verschiedenen Aufsichtsfragen und Aufsichtsstellen noch klarer auseinanderhalten? Etwas ist mir wichtig: Alle Aufsichtsorgane handeln weisungsungebunden - der Bundesrat gibt den Aufsichtsorganen keine Vorgaben, auch die Politik nicht. Das muss so sein, diese Aufsichtsorgane müssen weisungsungebunden kontrollieren können.

Noch etwas zur Revisionsstelle, auch dieses Thema wurde von Ihnen aufgeworfen: Die KPMG ist seit 1998 Revisionsstelle der Post. Im Jahre 2016 führte die Post eine WTO-Ausschreibung für das externe Revisionsmandat durch. Gewonnen hat wiederum die KPMG. Es war aber ein offenes, transparentes Verfahren. Gemäss Aktienrecht, Artikel 730a Absatz 2 OR, darf bei der ordentlichen Revision die Person, die die Revision leitet, das Mandat längstens während sieben Jahren ausführen. Das erfüllt die KPMG, hier wird also gewechselt, denn das sind Vorgaben des Aktienrechtes. Trotzdem wird der Bundesrat schauen, ob wir bei den bundesnahen Unternehmen eine Vorgabe machen wollen, die über das Aktienrecht hinausgeht, also bezüglich des Wechsels der externen Revisionsstelle nach einer bestimmten Zeitdauer. Diese Frage werden wir mit dem Finanzdepartement ebenfalls anschauen.

So weit meine Ausführungen zu den von Ihnen gestellten Fragen.