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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2000-03-14

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag zielt auf das, was in der Botschaft steht, was im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 steht, was in der Kommission behandelt wurde und was auch Bundespräsident Ogi ausgesagt hat. Mir persönlich reicht es nicht, dass das alles nur in den Materialien steht, sondern Klarheit soll hier das Gesetz schaffen. Das Gesetz soll für den Bundesrat, die Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen der Räte, aber auch für die Kommandanten vor Ort klarere Verhältnisse schaffen.

Was meiner Ansicht nach falsch wäre, wäre einseitig die Regelung der Bewaffnung, weshalb im Titel von Artikel 66a das Wort "Einsatz" eingefügt wurde. Es ist schwierig, diese Begriffe auseinander zu halten, aber ich versuche es. Gemäss Artikel 66 Absatz 3 dieses Gesetzes reden wir von einer "friedensunterstützenden Operation", dem sogenannten "peace support", nicht aber von den friedenserzwingenden Einsätzen, dem "peace enforcement". Nur steht das nirgendwo im Gesetz, und das möchte ich korrigieren. Was in der Kommission und in vielen Einzelgesprächen gegen diesen Antrag ins Feld geführt wurde, war das Wort "offensiv"; bei der offensiven Gewaltanwendung scheiden sich offenbar die Geister.

Wir wissen alle, und es ist auch unbestritten, dass die Schweiz keine offensive Armee hat, sondern eine Verteidigungsarmee, und das ist gut so. Das Problem liegt offenbar auf operativ-taktischer Ebene, denn die Kommandanten sagen, sie könnten dann keine Verteidigung mehr durchführen, da diese immer auch offensive Elemente enthält. Dem ist vielleicht so, aber auf der strategischen Ebene ist die Haltung klar: Eine Verteidigung ist eine Verteidigung und keine Offensive.

Weil die Gesetze auch strategischer Natur sind, können wir das hier festschreiben; denn das Operative wird in Verordnungen geregelt. So wollen wir das verstanden wissen, und so versteht auch die Allgemeinheit, was offensiv ist und was nicht.

Auch Bundespräsident Ogi hat gemäss "Berner Zeitung" vom letzten Freitag gesagt: "Wichtig ist der Schutz, den Waffen bei nicht offensiven Aufträgen erbringen." Also ist das auch sein Vokabular, und es ist auch das Vokabular von Kollege Engelberger in seinem Kommissionsvotum.

Damit wäre der erste Teil dieses Antrages klar. Klar ist auch, wie es in der Botschaft steht: Keine Kampfeinsätze; Gewalteinsatz nur als Ultima Ratio zur Notwehr, zur Nothilfe und als punktuelles Mittel zum Schutz der Auftragserfüllung bzw. als wirkungsvoller Selbstschutz des schweizerischen Kontingentes und zur Erfüllung der friedensunterstützenden Operationen.

Der zweite Teil des Antrages ist offenbar unbestritten. Er umschreibt die Art des Einsatzes. Der erste Teil ist ergänzend dazu und sagt, wie ein Einsatz keinesfalls durchgeführt werden soll.

Noch ein Wort zu den anderen Anträgen: Der Antrag Haering spricht von "friedenserhaltenden Operationen". Das ist wieder ein neuer Ausdruck, der offenbar nur Verwirrung stiftet. Bleiben wir doch bei den Ausdrücken "friedensunterstützend" bzw. "friedenserzwingend".

Der Antrag Teuscher ist ebenfalls unklar. Die Frage sei erlaubt, ob sich denn die Schweiz unbewaffnet an friedenserzwingenden Operationen beteiligen soll, wie man das aus diesem Antrag heraus lesen könnte; sicher nicht. Auch der Auftrag an den Bundesrat greift, wie beim Antrag Haering, zu kurz. Der Einsatz zur Auftragserfüllung wird ausgeschlossen.

Der Antrag Hess Walter ist sicher eine Alternative, aber meines Erachtens ein bisschen zu wenig präzis. Er sagt nichts über den Ausschluss der Offensive im strategischen Sinn aus.

Darum beantrage ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zu folgen.