Walti Beat · Nationalrat · 2018-05-29
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Bei diesem Einzelantrag geht es um das sogenannte Grandfathering für bestehende Vermögensverwalter. Diese Frage wurde bereits in der ersten Runde diskutiert. In der Kommission wurde diese Differenz zum Ständerat einstimmig aufrechterhalten, das heisst, diese Bestimmungen wurden ohne Diskussion und Gegenantrag so bestätigt, wie wir das in der ersten Runde beschlossen hatten.
Ich möchte einfach nochmals daran erinnern, worum es geht. Wir beschliessen hier eine grundsätzlich neue Regulierung für unabhängige Vermögensverwalter. Wir haben die Übergangsfrist für alle unterstellten Finanzdienstleister von ursprünglich zwei auf neu drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes erhöht. Das heisst, bis das Gesetz bei den Rechtsunterworfenen wirklich greift, werden wahrscheinlich vier bis fünf Jahre ins Land gehen, was schon eine anständig lange Übergangsfrist für alle Beteiligten ist, um sich diesen Gegebenheiten anzupassen.
Es ist halt einfach so, dass alles, was weiter führt, wie hier der Einzelantrag das fordert, der für zehn Jahre eine weitere Übergangsfrist schafft, in der Praxis ein Problem ist. Denn je weiter die Zeit ins Land geht, desto unklarer wird dann, welche Akteure welcher Regulierung unterstehen oder eben nicht. Ganz praktisch werden diese Akteure auch zunehmend ein Problem haben, beispielsweise mit Depotbanken, die mutmasslich mit solchen Akteuren gar nicht mehr im Geschäftskontakt werden stehen wollen. Die Frage ist also wirklich, wie praktisch relevant eine solche ausgedehnte Übergangsfrist überhaupt noch wäre. Es liegen auch Stellungnahmen seitens der Branche vor - insbesondere vom Verband Schweizerischer Vermögensverwalter -, die sich zur Streichung der Übergangsfrist positiv äussern, die also eine solche ausgedehnte Übergangsfrist explizit nicht mehr wollen, weil sie die Homogenität der Rechtsordnung für alle am Markt Beteiligten als etwas Wichtiges erachten.
Ich empfehle Ihnen deshalb namens der einstimmigen Kommission, diesen Einzelantrag abzulehnen und beim Antrag Ihrer Kommission zu bleiben.