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Müller Philipp · Ständerat · 2018-03-14

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche zur Motion 18.3002 der SPK-SR, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme". Diese Motion steht in einem direkten Zusammenhang zur anschliessend traktandierten Motion 17.3270 der SPK-NR, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme". Entschuldigen Sie daher bitte, dass ich zuerst kurz über die Motion des Nationalrates rede. Wir hatten sie in diesem Rat ja schon traktandiert.

Dieses Geschäft hat bereits einen gewissen Weg beziehungsweise Umweg hinter sich. Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat die vom Nationalrat am 12. Juni 2017 angenommene Motion 17.3270, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme", am 28. August 2017 erstmals beraten und sie damals mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. In der Herbstsession 2017 hat dann unser Rat mit 32 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Ordnungsantrag Germann zugestimmt, die Motion des Nationalrates an die Kommission zurückzuweisen, dies mit dem Auftrag, die Kantone, Städte und Gemeinden anzuhören.

Auch nachdem die Kommission am 17. November 2017 die betroffenen kantonalen Konferenzen, den Städte- sowie den Gemeindeverband angehört hat, ist sie nach wie vor nicht davon überzeugt, dass der Status der vorläufigen Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern abgeschafft werden soll bzw. dass die Motion des Nationalrates unterstützt werden soll. Sie hat daher an ihrem ersten Beschluss vom 28. August 2017 festgehalten und diese Motion des Nationalrates erneut abgelehnt.

Nun komme ich zur vorliegenden Kommissionsmotion 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme". Die Kommission anerkennt, dass Handlungsbedarf, wie er von der Motion des Nationalrates adressiert worden ist, teilweise besteht. Sie hat sich für eine Kommissionsmotion ausgesprochen, mit der bestehende Hürden [PAGE 211] für die Integration dieser Personen in den Arbeitsmarkt zu beseitigen sind. Dies soll, wie es der Titel sagt, über punktuelle Anpassungen der heute geltenden Regelung für vorläufig aufgenommene Personen geschehen.

Der heutige Status der vorläufigen Aufnahme soll grundsätzlich so beibehalten werden. Der Bundesrat wird jedoch beauftragt, einen Gesetzentwurf mit punktuellen Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme vorzulegen, um die höchsten Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben, zu beseitigen. Zu prüfen sind dabei insbesondere die beiden folgenden Punkte: erstens die Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" und zweitens Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit. Diese Kommissionsmotion ist sozusagen die ständerätliche Alternative zur anschliessend traktandierten Motion des Nationalrates.

Insbesondere die heute bestehenden bürokratischen Hürden für einen Kantonswechsel von vorläufig aufgenommenen Menschen machen in Zeiten zunehmender Arbeitsmobilität keinen Sinn mehr. Es kann nicht sein, dass eine vorläufig aufgenommene Person eine Arbeitsstelle antreten könnte, aber gemäss dem geltenden Ausländergesetz zuerst beim Staatssekretariat für Migration ein Gesuch für einen Kantonswechsel stellen muss und dazu erst noch die Kantone angehört werden müssen. Das ist Bürokratie pur und hat erst noch keinen erkennbaren Zweck. Daher hat Ihre Kommission beschlossen, zumindest diese Arbeitshürde zu eliminieren. Zudem soll auch die heutige Bezeichnung "vorläufige Aufnahme" überprüft werden. Ihre Kommission hat jedoch weder Vorschläge gemacht noch diskutiert; vielmehr wartet sie diesbezüglich auf die Erleuchtung des Bundesrates oder der Verwaltung.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Kommissionsmotion anzunehmen.

Nun, Frau Präsidentin, müssen Sie mir sagen, ob ich gleich zur Begründung der nächsten Motion 17.3270 übergehen soll oder ob zuerst Herr Hösli sprechen soll, der ja mit seinem Einzelantrag die Ablehnung dieser Motion befürwortet.