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Hösli Werner · Ständerat · 2018-05-28

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28

Wortprotokoll

In der ersten Runde zu dieser Vorlage habe ich gesagt, die aufgrund der sehr kontroversen Vernehmlassung verabschiedete Botschaft sei keine Sternstunde von Bundesrat und Verwaltung gewesen. Mit der vorbehaltlosen Streichung von Artikel 18a des Personenbeförderungsgesetzes durch den Nationalrat, der nun auch unsere Kommission mehr oder weniger stillschweigend gefolgt ist, hat sich die Gefühlslage jedoch sehr entspannt. So kann ich heute ebenfalls überzeugt für Eintreten plädieren. Trotzdem bleibe ich der Ansicht, dass die bundesrätliche Sensibilität gegenüber der Vernehmlassung Luft nach oben gelassen hat.

Da der Bundesrat die Einwände aus der Vernehmlassung, wie erwähnt, mehr oder weniger in den Wind schlägt, ist es natürlich schwierig, wenn man nachher - und das ist bei Artikel 9 des Personenbeförderungsgesetzes so, wo, der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, wir eine Änderung im Verhältnis von Fernbussen und subventionierten Verkehrslinien wünschen - argumentiert, es sei keine Vernehmlassung dazu durchgeführt worden. Wenn man die Vernehmlassung ernst nimmt, finde ich es gut, dass man so argumentiert. Wenn man sie weniger ernst nimmt, wie ich anfänglich das Gefühl hatte, ist es für mich nicht sehr stichhaltig. Aber lassen wir jetzt diese Hahnenkämpfe, denn die Eier ausbrüten wird ja nun letztlich so oder so das Parlament. Wir wissen, dass auch ihm nicht jede Brut gedeiht.

Die Organisation der Bahninfrastruktur ist gemäss Botschaft nötig, um mit neuen Regelungen für mehr Transparenz und weniger Diskriminierungspotenzial auf den Schienen zu sorgen. In diesem Zusammenhang sind wir dann schnell einmal bei Artikel 9f, wo es um die Bestimmungen und Zuständigkeiten in der Fahrplangestaltung geht.

Wir waren uns in der Kommission einig, dass der Nationalrat mit dem Beschluss, die SBB vom Fahrplangestaltungsprozess auszuschliessen, übers Ziel hinaus- und gleichzeitig einen veritablen Bock geschossen hat. Trotzdem ist es natürlich unbestritten, dass im gesamtheitlichen Interesse unserer Verkehrsnetze dem Güterverkehr auf der Schiene höhere Trassenpriorität zukommen muss. Mit den heutigen Trassen-[NB]und Netzzugangsplänen ist viel Zündstoff aus dem Machtpoker Personen- gegen Güterverkehr genommen worden. Trotzdem wird von der verladenden Wirtschaft als Minimum eine gesetzliche Präzisierung gemäss der Minderheit Dittli gewünscht.

In der Zusammenfassung lauteten die Ausführungen in der Kommission zum Antrag Dittli eigentlich, das sei heute schon gängige Praxis. Die Tatsache, dass er von Bundesrat und Verwaltung trotzdem bekämpft wird, beweist nach meinem Empfinden, dass es eben noch nicht ganz so ist. Ich denke, es wäre weise, hier der verladenden Wirtschaft und dem Nationalrat auf halbem Wege entgegenzukommen. Ich bitte Sie also, diese Kommissionsminderheit zu unterstützen, schon allein dem Slogan "Für Güter die Bahn" und dessen praktischer Umsetzung zuliebe.

Etwas Bauchweh bereitet mir die Anpassung betreffend Fahrpreisentschädigung bei Verspätung oder Kursausfall - nicht nur, weil es sich um eine Anpassung an EU-Recht handelt: Mich stört die grundsätzliche Geisteshaltung dahinter. Wenn die Umstände widrig sind und wenn trotz aller Bemühungen die Fahrplanzeiten halt nicht oder nicht ganz - teilweise vielleicht etwas mehr als nicht ganz - eingehalten werden können, gehört das für mich zum Alltagsrisiko, dem wir uns täglich ausgesetzt sehen. Mir ist es wichtig, dass wir mit dem öffentlichen Verkehr eine gute Anbindung an die Zentren haben und dass regionsintern eine gute Abdeckung mit dem öffentlichen Verkehr besteht. Aber es läuft nicht immer wie am Schnürchen und nicht immer nach Plan. Sowenig sich die Natur nach unseren Wünschen richtet, so wenig ist die Technik fehlerfrei. Dass sich negativ Betroffene darüber ärgern, kann ich zu hundert Prozent nachvollziehen. Doch "c'est la vie"! Manchmal ist es gut zu merken, dass nicht alles den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend oder, wie wir Glarnerinnen und Glarner sagen, "nach äm eigene Grind" geht.

Mit diesen vermeintlich zeitgemässen Rückerstattungs- und Entschädigungsverpflichtungen suggerieren wir den Nutzern, dass alles wegen absolut vermeidbaren Fehlern entstanden ist. Mich stört das, und es gibt all denjenigen Recht, welche eine nach ihrem Gusto perfekte Welt verlangen.

Zur Unterstellung von Berichten betreffend Audits, Betriebskontrollen und Inspektionen des Bundesamtes für Verkehr unter das Öffentlichkeitsgesetz werde ich mich in der Detailberatung gemäss den Einzelanträgen separat melden.

Treten wir also ein mit dem Ziel, die Vorlage anhand der gemachten Bemerkungen noch etwas weiterzuentwickeln und bei allen Bestrebungen für mehr Markt die gute Versorgung der Rand- und Bergregionen mit dem öffentlichen Verkehr nicht zu gefährden.