Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-03-14
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
An der Sitzung vom 13. Oktober 2017 hat die WBK diese Initiative des Kantons Thurgau, "Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft", vorgeprüft.
Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative: "Nach Ablauf des Gentech-Moratoriums gemäss Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung (Übergangsbestimmung zu Artikel 120, 'Gentechnik im [PAGE 225] Ausserhumanbereich') per Ende 2017 verbietet der Bund die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowohl im Pflanzenbau wie in der Tierhaltung oder verlängert das Moratorium um zehn Jahre. Gentechnisch veränderte vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut mit landwirtschaftlicher, gartenbaulicher oder forstwirtschaftlicher Verwendung sowie gentechnisch veränderte Tiere, die für die Produktion von Lebensmitteln bestimmt sind, dürfen demnach weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden."
Unsere Kommission hat Vertreter des Kantons Thurgau angehört und von den Erwägungen des landwirtschaftlich geprägten Kantons Kenntnis genommen. Diese Kommissionssitzung fand übrigens in Ermatingen am Bodensee im Kanton Thurgau statt.
In ihrer Begründung führten Vertreter des Kantons Thurgau aus, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel von der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. Auskreuzungen von GVO-Erbgut in herkömmlich produziertes Saatgut und in Wildpflanzen sind zahlreich nachgewiesen. Einmal im Kreislauf der Natur, pflanzen sich diese Zufallskreuzungen fort, und dies mit unvorhersehbaren und nicht zu kontrollierenden Folgen. Eine Koexistenz ist deshalb nicht möglich. Der landwirtschaftlich geprägte Kanton Thurgau setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die die Anliegen der Bevölkerung sowie die Erhaltung der Grundlagen ernst nimmt, und damit für eine GVO-freie Produktion.
In der Sommersession 2017, das wissen Sie, hat die Bundesversammlung im Rahmen des Geschäftes 16.056, "Gentechnikgesetz. Änderung", beschlossen, das Gentech-Moratorium um vier Jahre zu verlängern. Die WBK respektiert den Beschluss des Parlamentes und ist der Auffassung, dass das Anliegen der Initiative damit mindestens teilweise erfüllt ist. Weiter zeigte die Diskussion in der Kommission, dass ein Totalverbot oder ein zehnjähriges Moratorium der Mehrheit zu weit geht, da so allfälligen Fortschritten in der wissenschaftlichen Forschung nicht Rechnung getragen werden könnte.
Mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.