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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-05-28

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Hier gilt es, zuhanden des Amtlichen Bulletins folgende Präzisierung anzubringen: Wir sprechen von Artikel 58 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Die Subkommission französischer Sprache der Redaktionskommission stellte fest, dass der Ablauf für Abstimmungen bei geheimen Beratungen nicht mehr klar geregelt ist. Im geltenden Recht war dafür die Stimmabgabe durch Aufstehen oder Namensaufruf vorgesehen. Eine Abstimmung mittels elektronischer Abstimmungsanlage wurde bewusst ausgeschlossen. Im aktuellen Entwurf, den Sie jetzt vor sich liegen haben, ist aber eine Abstimmung nun auch mit der elektronischen Abstimmungsanlage möglich. Die Kommission sieht für die zweite Lesung keinen Änderungsbedarf. Wenn gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes eine geheime Beratung - nicht zu verwechseln mit einer geheimen Abstimmung - beschlossen wird, kann vernünftigerweise niemand auf die Idee kommen, die Abstimmungsdaten zu veröffentlichen. Es können die geeigneten technischen Massnahmen ergriffen werden, damit die Geheimhaltung der Abstimmungsdaten sichergestellt ist. So kann zum Beispiel der Monitor ausgeschaltet werden.

Der Ausschluss der Verwendung der elektronischen Abstimmungsanlage geht auf das Jahr 1992 zurück. Damals bestanden offenbar Zweifel, ob die Geheimhaltung sichergestellt werden kann. Die Kommission sieht heutzutage aber ein grösseres Risiko für Verletzungen der Geheimhaltung: Zum Beispiel könnte jemand beim Namensaufruf mit dem Smartphone Tonaufnahmen machen, was wohl kaum zu verhindern wäre. Sollte man dereinst im konkreten Anwendungsfall trotzdem auf den Einsatz der elektronischen Abstimmungsanlage verzichten wollen, so kann die Nationalratspräsidentin oder der Nationalratspräsident auch eine Abstimmung unter Namensaufruf anordnen. Artikel 56 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates sieht vor, dass die Stimmabgabe "in der Regel" mit dem elektronischen Abstimmungssystem erfolgen muss. Diese Formulierung lässt Spielraum frei für eine begründete Abweichung von dieser Regel.

Ich bitte Sie, von dieser Präzisierung Kenntnis zu nehmen.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté