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Sauter Regine · Nationalrat · 2018-03-14

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Die Ergänzungsleistungen sind ein wichtiges und bewährtes Instrument der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie gewährleisten zielgerichtet und bedarfsorientiert die Existenzsicherung von Menschen mit einer AHV- oder IV-Rente. In den vergangenen Jahren - wir haben das gehört - sind die Kosten für die Ergänzungsleistungen jedoch drastisch angestiegen und belasten heute in hohem Mass die Budgets der Kantone und, wie beispielsweise im Kanton Zürich, auch der Gemeinden. Bereits sind dort die Ausgaben für Ergänzungsleistungen höher als für die Sozialhilfe, und sie verkleinern als stark gebundene Ausgaben laufend den Spielraum für die öffentlichen Haushalte. Massnahmen zur Kosteneindämmung sind entsprechend nötig und richtig und werden von unserer Fraktion unterstützt. Auch weitere Ziele, welche der Bundesrat für die heute zur Diskussion stehende Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes definiert, so die Verminderung von Schwelleneffekten oder die Beseitigung von Fehlanreizen, tragen wir mit.

Zusätzlicher Handlungsbedarf ist aus Sicht der FDP/die Liberalen jedoch gegeben, wenn ein wesentlicher Beitrag an die Stabilität des Systems geleistet werden soll. Es zeigt sich, dass gerade die Einführung der Pflegefinanzierung vielerorts dazu geführt hat, dass Betagte im letzten Lebensabschnitt auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, weil sie die hohen Kosten nicht mehr aus eigenen Mitteln tragen können. Hier ist grundsätzlich anzusetzen, und wir erwarten diesbezüglich auch Erkenntnisse aus einer Evaluation der Pflegefinanzierung.

Bei der Diskussion, die wir im Folgenden führen werden, darf etwas nicht aus dem Fokus geraten: Die Ergänzungsleistungen dienen der Existenzsicherung. Das ist immer wichtig zu betonen und auch im Hinterkopf zu behalten. Es sind Leistungen für Menschen, welche nicht aus eigener Kraft für ihr Leben aufkommen können, sei dies aus Gründen von Invalidität oder aus Altersgründen. Es ist für die Glaubwürdigkeit unseres Systems der sozialen Sicherheit und damit auch für dessen Akzeptanz in der Gesellschaft entscheidend, dass die Ergänzungsleistungen nur jenen zugutekommen, die sie wirklich brauchen. Das ist dann der Fall, wenn wir eine sichere Finanzierung gewährleisten und klare Bedingungen für den Bezug definieren. Ergänzungsleistungsbezüger dürfen auch nicht besser gestellt sein als Personen, die selber für ihr Auskommen sorgen müssen, und es darf eben auch keine Fehlanreize geben.

Aus liberaler Sicht ist zudem wichtig, dass das System im Grundsatz stimmt. Das heisst, dass es jene unterstützt, die sich korrekt verhalten, und Missbräuche im Regelfall verhindert. Nur dass es Fälle gibt, in denen jemand verantwortungslos sein Kapital verprasst hat und nachher auf staatliche Unterstützung angewiesen war, heisst beispielsweise nicht, dass pauschal allen verboten werden muss, bei der Pensionierung das Kapital anstelle einer Rente aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen. Wir wehren uns gegen diese Bevormundung.

Im Übrigen sind wir nicht davon überzeugt, dass eine solche Massnahme automatisch zur Folge hätte, dass jemand später keine Ergänzungsleistungen beziehen muss, handelt es sich zuweilen doch um sehr kleine Renten, die gerade für Hochbetagte die Existenz nicht sichern. Hingegen haben wir Massnahmen ins Gesetz eingebaut, die sicherstellen, dass nicht bevorzugt wird, wer sein Vermögen leichtfertig ausgegeben hat. Auch kann es unter dem Titel der Existenzsicherung nicht sein, dass bestehendes Vermögen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs hinzugezogen werden muss und letztlich die Erben davon profitieren. Ein stärkerer Einbezug des Vermögens in die Berechnung der Ergänzungsleistungen wird von uns deshalb unterstützt.

Die nun vorliegende Version der Mehrheit der SGK-NR erfüllt unsere Anforderungen an ein revidiertes System und ein revidiertes Gesetz bis zu einem gewissen Grad. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb auf den Gesetzentwurf eintreten. Zusätzliches Sparpotenzial ist jedoch vorhanden. An verschiedenen Stellen unterstützen wir entsprechende Minderheitsanträge. Ich werde dazu Ausführungen bei der Behandlung der einzelnen Blöcke machen.