Föhn Peter · Ständerat · 2018-03-15
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15
Wortprotokoll
Die beiden Standesinitiativen wollen es allen Kantonen ermöglichen, auf ihre Minderheiten durch die geeignete Ausgestaltung ihres Wahlrechts Rücksicht zu nehmen. Es wird hier natürlich primär das Bundesgericht angesprochen. Im Bereich des kantonalen Wahlrechts muss, wie auch von einigen vorhin gesagt, neu wieder Rechtssicherheit einkehren. Das Bundesgericht überdehnte nämlich das politische Gewicht kleiner und kleinster Parteien. Die Kommission sieht es auch so, dass in den Kantonen das möglich sein sollte, was auf Bundesebene gilt. Ich spreche hier von den Nationalratswahlen. Denn die Frage ist berechtigt: Weshalb soll in den Kantonen nicht tolerierbar sein, was auf Bundesstufe allgemein gilt? Noch einmal: Ich spreche hier die Nationalratswahlen an.
Zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung hält neu fest: "Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten." Ein neuer Absatz 1bis hält die Zuständigkeiten der Kantone fest: "Die Kantone regeln die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Sie sind frei in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden", wobei Proporz, Majorz oder allenfalls Mischsysteme angewendet werden können. "Frei" bedeutet, dass das Bundesgericht keine auf die Artikel 8 und 34 der Bundesverfassung gestützte Einschränkungen der Wahlfreiheit der Kantone bezüglich ihres Wahlsystems, ihrer Wahlkreise oder ihrer speziellen Wahlrechtsregelungen mehr vornehmen darf.
Wie aber auch schon gesagt wurde, betrifft diese Regelung nur das Wahlverfahren, nicht aber das aktive und das passive Wahlrecht. Unter anderem dürfte auf keinen Fall das Frauenstimmrecht abgeschafft werden. Diese Möglichkeit gibt man hier bei Weitem nicht. Explizit wird in der Verfassung festgehalten, dass die Kantone in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen frei sind. Dies bedeutet, dass das Bundesgericht den Kantonen keine Vorschriften mehr bezüglich Wahlkreisgrösse oder spezieller Wahlrechtsregelungen, zum Beispiel betreffend den Sitz für die französischsprachige Minderheit bei der Berner Regierungswahl, machen darf. Zur Klarstellung schliesslich: Ausdrücklich werden hier auch die Mitglieder des Ständerates erwähnt.
Ich komme zum Antrag der Kommissionsminderheit. Auch mit der Formulierung der Minderheit soll die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren gestärkt werden. Anders aber als im Antrag der Mehrheit sind die Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlkreisgrössen nur unter bestimmten Bedingungen frei, nämlich dann, wenn es um die Berücksichtigung historischer, föderalistischer, regionaler, kultureller, sprachlicher, ethnischer oder religiöser Besonderheiten geht. Der Minderheitsantrag entspricht somit der heutigen Praxis des Bundesgerichtes. Also, noch einmal: Die Minderheit will weitere Einschränkungen verhindern.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Mehrheit zu folgen. Nur so werden die Kantone die Souveränität bei Wahlfragen wieder zurückerlangen, wie das die meisten Kantone auch verlangen oder unterstützen. Aber es ist niemand verpflichtet, aktiv zu werden. Einzig bei einer nächsten Anpassung der Wahlbestimmungen sind die Kantone in der Ausgestaltung wieder völlig eigenständig und könnten vom Bundesgericht nicht mehr so eingeengt werden, wie es in den letzten Jahren vorgekommen ist.
Die Kommission hat dieser Mehrheitsvariante mit 7 zu 5 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, das auch zu tun. Die Politik soll wieder entscheiden können; es soll nicht die Gerichtsbarkeit sein, respektive wir dürfen den Entscheid nicht der Gerichtsbarkeit überlassen. Der Föderalismus soll, wo immer möglich, oberste Maxime sein. Die Kantone wollen wieder die Möglichkeit der gleichen Ausgestaltung des Wahlsystems wie bei den eidgenössischen Wahlen bekommen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. So können wir den Kantonen wieder eine Spur Freiheit zurückgeben.