Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2018-03-14
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Die Minderheit I (Ingold) will bei den Freibeträgen dem Ständerat und dem Bundesrat folgen. Konkret sollen die Freibeträge für alleinstehende Personen auf 30 000 Franken und für Ehepaare auf 50 000 Franken gesenkt werden. Bei der Reform der Pflegefinanzierung waren diese Freibeträge erhöht worden, und zwar deutlich über den Stand der Teuerung, welche zwischen 1992 und 2011 nur etwa 20 Prozent betrug.
Hohe Freibeträge haben dazu geführt, dass auch solche Personen durch EL unterstützt werden, die ihren Lebensunterhalt noch in zumutbarer Weise aus eigenen Mitteln bestreiten können, indem sie einen Teil ihres Vermögens dafür einsetzen. Als Bedarfsleistungen sollen die EL jedoch gezielt nur jenen Personen zukommen, die auch tatsächlich darauf angewiesen sind. Dies ist durch die tieferen Freibeträge, wie sie vor dem Inkrafttreten der Pflegefinanzierung bestanden haben, besser gewährleistet als durch die aktuell geltenden Ansätze.
Die Minderheit I (Ingold) will demnach die Freibeträge auf dem Gesamtvermögen wieder senken. Beim Reduzieren muss allerdings berücksichtigt werden, dass der frühere Wert von 25 000 Franken ab Anfang der Neunzigerjahre galt. Teuerungsbereinigt sind heute aber 30 000 Franken richtig. Dazu ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrheit aus föderalistischen Gründen den Betrag für persönliche Auslagen bei [PAGE 452] Menschen im Heim nicht erhöhen will, obwohl dieser in gewissen Kantonen bei 200 Franken pro Monat liegt und es daher einige Menschen in der Schweiz gibt, die damit schwer durchkommen. Wenn man nun diesen Betrag für persönliche Auslagen nicht erhöhen will, sind die Menschen auf ein gewisses Restvermögen angewiesen, damit ihnen trotz des sehr kleinen Betrags für persönliche Auslagen weiterhin ein würdevolles Dasein möglich ist.
Die Minderheit I erachtet den Entwurf des Bundesrates bzw. den Beschluss des Ständerates als Weg, der begangen werden kann, ohne dass wir uns in eine Extremsituation begeben. Ich bitte Sie also, die Minderheit I (Ingold) zu unterstützen.
Bei den Artikeln 16a und 16b beantrage ich Ihnen, die Minderheit Humbel zu unterstützen. Es geht um die Einführung einer Rückerstattungspflicht, damit Fälle vermieden werden können, in denen EL-Bezügerinnen und -Bezüger nach ihrem Tod hohe Vermögen hinterlassen und diese weitervererben. Konkret sollen Ergänzungsleistungen nach dem Versterben einer Person zurückerstattet werden, sofern Vermögen vorhanden ist. Da es sich bei grösseren Vermögensbeträgen meistens um selbstbewohnte Liegenschaften handelt, ist der Antrag primär auf die Situation des selbstbewohnten Eigentums ausgerichtet. Mit der Rückerstattung von Ergänzungsleistungen lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen. Wir rechnen für das Jahr 2013 mit einem Betrag von gegen 200 Millionen Franken. Die Rückforderung rechtmässig bezogener Leistungen kennt man bereits im Kanton Zürich, wo man damit gute Erfahrungen gemacht hat.
Auch wenn künftig nur noch Personen mit einem Vermögen von weniger als 100 000 Franken Ergänzungsleistungen erhalten, wird es dennoch Fälle geben, in denen hohe Beträge vererbt werden, obwohl der Staat substanzielle Ergänzungsleistungen bezahlt hat. Wichtig zu wissen ist, dass die Minderheit Humbel eine Freigrenze von 50 000 Franken beantragt. Betroffen sind demnach namentlich Erbschaften zwischen 50 000 und 100 000 Franken. Somit sind Bagatellfälle ausgeschlossen. Erhält der Staat gemäss dem Antrag der Mehrheit trotz substanzieller ausgerichteter Ergänzungsleistungen nichts zurück, müsste man von Erbenschutz sprechen.
Der Antrag der Minderheit bedeutet primär, dass die Ergänzungsleistungen nach dem Versterben einer Person zurückerstattet werden, sofern das darin festgelegte Mindestvermögen vorhanden ist. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass nicht die Erben von den Ergänzungsleistungen profitieren.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Humbel zu folgen.