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Föhn Peter · Ständerat · 2018-03-14

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14

Wortprotokoll

"Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden" lautet der Titel der vorliegenden parlamentarischen Initiative Comte. Wir haben sie in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates an der Sitzung vom 18. Januar dieses Jahres behandelt, das heisst, wir haben diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Denn es ist nicht so, dass bei der Wahl von Mitgliedern des Bundesrates heute nicht auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter geachtet würde. Obwohl es von der Bundesverfassung nicht gefordert wird, spielt die Berücksichtigung beider Geschlechter heute schon eine grosse Rolle. Denn es liegt nach Meinung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates an den Parteien, Frauenkandidaturen aufzubauen und wirksam zu unterstützen, damit die Bundesversammlung unter verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten und entsprechend eben auch unter verschiedenen Frauen auswählen kann. Aber die verfassungsmässige Verankerung des Kriteriums "Geschlecht" bringt nach unserer Meinung keinen Mehrwert. Denn den politischen Willen erachten wir als viel wichtiger als eine Verfassungsbestimmung, die letztlich rechtlich kaum oder gar nicht durchgesetzt werden kann. Weshalb?

Der Initiant will die Bundesversammlung mit einem neuen Absatz 3 von Artikel 168 der Bundesverfassung dazu anhalten, bei Wahlen "auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter" zu achten. Dies gilt somit für die Wahl der Mitglieder des Bundesrates wie auch für die Wahl der Mitglieder der eidgenössischen Gerichte. Bezüglich der Zusammensetzung des Bundesrates sollen in Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung die Kriterien "Landesgegenden" und "Sprachregionen" mit dem Kriterium "Geschlechter" ergänzt werden.

Weshalb ist die Kommission der Auffassung, dass dies eben nicht durchsetzbar ist? Sie stellt sich die Frage, welches dieser Kriterien - Landesgegenden, Sprachregionen und jetzt neu noch eine angemessene Vertretung der Geschlechter - Vorrang haben sollte. Welches dieser Kriterien muss Vorrang haben, falls sie in Konkurrenz zueinander stehen? Soll dann in einem konkreten Fall eher das Kriterium "Landesgegend" oder "Sprachregion" erfüllt werden oder doch eher das Kriterium "Geschlecht"? Die Kommission erachtet es als nicht zielführend, weitere Kriterien für die Zusammensetzung des Bundesrates in die Verfassung zu schreiben.

In dieser Logik könnte dann auch die Ergänzung der Liste mit weiteren Anforderungen wie z. B. der Vertretung der verschiedenen Altersgruppen geprüft werden. Im Gegensatz zu diesen eher gesellschaftspolitisch motivierten Anliegen kommt den heute in der Verfassung verankerten Kriterien der Landesgegenden und Sprachregionen eine zentrale Funktion für den Zusammenhalt des Bundesstaates zu. Die Kommission erachtet eine zusätzliche Aufnahme von Kriterien als rechtlich nicht durchsetzbar. Vor allem ist es eine zusätzliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Wählerinnen und Wähler des Bundesrates und der gerichtlichen Behörden.

Die Minderheit meint, dass die Berücksichtigung der Geschlechter bereits heute bei Wahlen eine relativ grosse Rolle spielt, und ist der Ansicht, dass man das Kriterium "Geschlechter" demzufolge auch in die Bundesverfassung aufnehmen und dort verankern sollte. Damit würde in der Verfassung zum Ausdruck gebracht, dass die Vertretung der Frauen nicht eine Frage des Zufalls sein sollte, sondern dass sich die Bundesversammlung ernsthaft um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter bemüht. Das ist die Meinung der Minderheit. Ich nehme an, dass Herr Comte diese noch ausführlich begründet.

Die Ergänzung von Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung mit dem Kriterium "Geschlechter" fand übrigens in der Schwesterkommission des Nationalrates auch keine Mehrheit: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich an einer Sitzung im Januar dieses Jahres mit 16 zu 9 Stimmen gegen einen ähnlichen Vorstoss, die parlamentarische Initiative Graf Maya 17.411, ausgesprochen.

Bezüglich der Wahl der Mitglieder der eidgenössischen Gerichte ist festzuhalten, dass hier auch heute schon verschiedene Kriterien zu berücksichtigen sind. So müssen die Kandidierenden insbesondere auch über Kenntnisse im entsprechenden Rechtsgebiet verfügen. Daneben werden auch bei diesen Wahlen heute schon Kriterien wie die geografische Herkunft und das Geschlecht berücksichtigt. Es stellt sich die Frage, warum nun eines dieser Kriterien explizit in der Verfassung verankert werden soll.

Die Mehrheit bittet Sie - der Entscheid in der Kommission fiel mit 9 zu 4 Stimmen -, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wenn wir heute Ja sagen, könnten in einem nächsten Schritt eventuell weitere Kriterien - zum Beispiel, ich habe das gesagt, verschiedene Altersgruppen in Gericht und Bundesrat - beantragt und aufgenommen werden. Das würde letztendlich wirklich zu weit führen.

So beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, keine Folge zu geben. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.

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