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Janiak Claude · Ständerat · 2018-05-28

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen im Eingangsvotum erklärt, dass diese Frage umstritten war. Es betrifft, wie Sie bereits erklärt haben, Frau Präsidentin, vier verschiedene Gesetze. Wir können die Debatte hier führen.

Seit gut zehn Jahren gilt für die Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Demnach hat jede Person das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten, sofern kein Geheimhaltungsinteresse vorgeht. Das Öffentlichkeitsprinzip gehört mittlerweile zum festen Bestandteil einer entwickelten Demokratie und eines entwickelten Rechtsstaates. So kennt etwa Deutschland mit dem Informationsfreiheitsgesetz, wie es dort heisst, eine Regelung, die derjenigen der Schweiz sehr ähnlich ist.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt heute richtigerweise auch für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur, und zentrale Ziele der vorliegenden Revisionsvorlage sind die Schaffung von mehr Transparenz und die Minimierung des Diskriminierungspotenzials auf dem Schienennetz. Die vom Bundesrat vorgeschlagene pauschale Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip für die Aufsicht des öffentlichen Verkehrs würde das Öffentlichkeitsprinzip komplett aushebeln und dem erklärten Ziel von mehr Transparenz diametral entgegenlaufen. Transparenz ist ein wichtiger Faktor für die Prävention und Bekämpfung von Korruption, anderem Fehlverhalten und der Verschleuderung von Steuergeldern. [PAGE 271]

Die Kommission war in dieser Frage, ich habe es bereits erwähnt, geteilt. Das Resultat der Abstimmung lautete 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen; mit meinem Stichentscheid haben wir diese Bestimmung gestrichen. Herr Kollege Hösli wird nun die anderen fünf Kommissionsmitglieder vertreten.