Graber Konrad · Ständerat · 2018-03-15
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Das letzte Mal haben wir uns in diesem Rat über die Anlagevorschriften des BVG unterhalten, als Bundesrat Couchepin die Limite für Immobilieninvestitionen von 50 auf 30 Prozent reduzierte und im Gegenzug die Limite bei der Position "Alternative Anlagen" von 5 auf 10 Prozent erhöhte. Dies gab in der Folge eine grössere politische Diskussion und auch eine Diskussion in Ihrer Kommission. Damals wurde uns versichert, dass die Anlagevorschriften nicht obligatorisch seien, sondern dass eine Pensionskasse mit Begründung ohne Weiteres davon abweichen könne.
Ganz so einfach ist dies aber in der Praxis auch heute nicht: Von den Pensionskassen, aber auch von den Aufsichtsbehörden wird diesen Anlagevorschriften doch ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Ähnlich verhält es sich bei den Stiftungsräten von Pensionskassen: Wenn ein Pensionskassenverwalter von diesen Vorschriften abweichen will, muss er sich in der Regel rechtfertigen und die Abweichung fachmännisch begründen.
Auch im Zusammenhang mit der Motion 13.4184, "Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz", fand eine Diskussion darüber statt, wie es in der Zukunft den Pensionskassen ermöglicht werden sollte, in zukunftsträchtige Technologien zu investieren. Die Diskussion drehte sich dabei auch um Investitionen in Infrastrukturen, wie dies die vorliegende Motion 15.3905 verlangt. Es geht bei dieser Motion nicht um die Public Private Partnership. Es gibt in der Schweiz aber viele Projekte, die einen höheren Investitionsbedarf aufweisen. Gleichzeitig verfügen Pensionskassen über eine hohe Liquidität, und sie stecken in einem eigentlichen Anlagenotstand. Deshalb wäre es sehr sinnvoll, wenn Pensionskassen vermehrt auch in langfristig finanzierte Investitionen investieren und damit eine Rendite von vielleicht 2, 3 oder 4 Prozent erwirtschaften könnten. Auch im Zusammenhang mit der sich vermutlich abzeichnenden Überhitzung des Immobilienmarktes wäre es sinnvoll, wenn für die Pensionskassen eine Alternative geschaffen würde, eine Alternative mit ebenfalls längerem Anlagehorizont und gesicherter Rendite.
Es trifft wohl zu, dass solche Infrastrukturinvestitionen heute unter dem Titel "Alternative Anlagen" erfolgen könnten. Der Titel "Alternative Anlagen" vermittelt aber etwas anderes. In den Pensionskassen ist eine grosse Zurückhaltung bezüglich Investitionen im Bereich alternativer Anlagen zu verzeichnen, weil für den Verantwortlichen oder die Verantwortliche eher der Eindruck erweckt wird, dass solche Investitionen besonders risikoreich sind, das heisst, dass sie durchaus einige Jahre mit Verlust arbeiten, und dann müssen sie das rechtfertigen. Dies ist klassischerweise bei Venture-Capital-Anlagen der Fall. Solche Positionen sind aber auch unter "Alternative Anlagen" zu bilanzieren. Eine Differenzierung tut deshalb not. Wenn Sie in der gleichen Position Venture-Capital-Anlagen haben, die in der Anfangsphase mit Verlust arbeiten werden, und nachhaltige Infrastrukturanlagen, dann wird es eben schwierig. Hier braucht es eine Differenzierung. Bei Investitionen in Infrastrukturen wäre mit einer ähnlichen Rendite über mehrere Jahre zu rechnen wie bei Immobilienanlagen. Das gäbe den Pensionskassen Planungssicherheit und Stabilität und wäre vor allem auch in der Zeit des Anlagenotstandes sehr wünschenswert.
Ihre Kommission hat die Motion einstimmig zur Annahme empfohlen, dies in Kenntnis, dass bereits heute die Möglichkeit bestehen würde, in Infrastrukturen zu investieren. Dies erfolgt heute aber unter einem sehr unattraktiven Titel, der eher dazu führt, dass solche Investitionen gar nicht vorgenommen werden. Investitionen in Infrastrukturen haben nun wirklich nichts mit alternativen Anlagen zu tun.
Ich ersuche Sie im Sinne der einstimmigen Kommission, der Motion ebenfalls zuzustimmen.