Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-03-14
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-14
Wortprotokoll
Wir besprechen in diesem Block die anerkannten Ausgaben, zum einen im Bereich des Lebensbedarfs und zum andern im Bereich der Mietzinse.
Was die anrechenbaren Ausgaben bei rentenberechtigten Waisen und Kindern anbelangt, unterstützt die BDP-Fraktion die Lösung, wonach beim Bezug unterschieden wird, ob das elfte Altersjahr vollendet ist oder eben nicht. Ebenso unterstützen wir die Regelung bezüglich der Frage, was bei einem zweiten, dritten und vierten Kind noch angerechnet werden kann. Wir sind auch überzeugt davon, dass die abgestufte Regelung hier sinnvoll ist. Selbstverständlich ist es nicht unbedingt sehr angenehm, in diesem Bereich von einem Spareffekt zu sprechen. Die gesamte Vorlage aber - das haben wir schon beim Eintreten betont - hat mehrere Aspekte. Sie hat systembedingte Aspekte, mit denen wir uns an die Realität und an den Markt anpassen müssen. Es gibt aber eben auch den Aspekt, die Finanzierung sicherzustellen. Wir sind der Meinung, dass der Antrag der Mehrheit diesem Aspekt gerecht wird, und lehnen die Minderheitsanträge, die eben keine Eingrenzung und keine Altersabstufungen möchten, ab.
Was die Mietzinse anbelangt, bewegen wir uns in der Mitte, und das im wahrsten Sinn des Wortes, also auch arithmetisch. Wenn Sie die Anträge auf der Fahne anschauen, stellen Sie fest, dass diese sich zwischen 14 000 und 18 000 Franken bewegen. Wir sind der Meinung, dass der Beschluss des Ständerates bzw. der Antrag der Mehrheit den Mittelweg sehr wahrscheinlich am besten darstellt und auch verkraftbar ist.
Als anerkannte Ausgabe soll ebenfalls die Miete für barrierefreies Wohnen bzw. für eine rollstuhlgängige Wohnung gelten. Auch diesen Antrag unterstützen wir - unter den Voraussetzungen, wie sie die Mehrheit bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern 2bis, 2ter und 3 festhält. Auch hier ist also dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Die Minderheitsanträge dazu sind auch klar; selbstverständlich sollten wir hier, wie in anderen Bereichen auch, versuchen, möglichst dafür zu sorgen, dass es für betroffene Personen lange möglich ist, zu Hause zu bleiben, und das ist mit dem barrierefreien [PAGE 444] Wohnen bzw. mit rollstuhlgängigen Wohnungen der Fall. Andernfalls sind solche betroffenen Personen viel früher in der Pflege und belasten hier auch wieder das Allgemeinwesen. Deshalb ist das hier ein richtiger Ansatz.
Dasselbe gilt auch für das betreute Wohnen, das auch diesem Zweck dient. Aber wir lehnen hier die Anträge der Minderheiten ab und unterstützen bei den Artikeln 9, 10, 11 und 13 die Mehrheit. Die Minderheiten möchten hier zusätzliche Leistungen. Diese Forderung ist an sich verständlich. Wir müssen uns aber vor Augen führen, dass gerade die schon lange diskutierte Frage der Mietzinsmaxima bisweilen fast das Killerkriterium dieser EL-Reform war. Es wurde nämlich auch die Position vertreten, dass der Spareffekt in den anderen Bereichen gerade wieder egalisiert wird, wenn wir bei den Mietzinsmaxima diesen Weg gehen. Mit anderen Worten: Das war auch ein Grund, warum man sich ursprünglich überlegt hat, hier überhaupt einzutreten oder nicht einzutreten.
Anders gesagt: Diese Massnahmen entsprechen nicht den Anträgen der Minderheiten mit den zusätzlichen Leistungen, sind aber im Rahmen des Gesamtpakets unserer Ansicht nach ein guter Weg.
Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.