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Barrile Angelo · Nationalrat · 2018-03-15

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um das Erwerbseinkommen der Ehegattinnen und Ehegatten, die selber keine Rente beziehen, und darum, wie dieses Einkommen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden muss.

Bisher ist es so, dass das Einkommen der Ehegattinnen und Ehegatten nur zu zwei Dritteln angerechnet wird. Sowohl im Ständerat als auch in der Kommission ist unbestritten, dass zwei Drittel zu wenig sind. Die Idee hinter meinem Minderheitsantrag besteht darin, einen gewissen Anreiz zu setzen, damit die Ehegattinnen und -gatten weiterhin erwerbstätig bleiben. Jetzt schlägt die Kommissionsmehrheit vor, dass das Erwerbseinkommen der Ehepartner und -partnerinnen voll berücksichtigt wird. Meine Minderheit beantragt, dass dieses Einkommen nur zu 80 Prozent angerechnet wird, so wie es der Ständerat beschlossen hat.

Da müssen wir uns die Frage stellen, wen es betrifft, was das für Menschen sind: Es sind die Gattinnen und Gatten von Personen, die eine IV-Rente beziehen, also Angehörige, die bereits eine Mehrfachbelastung haben. Neben ihrer bezahlten Erwerbstätigkeit kümmern sie sich um den gesundheitlich beeinträchtigten Partner oder die Partnerin, sie übernehmen Arbeiten im Haushalt, und wer Kinder hat, erfährt kaum eine Entlastung bei der Kinderbetreuung. Sie müssen auch noch andere Aufgaben übernehmen, zu denen die Gattinnen und Gatten mit einer IV nicht mehr fähig sind, und sie müssen für diese Aufgaben zum Teil auch aufkommen.

Zur Frage des Anreizes: Man möchte, dass die Ehepartner und -partnerinnen auch dann noch im Erwerbsleben bleiben, wenn sie den kranken Menschen, welcher IV bezieht, trotz Mehrbelastung unterstützen. Deshalb sollte dieser Anreiz weiterhin bestehen bleiben. Man möchte, man wollte - und wir wollen weiterhin -, dass die Partner und Partnerinnen im Berufsleben bleiben und das Pensum nicht reduzieren, wenn der Partner krank wird, oder es sogar erhöhen. [PAGE 505]

Wenn nun das Erwerbseinkommen neu voll angerechnet wird, wird man eher benachteiligt, wenn man das Pensum behält oder erhöht. Wir möchten das nicht. Wir möchten weiterhin, dass ein Anreiz besteht zu arbeiten, auch wenn der Partner oder die Partnerin krank ist. Das bringt natürlich auch für die Öffentlichkeit einen zusätzlichen Mehrwert, denn wenn ein Erwerbseinkommen vorhanden ist, werden darauf auch Steuern bezahlt. Deshalb finden wir, dass die Anrechnung von 80 Prozent reicht.