Schenker Silvia · Nationalrat · 2018-03-14
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Es mutet vielleicht etwas seltsam an, dass ich hier eine Minderheit vertrete, die sich gegen die Einführung einer Vermögensschwelle richtet. In erster Linie ist es die Art und Weise, wie hier legiferiert wurde, die mich stört. Wegen eines Artikels in einer Zeitung über einen zugegebenermassen extremen Einzelfall wird ein Wechsel des EL-Systems vorgenommen.
Heute ist es so, dass man EL beantragen kann, auch wenn man über ein gewisses Vermögen verfügt. Es wird dann ein klar definierter Prozentsatz des Vermögens als Einnahme angerechnet. Das hat zur Folge, dass das Vermögen innerhalb von ein paar Jahren bis hinunter zum Freibetrag verbraucht werden muss. Ich weiss aus der Praxis, dass diese Regelung vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand in ein Pflegeheim eintreten muss. Man kann das kritisieren, aber ich weiss aus vielen Gesprächen, dass es den Betroffenen schwerfällt, wenn sie an ihr Erspartes gehen müssen. Neu müssen alle ihr Vermögen bis auf 100 000 Franken verbrauchen, bevor sie überhaupt in das System der Ergänzungsleistungen hineinkommen können. Das ist gegenüber heute ein kompletter Systemwechsel.
Dieser Antrag der Mehrheit war natürlich nicht in der Vernehmlassung. Das finde ich, gerade weil er eine starke Veränderung gegenüber dem Status quo bedeutet, einfach nicht richtig. Ausserdem wurde überhaupt nicht darüber gesprochen, ob die Grenze von 100 000 Franken sinnvoll gewählt ist. Es gab keine Diskussion über die Höhe dieser Schwelle, sie wurde willkürlich festgelegt. Dass ich Ihnen also jetzt beantrage, diese neueingeführte Vermögensschwelle abzulehnen, ist in erster Linie wegen des Vorgehens und wegen des willkürlich festgelegten Betrags der Fall.
Es kommt aber ein zweiter Punkt hinzu, der mir ebenfalls sehr wichtig ist. Die Kommission hat, und das ist richtig, nach einer Lösung gesucht, die aufzeigen soll, wie man Eigenheimbesitzer von dieser Regelung ausnehmen kann. Es soll - in dieser Frage herrscht in der SGK Einigkeit - nicht dazu kommen, dass jemand sein Wohneigentum veräussern muss, wenn der Partner, die Partnerin in ein Pflegeheim kommt und das Paar deshalb Ergänzungsleistungen beantragen muss. Damit dies nicht geschehen muss, gibt es die Möglichkeit, die Liegenschaft mit einem hypothekarisch gesicherten Darlehen zu belasten. Das ist in der Praxis, so wurde mir von einer Durchführungsstelle gesagt, sehr aufwendig und bürokratisch. Ob dann diese Lösung immer zum Tragen kommen wird, ist ungewiss. Auch aus diesem Grund ist es mir wichtig, dass zu dieser Frage eine Vernehmlassung durchgeführt wird.
Mit anderen Worten: Wir von der SP-Fraktion verschliessen uns der Einführung einer Vermögensschwelle nicht, aber hier und jetzt lehnen wir sie ab.