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Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-05-29

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-05-29

Wortprotokoll

Die Motion fordert einen individuellen Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Dieses Ziel ist grundsätzlich nicht bestritten: Das wollen Sie, das will auch der Bundesrat. Die Frage ist, wo und wie wir das am besten lösen.

In Zusammenhang mit dem Austausch mit diesen 41 Staaten haben Sie in diesem jetzt mehrmals zitierten Artikel 19 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen einen entsprechenden Passus eingeführt, der für den Betroffenen eine Kaskade vorsieht. Der Betroffene kann bei der Steuerverwaltung geltend machen, dass seine Daten nicht ausgetauscht werden, und hat das zu begründen. Die Steuerverwaltung kann aufgrund dieser Eingabe dann entscheiden, ob die Daten weitergeleitet werden oder nicht. Wenn die Steuerverwaltung die Daten weiterleitet, hat der Betroffene noch einmal die Möglichkeit zu intervenieren, und er kann dazu das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Diese Kaskade haben wir also bereits eingebaut.

Bei der Motion bin ich im Gegensatz zu Herrn Matter der Meinung, dass sie nicht mehr Klarheit, sondern mehr Unklarheit bringt, denn sie spricht von "wesentlichen Rechtsgütern". Was sind die "wesentlichen Rechtsgüter"? Hier haben wir versucht - Sie haben das bereits gemacht -, das in diesem Artikel 19 Absatz 2 AIAG zu deklarieren. Artikel 19 Absatz 2 wurde in der Praxis sozusagen noch nie erprobt, denn wir werden die ersten Informationen im September dieses Jahres austauschen, und dann kann dieser Artikel angerufen werden.

Wenn Sie einen Artikel korrigieren, bevor er je angewendet worden ist, schaffen Sie Rechtsunsicherheit. Sie trauen Ihrer eigenen Arbeit gar nicht und möchten sie eigentlich reparieren, bevor sie je funktioniert hat. Das wird zu Rechtsunsicherheit führen. Wir sind der Meinung, zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission, dass das, was wir bei diesem automatischen Informationsaustausch ins Gesetz geschrieben haben, eine klare Kaskade hat, die auch international auf den entsprechenden Grundsätzen fusst und die wir bereits international auch "verkauft" haben. Wir haben also sowohl bei der OECD wie bei anderen Partnern erklärt, wie wir vorgehen werden. Das hat man zur Kenntnis genommen, nicht gerade erfreut, weil wir das einzige Land sind, soweit ich weiss, das diese Kaskade eingebaut hat. Wenn wir bereits jetzt, bevor das angewendet worden ist, bevor wir das umgesetzt haben, wieder korrigieren, wird dies auch dort nicht zu Rechtssicherheit, sondern zu Rechtsunsicherheit führen. Und auch bei den betroffenen Steuerpflichtigen ist dann nicht klar, ob sie jetzt aufgrund dieses Gesetzesartikels intervenieren können oder ob es hier noch eine Verschärfung braucht.

Zusammengefasst denken wir, dass Sie mit der Gesetzesänderung, mit der Änderung von Artikel 19 Absatz 2, die gestützt auf ein Gutachten von Herrn Matteotti erfolgt ist, eine genügende Rechtssicherheit geschaffen haben. Sie haben eine Kaskade beschlossen, die für alle Akteure klar ist, auch international; und es wurde auch international jetzt entsprechend zur Kenntnis genommen. Es wäre falsch, das in diesem Verfahren wieder zu ändern.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion nicht anzunehmen.