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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf Seite 38 der nationalrätlichen Fahne, bei Artikel 47a. Wir haben hier über einen Antrag zu diskutieren, der neu durch die nationalrätliche Kommission in dieses Gesetz eingebracht wurde. Eine grosse Mehrheit in diesem Saal wird diesem Antrag zustimmen. Entsprechend richtet sich mein Votum vor allem auch [PAGE 454] an die Damen und Herren des Ständerates, welche dann in der Differenzbereinigung über diesen Antrag werden befinden müssen. Ich möchte als Erstes den Ständerat bitten, sich hier grundsätzlich eine Übersicht über die Kosten zu verschaffen, die durch diesen neuen Artikel bei den Pensionskassen verursacht werden. Wir haben keine Klarheit, wir fliegen hier also wirklich im Nebel, wir haben überhaupt keine Klarheit, keine Sicht auf die Kosten, die dieser neue Antrag bei den Pensionskassen verursachen wird. Der Antrag wurde von einem SP-Mitglied eingebracht. Er sieht auf den ersten Blick gut aus, aber ich bitte Sie, hier die Details zu beachten.

Worum geht es genau? Der Artikel mit dem Titel "Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres" möchte, dass man bei der bisherigen Pensionskasse bleiben kann, wenn man die Stelle ab einem Alter von 58 Jahren verliert, und zwar soll man auch bleiben können, ohne Beiträge zu bezahlen, wenn man dazu nicht in der Lage ist. Das ist der wichtige Punkt. Hierzu möchte ich gerne Herrn Jürg Brechbühl, den Leiter des BSV, zitieren, der zu diesem Antrag Folgendes gesagt hat: "Die Pensionskasse müsste diese Person mit den übrigen Versicherten gleichstellen. Wenn sie einen höheren reglementarischen Zins ausbezahlt als den Mindestzins, dann bekommen auch die freiwillig Versicherten den höheren Zinssatz. Es gilt der gleiche Umwandlungssatz, aber es müssen keine Beiträge bezahlt werden." Das ist ja der wichtige Punkt! Und weiter: "Insbesondere der Arbeitgeber ist natürlich nicht verpflichtet, für diese freiwillig versicherten Personen Arbeitgeberbeiträge zu leisten." Das ist also die wichtige Information. Man kann weiterhin versichert bleiben, Arbeitnehmer können weiterhin Beiträge zahlen, der Arbeitgeber muss dies aber nicht tun.

Hier stellt sich die grosse Frage, wer am Schluss die Differenz bezahlt. Ich kann dazu den Präsidenten der entsprechenden vorberatenden Kommission zitieren, der sagte: "Mit diesem Antrag würden wir die Möglichkeit schaffen, ab 58 die Versicherung mit den Arbeitnehmerbeiträgen freiwillig weiterzuführen, die bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch noch dazu beitragen. Wenn er das nicht macht, muss ja jemand anders die Differenz bezahlen, damit die volle Rente resultiert." Genau das ist der springende Punkt: Wer wird diese natürliche oder juristische Person sein, die diese Differenz bezahlt? Sie wissen, an wem das am Schluss hängenbleibt: an den Arbeitnehmern, an den heute arbeitenden Personen, zugunsten jener Personen, die sich eben frühzeitig pensionieren lassen. Das ist das Problem.

Man muss zu diesem Antrag Nein sagen, weil es für die arbeitnehmende Bevölkerung teuer wird. Hier sehe ich das Problem; deshalb die Bitte an den Ständerat: Falls dieser Antrag heute obsiegen sollte, bitte nochmals genau die Kosten anschauen, die hier am Schluss für die Arbeitnehmer verursacht werden, für jene Personen, die heute in einer Pensionskasse versichert sind. Der Antrag sieht auf den ersten Blick gut aus, auch gewisse Personen unserer Fraktion haben diesen Antrag unterstützt. Aber, wie gesagt, die Kommission hat diesen Entscheid in Unkenntnis der Kosten, die damit für die Versicherten verursacht werden, getroffen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.