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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen unterstützen die tiefere Vermögensschwelle und in Verbindung damit die Möglichkeit zu gesicherten Darlehen. Wir sind der Meinung, dass mit dieser Sicherung der Darlehen alle Optionen offen sind, sodass individuell passende Lösungen gefunden werden können. Frau Silvia Schenker hat gesagt, die Schwelle von 100 000 Franken sei willkürlich. Ich kann Ihnen auch keine Formel vorstellen, wie das abgeleitet werden kann. Aber ich bin überzeugt, dass der Ständerat, wenn er auch dieser Meinung ist, die Höhe dieser Schwelle hinterfragen und allenfalls ändern wird.

Zu den Freibeträgen auf dem Gesamtvermögen: Die grünliberale Fraktion wird hier die Mehrheit unterstützen. Wir wissen, dass diese Freibeträge ein geschütztes Restvermögen sind, ein Notgroschen. Dieser ist für die Betroffenen sicher wichtig. Wir wissen, wie schmal der Grat ist zwischen der Selbstachtung und Würde, wenn man noch etwas Vermögen hat, einerseits und dem Schutz der Erben zulasten der Allgemeinheit andererseits.

Der nächste Punkt, die Berücksichtigung des Vermögensverzichts: Frau Heim hat bei der Begründung des Antrages der Minderheit auf Schicksalsschläge mit IV-Folgen hingewiesen. Aber, Frau Heim, das ist im Antrag der Mehrheit berücksichtigt. IV-Fälle müssen ab Entstehung des Anspruchs diesen Nachweis erbringen. Wenn ein IV-Berechtigter sein Vermögen übermässig abbaut, ohne das Geld in Pflegemassnahmen oder andere sinnvolle Tätigkeiten zu investieren, wenn er es auf Deutsch gesagt verprasst, dann habe ich kein Verständnis für diese Person. Dann ist es richtig, dass dieses Vermögen angerechnet wird. Aber die Diskussion, die Sie mit Ihrem Beispiel angeführt haben, war in einem Vorstadium in der Kommission; mit der jetzigen Fassung der Mehrheit wurde das Anliegen eigentlich aufgenommen. Entsprechend werden wir hier den Antrag der Minderheit Heim ablehnen. Auf der anderen Seite ist aber der Einzelantrag Hausammann richtig, welcher ab AHV-Anspruch als Präzisierung vorschlägt, dass der Durchschnitt über zehn Jahre berücksichtigt werde. Das ist sinnvoll, das werden wir unterstützen.

Den Antrag der Minderheit Humbel betreffend die Rückerstattung der Ergänzungsleistungen werden wir nicht unterstützen. Das wäre ein Systemwechsel, und diesen wollen wir nicht mittragen. Im Übrigen ist das Anliegen mit den gesicherten Darlehen eigentlich geregelt. Und ich sage es noch einmal: Erbenschutz zulasten der Allgemeinheit ist nicht sinnvoll, ist aber auch fast nicht möglich.

Kommen wir zum Kapitalbezug aus der obligatorischen Pensionskasse, der zweiten Säule: Hier unterstützen wir den Antrag der Minderheit I (Humbel). Wir sind der Meinung, dass nichts bezogen werden sollte. Das BVG ist ein Gesetz, das gewissermassen als Synonym für Zwangssparen gilt: Wir sind unmündig, während wir arbeiten, wir können die Kasse nicht wählen, wir können die Anlagestrategie nicht mitbestimmen. Weshalb sollte man zum Zeitpunkt des Übertritts ins Rentenalter plötzlich mündig werden? Diese Folgerung verschliesst sich unserer Logik. Wir sind auch dafür, dass eigenverantwortlich gehandelt wird, dass wir selbstbestimmt arbeiten können, auch über das Vermögen beschliessen können; das gilt aber dann nicht, wenn das Risiko von der Solidargemeinschaft getragen wird.

Bezüglich der Fortsetzung der obligatorischen Versicherung für die Arbeitslosen ab 58 Jahren bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Es wurde bereits viel darüber diskutiert. Wir sehen keine neuen Fehlanreize für Schein-Frühpensionierungen, wie es Herr Aeschi suggeriert hat.

Beim Freizügigkeitsguthaben für selbstständige Tätigkeit unterstützen wir die Mehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit de Courten ab. Ich möchte zu dem, was gesagt worden ist, Folgendes ergänzen: Ich kenne Beispiele, in denen Personen vom RAV dazu gedrängt worden sind, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, mit dem Ergebnis eines Totalschadens.

Zum letzten Punkt, der Kürzung der jährlichen EL um 10 Prozent bei Aufbrauch des bezogenen Kapitals: Da bitten wir Sie auch, den Einzelantrag Hausammann zu unterstützen. Er nimmt unsere Bedenken auf, welche mit der Variante der Delegation der Kompetenz an den Bundesrat unberücksichtigt geblieben wären. Es ist wichtig, dass der Ständerat diese Idee aufnimmt, prüft und allenfalls verbessert.