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Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-03-15

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-15

Wortprotokoll

In Block 3 unterstützt die BDP-Fraktion die Karenzfrist von zehn Jahren. Wir haben diese Frage einlässlich diskutiert und sehr wohl gesehen, dass beispielsweise im Bereich der Auslandschweizer eine Problematik besteht. Bei der Gewichtung der Vor- und Nachteile ist die BDP-Fraktion schlussendlich der Meinung, dass die Gefahr der "Systemeinwanderung" einfach zu gross ist, wenn diese Karenzfrist nicht gesetzt wird.

Bei den Übergangsbestimmungen wenden wir uns gegen eine Rückwirkung und lehnen beide Minderheitsanträge ab.

Was die Mindestbeitragsdauer bei der AHV anbelangt, haben wir die Varianten zehn Jahre oder ein Jahr. Die BDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit mit der Einjahresfrist.

Ebenfalls unterstützt die BDP-Fraktion die Anpassung der EL-Mindesthöhe gemäss Mehrheit bei Artikel 9 ELG.

Beim Betrag für die persönlichen Auslagen für Personen in Heimen und Spitälern steht der Antrag der Minderheit auf 6000 Franken zur Diskussion. Er ist nicht per se grundsätzlich zu hoch oder nicht erklärbar. Die BDP-Fraktion ist hingegen der Meinung, dass man den regionalen oder kantonalen Unterschieden mit einer vom Kanton bestimmten Summe sehr wahrscheinlich besser gerecht werden kann. Wir sprechen uns für diese Lösung aus.

Bei der KVG-Prämie unterstützen wir den Minderheitsantrag II (Humbel), mit dem die massgebende Prämie gemäss kantonalem Recht als Massstab gelten soll.

Bei Artikel 11, bei der Anrechnung der Erwerbseinkommen von Ehegatten, sowie bei Artikel 13 ELG unterstützen wir den Mehrheitsantrag.

Zum Schluss muss ich ein ähnliches Statement abgeben, wie es Kollege Weibel für die GLP-Fraktion getan hat: Wenn wir auf die Schlussabstimmung schauen, müssen wir festhalten, dass wir zwar einiges verbessert haben, was am System liegt, und sicher auch zeitgemässe Anpassungen gemacht haben. Hingegen haben wir namentlich in einem der zentralen Punkte - bei der Frage der Mietzinsmaxima - aus Spargründen einen Punkt drin, der wirklich nicht im Sinne der Betroffenen und, wie ich glaube, auch nicht im Sinne der ursprünglichen Reform ist, gerade wenn man sich an die Geschichte der Mietzinsmaxima erinnert, wo der Handlungsbedarf eigentlich immer klar war und auch die Gegebenheiten klar sind. Deshalb werden wir diesem Punkt mehrheitlich wohl zustimmen, hoffen aber ebenfalls, dass der Ständerat [PAGE 508] Korrekturen anbringen wird, wie Kollege Weibel bereits gesagt hat. Dann ist die Schlussabstimmung wieder offen.

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