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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-03-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte hier einen Kontrapunkt setzen. Es ist Aufgabe des Parlamentes, Gesetze zu erlassen. Und es ist Aufgabe der Gerichte, die Gesetze anzuwenden, und zwar haben die Gerichte die Gesetze so zu interpretieren, wie ihr Wortlaut, wie ihr Sinn dies intendiert. Ich möchte Kollege Caroni, der ja ebenfalls Jurist ist, daran erinnern, dass auch Ausnahmebestimmungen Bestimmungen sind, die Anwendung finden müssen. Ganz berühmte Konstellationen sind jene der Baubewilligungen. Wo eine Klausel eine Ausnahme vorsieht, hat auch der Bauherr im konkreten Fall den Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung aufgrund dieser Klausel. Es ist Aufgabe der gesetzesvollziehenden Behörden, der Justiz, den Überlegungen, die hinter einer solchen Bestimmung stehen, zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist Aufgabe der Justiz und nicht des Parlamentes, eine solche Bestimmung anzuwenden.

Ich möchte bezüglich der Gesetzgebung zur Härtefallklausel daran erinnern, dass die Auseinandersetzung darüber hart war, intensiv und auch sehr überlegt. Diese Gesetzgebung ist ja nachher auch in einer Volksabstimmung auf die Probe gestellt worden, in der Volksabstimmung über die Durchsetzungs-Initiative Anfang 2016. Die Härtefallklausel war ja der Punkt, aufgrund dessen seitens der Partei, die hinter der Durchsetzungs-Initiative stand, gesagt worden ist, der Volkswille werde nicht umgesetzt. Aber das Volk hat eindrücklich bestätigt, dass diese Gesetzgebung mit der Härtefallklausel gilt.

In diesem Sinne möchte ich Sie einladen, im gleichen Geist, wie es gestern bei der sogenannten Selbstbestimmungs-Initiative gesagt worden ist, auch hier zu sagen, dass es die Aufgabe der Justiz ist, Recht zu sprechen, und dass hier Justizschelte fehl am Platz ist. Auch die Staatsanwälte gehören zur Justiz. Diese Behörden haben jetzt ihre Tätigkeit wahrzunehmen und Sinn und Geist des Gesetzes umzusetzen. Gerade auch die zuletzt von Kollege Caroni angesprochene Frage der Kompetenz der Staatsanwaltschaft ist entschieden worden, richtig entschieden worden. Auch hier meine ich, dass es keinen Anlass gibt, auf die getroffenen Entscheide zurückzukommen.

Klar ist man frei, wieder Vorstösse einzureichen und Fragen wieder zur Diskussion zu stellen - das geschieht auch von meiner Seite gelegentlich -, die auf anderen Gebieten schon einmal entschieden worden sind. Aber es ist so, dass hier, bei einer so stark politisierten Frage wie dieser Härtefallklausel, jetzt die Gerichte, die rechtsanwendenden Behörden unter Einschluss der Staatsanwaltschaften, ihre Arbeit tun sollen. Wir werden nachher evaluieren können, was das bedeutet.

Aber wo ein Härtefall vorliegt, dort haben die Betroffenen das Recht, sich auf diese Härtefallklausel zu berufen, und auch das Recht, von dieser Klausel Gebrauch machen zu können.

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