Sauter Regine · Nationalrat · 2018-03-14
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Wir haben es bereits gehört: In Ergänzung zur Vorlage des Bundesrates hat unsere Kommission Bestimmungen über das betreute Wohnen aufgenommen. Wir gehen damit über den Antrag des Bundesrates hinaus. Wir erachten dies aus Sicht der FDP als gerechtfertigt. Betreute Wohnsituationen können dazu beitragen, dass ein Eintritt ins Heim aufgeschoben werden kann, weil noch keine Rundumbetreuung notwendig ist. Dies ist sowohl aus Kostengründen wünschbar als auch aus Sicht der betroffenen Person, die länger selbstständig wohnen kann. Unsere Fraktion lehnt aber einen derart umfassenden Ausbau der Leistungen ab, wie ihn sowohl die Mehrheit als auch die Minderheiten I (Schenker Silvia) und II (Schenker Silvia), welche Frau Schenker vorher vorgestellt hat, fordern. Wir unterstützen in diesem Bereich den Antrag meiner Minderheit III.
Bereits heute ist es nämlich so, dass die Kantone die Kosten für betreutes Wohnen im Rahmen der anerkannten Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen. Würde man den Anträgen sowohl der Mehrheit als auch der Minderheiten I und II zustimmen, käme das der Begründung einer neuen Bundeszuständigkeit sowie einer Kostenverschiebung von den Kantonen auf den Bund gleich, da Krankheits- und Behinderungskosten ausschliesslich durch die Kantone getragen werden. Dies ist nicht opportun: Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kantonen macht durchaus Sinn.
Einverstanden erklären kann man sich mit einer Anpassung der Höhe der von den Kantonen zu vergütenden Beträge im Falle des betreuten Wohnens. Dies erfolgt mit meinem Antrag, allerdings nur für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV, nicht jedoch für IV-Bezügerinnen und -Bezüger. Für die Letzteren wird diese Leistung bereits über die Assistenzentschädigung abgegolten. Zudem war bei der Diskussion in der Kommission immer klar, dass die Rede von betagten Menschen ist, die durch betreutes Wohnen den Übertritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufschieben können sollen.
Mein Minderheitsantrag III macht hier eine entsprechende Differenzierung. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.