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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-03-15

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Wenn Sie mir erlauben, werde ich gleich zu allen drei Geschäften sprechen, die die Wahlfranchise betreffen, weil sie ein Gesamtes bilden und weil so das Verständnis für die Themen, die heute zur Diskussion stehen, verbessert werden kann.

Wie der Mehrheitssprecher gesagt hat, geht es auf der einen Seite um die Motion der SGK-SR, welche das heutige System der Rabattierung bei den Franchisen beibehalten und die maximale Rabattierung für alle Franchisen bei 70 Prozent belassen möchte. Dann gibt es die Motion Weibel 15.4222, "Richtige Anreize mit Wahlfranchisen", welche nicht die Rabattierung, sondern die aktuellen Wahlfranchisen, das heisst die heutigen Abstufungen, beibehalten möchte.

Die Annahme beider Motionen würde zu keiner Änderung im heutigen System führen. Entgegen der Überlegung von Kollege Eder würde mein Vorstoss dann zum Tragen kommen, wenn Sie die Motionen annehmen. Wenn Sie sie ablehnen, würde ich meine Motion 17.3771, "Wahlfranchise von 500 Franken mit einem Maximalrabatt von 80 Prozent", selbstverständlich zurückziehen, denn die Ablehnung der Motionen würde ja bedeuten, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene System auch betreffend die Rabattierung zur Geltung käme. Deshalb wäre es gut, das gesamte Paket gleichzeitig zu beraten.

Es stellt sich die Frage, ob sich das System der Franchisen mit der Rabattierung bewährt hat. Dazu hat der Bundesrat, gestützt auf das Postulat Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", eine sehr gute Arbeit machen lassen. Aus dem Bericht "Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" geht hervor, dass sich eine Abkehr vom heutigen System grundsätzlich nicht aufdrängt, wohl aber drängen sich Modifikationen auf. Eine dieser Modifikationen bezieht sich auf die Anzahl der Franchisen. Deshalb hat der Bundesrat eine Reduktion vorgeschlagen, die mit der Motion Weibel verhindert werden soll. Ich kann Ihnen sagen, dass wir dort keinen Minderheitsantrag gestellt haben, sodass es vonseiten der Mitglieder der SGK keinen Antrag gibt. Wir haben uns dort der Stimme enthalten, denn wenn man Franchisen, die in der Praxis keine entsprechend genügende Anwendung finden, unbedingt beibehalten will, wollen wir uns dem nicht widersetzen.

Hingegen wird die grosse Frage zu entscheiden sein, was bei den Rabattierungen geschieht. Es ist die Frage, die die Motion der Mehrheit der SGK anspricht und die auch meine Motion 17.3771 im Bereiche der Franchisehöhe von 500 Franken beschlägt.

Wichtig ist zu wissen, dass der Bericht aufgrund des Postulates Schmid-Federer 13.3250 zeigt, dass eine Abstufung der Rabattierung nötig ist, weil nämlich die Einsparungen mit den hohen Franchisen mit der heutigen Rabattierung für die Versicherten höher sind als die Kostenersparnisse für die Versicherer. Die Rabatte sind heute bei den hohen Franchisen höher als die tatsächlich gemachten Einsparungen. Dieses System ist nicht gerecht. Dementsprechend hat der Bundesrat zu Recht eine Abstufung der Rabattierung vorgenommen. Die hohen Rabatte für die hohen Franchisen sollen nicht mehr in der gleichen Höhe vorgesehen sein, weil das auch nicht nötig ist. Denn die heutigen, hohen Franchisen würden mit einer reduzierten Rabattierung gleichwohl noch sehr attraktiv sein. Um die Förderung dieses Systems vorzunehmen, braucht es nicht eine so hohe maximale Rabattierung.

Es ist richtig, dass der Nationalrat bereits einer gleichlautenden Motion zugestimmt hat. Ich bin nicht so verblendet, dass ich davon ausgehe, dass die Mehrheitsverhältnisse hier im Saal anders sein werden. Deshalb habe ich für diesen Fall meine Motion eingereicht, aus der Überlegung, dass bei der Franchise von 500 Franken die Rabattierung von 80 Prozent, wie sie der Bundesrat in seinem System vorgeschlagen hat, anschlägt. Weshalb?

Wir waren uns in der Kommission einig, dass alles darangesetzt werden müsste, dass möglichst viele Menschen vom Franchisesystem Gebrauch machen könnten und insbesondere die grösste Wirkung erzielt werden könnte, wenn Menschen von der ordentlichen Franchise von 300 Franken auf die erste Wahlfranchise von 500 Franken wechseln würden. Denn heute ist ja fast die Hälfte der Versicherten gar nicht über die ordentliche Franchise hinausgegangen. 44 Prozent haben sich nämlich für die ordentliche Franchise von 300 Franken entschieden. Dementsprechend ist dort der grösste Hebel: Wenn wir es schaffen, dass die Menschen statt der ordentlichen Franchise von 300 Franken - die dann, gestützt auf die Motion Bischofberger 15.4157, entsprechend angepasst wird - die Franchise von 500 Franken wählen können, kann das einen grossen Effekt auf das Verhalten der Menschen haben. So ist die Idee entstanden, dass man zwar, wenn das die Mehrheit wirklich will, keine Rabattierung unter 70 Prozent hat, aber für diese Kategorie der Franchise von 500 Franken eben eine 80-prozentige Rabattierung hätte.

Im Bericht zum Postulat Schmid-Federer 13.3250 steht, dass wegen der tiefen Rabatte diejenigen, die tiefe Franchisen haben, zu hohe Prämien bezahlen. Insgesamt kann das bis zu 10 Prozent ausmachen. Dementsprechend wäre es doch klug, wenn man dem System mit einer höheren Rabattierung bei der Franchise von 500 Franken entsprechend Gewicht verschaffen würde.

Der Bundesrat lehnt diese Forderung ab mit der Bemerkung, man müsse das gesamte System entsprechend mit einer degressiven Rabattierung versehen. Nur werden Sie leider, Herr Bundesrat, für dieses Anliegen keine Mehrheit finden. Deshalb frage ich mich, ob es nicht klüger wäre, zumindest bei der 500er-Franchise eine höhere Rabattierung vorzusehen.

Sie sagen, das sei nicht finanzierbar. Wenn Sie aber rechnen, dann sehen Sie, dass es um 20 Franken mehr Rabatt geht, welcher für Menschen gewährt würde, die eine Franchise von 500 Franken wählen. Trotzdem könnte etwas gespart werden, weil diese Menschen dann einen höheren Beitrag an die Kosten von 200 Franken leisten müssten.

Ich fasse zusammen: Ich vertrete die Minderheit bei der Motion der SGK und beantrage deren Ablehnung. Wir enthalten uns bei der Motion Weibel der Stimme und empfehlen Ihnen für den Fall, dass die Minderheit nicht obsiegt, die Motion Stöckli anzunehmen.