Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2018-05-28
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2018-05-28
Wortprotokoll
Mit dem heutigen Differenzbereinigungsverfahren zum Parlamentsrecht bzw. der zweiten Lesung zur Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates sind wir daran, uns ein weitgehend zeitgemässes Parlamentsrecht zu geben. Für einige Anpassungen ist die Zeit reif, überreif. Nach der Sitzung der vorberatenden Kommission bleiben nicht mehr viele Differenzen bestehen. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Erlasse nun zügig beschlossen und umgesetzt werden können. Die CVP-Fraktion ist dazu bereit und unterstützt grundsätzlich die Kommissionsmehrheit.
Aus Effizienzgründen spreche ich schon jetzt ganz kurz zu allen einzelnen noch bestehenden Differenzen, zuerst zum Antrag der Minderheit Rutz Gregor: Wir haben gehört, dass es im betreffenden Artikel um die nebenberuflichen Mandate geht. Aus unserer Sicht hat hier der Ständerat zu Recht eingefügt, dass angegeben werden soll, ob ein Mandat gegen Entschädigung oder ehrenamtlich ausgeführt wird. Hingegen steht dort auch: "Spesenentschädigungen fallen dabei nicht in Betracht." Das ist sehr schwammig formuliert; es ist nicht klar, was unter "Spesenentschädigung" verstanden wird. Die Mehrheit der Kommission hat nun definiert, dass dies höchstens einer Entschädigung von 12[NB]000 Franken pro Jahr entspricht. Dies macht aus unserer Sicht Sinn. Die Höhe dieses Betrags entspricht einer anständigen Regelung für ein entsprechend aufwendiges Mandat im Ehrenamt.
Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
In Artikel 141 werden die einzelnen Punkte aufgezählt, zu denen vom Bundesrat explizit Erläuterungen über die Auswirkungen der Erlasse eingefordert werden. Absatz 2 Buchstabe aquater verlangt, dass eine Befristung der Erlasse überprüft wird. Die Minderheit möchte jedoch diese Überprüfung streichen. Aus der Sicht unserer Fraktion kann diese Überprüfung aber Sinn machen. Deshalb lehnen wir den Streichungsantrag hier ab.
Bei den Buchstaben e und f unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit, das heisst: geltendes Recht mit dem Zusatz in Buchstabe f gemäss Fahne.
Zu Buchstabe j: Der Ständerat hat hier die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als besonders erwähnenswert erachtet und einen Buchstaben j eingefügt. Es ist nicht ersichtlich, warum explizit diese Gruppe erwähnt werden soll, Familien, Kantone oder andere Gruppierungen jedoch nicht, zumal uns gesagt wurde, dass im verwaltungsinternen Leitfaden festgehalten werden könne, dass bei der Ausarbeitung von Botschaften und Erlassen explizit geprüft werden könne, ob Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen betroffen seien. Wir unterstützen die Mehrheit, die diesen Buchstaben j streichen will.
Schliesslich noch zwei Sätze zu Artikel 34 der Vorlage 3, zum Geschäftsreglement des Nationalrates: Hier geht es um unsere Sitzungszeit. Die im geltenden Recht festgeschriebenen Sitzungszeiten wurden in der Kommission in extenso gewürdigt, teilweise infrage gestellt und mit Änderungsanträgen neu formuliert. Jede Änderung bringt für die einen Vorteile und für die anderen Nachteile, und je nach Wohnort oder persönlicher Lebenssituation wird sie unterschiedlich gewichtet. Deshalb erachtet die CVP-Fraktion das geltende Recht als bewährte, zweckmässige Lösung und beantragt auch hier, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.