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Galli Remo · Nationalrat · 2002-06-17

Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 8a Absatz 1bis Buchstabe b. Die Bestimmung gemäss Antrag der Minderheit macht Sinn in der Zielrichtung; dies gilt nicht unbedingt für die Fläche von 100 Quadratmetern. In Diskussionen wird da und dort eine Fläche ab 40 bis 50 Quadratmetern als zwingend für eine behindertengerechte Anpassung gefordert. Das ist die eine Seite. Hier aber, ohne eine Ausnahme im Gesetz, wären jedwelche Dienstleistungsbetriebe betroffen. Kleinstbetriebe wären finanziell oft gar nicht in der Lage, die entsprechenden Baumassnahmen in Lagen mit erschwerter Zugänglichkeit durchzuführen, die bei Kleinräumigkeit da und dort auch eingreifende Raumanteile beanspruchen, sodass Kleinstbetriebe doppelt getroffen werden. Das sage ich aus meiner Erfahrung als Architekt, der oft behindertengerecht gebaut hat. Wir müssen Kleinstbetriebe vor Betriebsaufgaben schützen.

40 oder 50 Quadratmeter, wie es oft gewünscht wird: Das ist ein grosszügiges Wohnzimmer - damit man es sich vorstellen kann. Das ist eine Grössenordnung, die in den wenigsten Fällen einen Betrieb betrifft, der unbedingt behindertengängig sein müsste. Dienstleistungsbetriebe in der Grössenordnung ab 100 Quadratmetern, gemäss dem Antrag der Minderheit Triponez, haben eine grössere Kundschaft, mehrere Angestellte und ein vielfältigeres Angebot. Ab einer gewissen Grösse kann das Ziel der Behinderten, d. h. deren Anforderungen an Zugänglichkeit usw., abgedeckt werden. Bei diesen kleineren Mittelbetrieben mit einer Grösse ab 100 Quadratmetern sind behindertengerechte Massnahmen sicher zumutbar. Aus meiner Berufserfahrung kann ich sagen, dass der Schwellenwert für solche Dienstleistungsbetriebe - wenn ich überdenke, was wir immer geplant haben - zwischen 70 und 80 Quadratmeter beträgt.

Wie wir erfahren haben, können wir leider keinen Antrag mehr einreichen; Herr Gutzwiller und ich haben das gestern verpasst. Eine solche Zwischenlösung fände aber eine Mehrheit. Deshalb bitte ich Sie jetzt, dem Antrag der Minderheit Triponez zuzustimmen. Nach der Beratung des Ständerates kommt die Vorlage noch einmal zu uns. Dann haben wir die Chance, diese offensichtlich mehrheitsfähige Korrektur mit einer Grösse von 70 Quadratmetern zu erreichen.

Immerhin kann man sagen: Es wird immer Kleinbetriebe geben, gegenwärtig auch an guter Lage, welche freiwillig und ohne grosse Kosten eine behindertengerechte Zugänglichkeit schaffen können. Aber in Artikel 8a Absatz 1bis Buchstabe b geht es um Anordnungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden. Da sollte die Grenze nicht zu niedrig und architektonisch praktikabel gefasst werden.

Ich plädiere jetzt, wie gesagt, für 100 Quadratmeter, aber später für eine kleinere Fläche.