Studer Heiner · Nationalrat · 2002-06-17
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Wir haben als Fraktion geschlossen für Eintreten gestimmt, weil wir klar zum Ausdruck bringen wollten: Es liegen alle möglichen Anträge vor; wir können auswählen. Wir haben aber auch festgestellt, dass wir differenziert entscheiden werden; es gibt nicht einfach ein Konzept Bundesrat/Ständerat und ein Konzept Kommission. Man kann viele Dinge unterschiedlich betrachten. Damit ist es auch nahe liegend, dass die Mitglieder unserer Fraktion ihre Stimme bei gewissen Anträgen unterschiedlich abgeben. Das möchte ich für diesen Punkt, aber auch für andere Punkte zum Ausdruck bringen.
Hier haben wir es mit drei verschiedenen Punkten zu tun:
Wenn Sie bei Buchstabe a, bei den öffentlich zugänglichen Bauten, dem Bundesrat bzw. dem Ständerat zustimmen, stimmen Sie einer bescheidenen Lösung zu, die nicht viel bringt. Auf der anderen Seite habe ich Verständnis dafür, dass Sorgen bezüglich der Konsequenzen bestehen, wenn der Fassung der Kommissionsmehrheit zugestimmt wird. Ich möchte aber alle, die skeptisch sind, motivieren, der Fassung der Kommissionsmehrheit, die alle einbezieht, zuzustimmen. Wir schaffen nur dann eine Differenz zum Ständerat, wenn diese Fassung eine Mehrheit bekommt. Dann wird in dieser zentralen Frage - es ist eine sehr zentrale Frage, wie andere schon gesagt haben - die Möglichkeit geschaffen, noch eine Lösung zwischen diesen beiden Lösungen zu finden. Ich sage Ihnen ganz offen: Da besteht eine taktische Möglichkeit, die wir uns nicht verbauen sollten. Das bedeutet: Wer im Zweifel ist, sollte hier der Kommissionsmehrheit und nicht dem Bundesrat bzw. dem Ständerat zustimmen.
Was den zweiten Punkt, Buchstabe c, betrifft, kann ich aufgrund der aargauischen Erfahrung eine andere Aussage machen als Kollegin Egerszegi - sie will mir offensichtlich nachher eine Frage stellen -: Das ist praktikabel. Ich stelle das als Mitglied einer Behörde fest, die auch Baubewilligungen zu erteilen hat. Was im Kanton Aargau in solchen Fragen schon möglich ist, sollte auf Bundesebene auch für andere Kantone denkbar sein.
Beim Personenbeförderungsgesetz, Buchstabe b Ziffer 3, komme ich zu einer anderen Folgerung, nämlich zur Folgerung, dass man hier der Minderheit zustimmen sollte. Es ist verständlich, dass hier eine Limite von neun Plätzen gesetzt wird, dass irgendwo auch die Praktikabilität gegeben sein muss.