Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-05-28
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-05-28
Wortprotokoll
Ich kann, gerade bei Absatz 4, nur nochmals die Frage stellen: Wie muss ich jetzt diese Streichung interpretieren? Heisst das, dass Sie eine Entschädigung auch für Inhaber von Generalabonnementen wollen? Dann viel Glück! Oder wollen Sie eine teilweise Entschädigung? Oder sind Sie doch damit einverstanden, dass es keine Entschädigung gibt, sagen aber, das soll dann der Bundesrat lösen? Es ist ohne gesetzliche Grundlage einfach [PAGE 275] relativ schwierig herauszufinden, was Sie wollen. Das wird in diesem Fall schwierig sein.
Es hat schon einen Grund, dass wir Absatz 4 im Gesetz drin haben. Jemand, der ein GA hat, hat schon einen Vorzugstarif und damit verbundene Leistungen. Wenn er einmal in einem Jahr auf einer Linie eine Stunde Verspätung hatte, wie berechnen Sie dann diesen Verspätungsschaden? Das ist praktisch nicht möglich.
Ich weiss jetzt auch noch nicht, was wir tun können. Hier entzieht sich, finde ich, der Gesetzgeber ein bisschen seiner Verantwortung. Na ja, wir werden schauen, was der Nationalrat macht.