Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-03-15
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15
Wortprotokoll
Gerne erläutere ich meine Minderheitsanträge in Block 3. Wir beginnen auf Seite 2 der Fahne. Die Frage, die wir hier behandeln, kam aufgrund gewisser Missbräuche auf, die wir bei den Ergänzungsleistungen feststellen mussten. Unter anderem geht es um Personen, die aus dem EU-Ausland in die Schweiz kommen, hier während einer relativ kurzen Zeit AHV-, IV- und die anderen obligatorischen Beiträge einzahlen, danach pensioniert werden, eine minimale AHV-Rente erhalten, aber aufgrund ihres Schweizer Wohnsitzes doch sehr signifikante Ergänzungsleistungen erhalten, und das eigentlich bis zu ihrem Lebensende.
Wir haben verschiedene Varianten diskutiert; es standen hauptsächlich zwei Varianten zur Debatte: Variante 2 ist eine Mindestwohnsitzdauer von zehn Jahren, die jetzt durch die Mehrheit vertreten wird, Variante 1 ist eine Mindestbeitragsdauer, die durch meine Minderheit I vertreten wird. Die Variante der Mehrheit führt zu Einsparungen von zirka 60 Millionen Franken, meine Minderheitsvariante zu Einsparungen von zirka 90 Millionen Franken.
Der grosse Unterschied ist aber die Betroffenheit der Auslandschweizer: Wie Sie sich ausmalen können, läuft ein Auslandschweizer, der in die Schweiz zurückkommt und eine Mindestwohnsitzdauer nachweisen muss, Gefahr, dass er von den Ergänzungsleistungen nicht profitieren kann, weil er die Mindestwohnsitzdauer von zehn Jahren nicht erfüllen kann. Das ist der grosse Nachteil der Mehrheitsvariante. Die Variante der Minderheit I, die Mindestbeitragsdauer, hat den Vorteil, dass jemand, der in der Schweiz zehn Jahre lang Beiträge geleistet hat, dann ins Ausland zieht und später wieder zurückkommt, trotzdem Ergänzungsleistungen beziehen kann. Das ist der grosse Unterschied zwischen diesen beiden Varianten.
Ich möchte Ihnen ans Herz legen, der Variante der Minderheit I zu folgen, weil damit die Betroffenheit der Auslandschweizer sehr, sehr viel tiefer ist als bei der Variante der Mehrheit. Auch wenn es nicht viel ist, können wir damit trotzdem ein Stück weit zumindest die Ergänzungsleistungen entlasten.
Zu meinem zweiten Minderheitsantrag, Sie finden diesen auf Seite 33 der Fahne: Es geht hier ebenfalls um eine grundsätzliche Mindestbeitragsdauer bei der AHV. Deutschland zum Beispiel hat eine Mindestbeitragsdauer von fünf Jahren. [PAGE 503] Der Antrag hier lautet, es sei eine Mindestbeitragsdauer von zehn Jahren einzuführen. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag zu folgen, damit das Gesetz am Schluss konsistent ist.