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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2000-03-14

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Der grösste Teil der Anträge zur Frage der Bewaffnung unterscheiden sich nur in Nuancen voneinander. Das gemeinsame Bestreben der verschiedenen Antragsteller ist es, den Rahmen für die Art und den Einsatz bereits im Gesetz und nicht erst in der konkreten Mandatsdefinition festzulegen. Die verschiedenen Anträge sind alle gut gemeint, aber unterschiedlich gut gelungen.

Was soll ein Kontingent bewaffneter Schweizer Soldaten schützen? Es soll sich selbst sowie die Menschen und Güter, die ihm anvertraut sind, schützen. Mit anderen Worten: Die bewaffneten Schweizer Soldaten müssen ihren Auftrag verteidigen können. Begleiten Schweizer Soldaten Kinder auf ihrem Weg zur Schule und werden sie überfallen, dann sollen sie nicht nur sich, sondern auch die ihnen anvertrauten Kinder schützen. Etwas anderes im Gesetz festzulegen wäre zynisch. Und beschützen sie z. B. eine Schule, so sollen sie nicht nur die Kinder, sondern auch das Schulhaus verteidigen können. Dabei ist bedeutsam, dass sie sich auf die Verteidigung beschränken und nicht in die Offensive gehen. Offensive Gewaltanwendung muss von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein.

Wie ich sagte, sind die vorliegenden Anträge gut gemeint, aber unterschiedlich gut gelungen. Das muss ich selbstkritisch auch über meinen Minderheitsantrag sagen. Ich ziehe ihn deshalb zugunsten des Antrages Haering zurück. Dieser sagt nämlich am klarsten und unmissverständlichsten, wozu die Bewaffnung dienen soll.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Haering zu unterstützen.