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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Herr Ständerat Baumann hat jetzt in allgemeiner Form noch ein sehr kritisches Votum zu dieser Vorlage abgegeben. Ich kann das nachvollziehen. Es war von Anfang an so, dass man bei diesem Gesetz einen Teil hatte, dem fast alles zu weit ging, und einen[NB]Teil, der gesagt hat - wie Sie es jetzt auch geäussert haben -, das gehe eindeutig zu wenig weit.

Nun ist es in der Politik manchmal so, dass man mit dem halbvollen oder halbleeren Glas hantieren muss. Was ich Ihnen aber sagen kann: Wenn Sie diese Vorlage ablehnen, haben Sie auch für diejenige Hälfte, die von diesem Gesetz etwas hätte, gar nichts. Das muss ich schon sagen, bei aller pragmatischen Politik. Ich bitte Sie, sich das, bei aller Kritik, nochmals gut zu überlegen. Ich glaube, es ist diejenige Vorlage - das sehe ich ja jetzt auch an der Beratung -, die allenfalls überhaupt eine Mehrheit finden könnte. Und wie ist es für die Frauen? Wenn Sie den Frauen sagen: "Ich war unzufrieden mit dem Gesetz, ich habe es jetzt abgelehnt, denn es ist mir lieber, wenn niemand von euch etwas hat als wenigstens die Hälfte von euch", dann, glaube ich, könnten Sie bei den Frauen auf wenig Verständnis zählen.

Nun zum Antrag der Minderheit II (Wicki): Auch Herr Wicki möchte Lohngleichheitsanalysen durchführen lassen. Es gibt aber einen absolut entscheidenden Unterschied zwischen dem, was Herr Ständerat Wicki vorschlägt, und dem, was die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat vorschlagen: Herr Wicki nennt keine Kriterien für die Lohngleichheitsanalyse - keine. Ich glaube, eines ist klar: Wenn Sie eine solche Analyse machen wollen, möchten Sie nicht wissen, wie viel Männer oder Frauen verdienen oder wer ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger verdient oder ob das Kader mehr verdient als das Putzpersonal. Vielmehr wollen Sie wissen: Gibt es neben denjenigen Lohnunterschieden, die man erklären kann - eben dass z. B. jemand im Kader mehr verdient als jemand, der ungelernt ist und keine Führungsverantwortung hat -, noch andere? Bei der Lohngleichheitsanalyse ist die Frage nicht, ob es Lohnunterschiede gibt. Vielmehr ist die Frage, ob angesichts der Lohnunterschiede, die es noch gibt, nachdem man die objektiven Kriterien angeschaut hat und sie abgezogen hat, eine nichterklärbare Lohndifferenz besteht, die systematisch ist. Es geht nicht um eine Lohndifferenz im Einzelfall wie: Herr Sowieso hat mehr Lohn als Frau Sowieso.

Wichtig ist: Bleibt eine Lohndifferenz zurück, die systematisch ist? Das ist das Kriterium der Lohngleichheit.

Deshalb brauchen Sie eine Regressionsanalyse. Sie müssen bei allen Lohndifferenzen zuerst alle objektiven Kriterien abziehen und dann schauen, ob etwas zurückbleibt. Auch diese Diskussion ist nicht neu. Herr Ständerat Germann hat es gesagt: Wenn schon, müsse man mehr Kriterien haben, damit das Ergebnis etwas genauer werde.

Sie erinnern sich: Wir haben aufgrund des Postulates Noser 14.3388, es liegt nun auch schon ein paar Jahre zurück, geprüft, ob man mehr Kriterien einführen soll, damit die Lohngleichheitsanalyse präziser wird. Der Bericht in Erfüllung des Postulates ist zum Schluss gekommen: Man kann mehr Kriterien einführen, dann wird es auch genauer. Der Aufwand wird natürlich umso grösser, doch das Resultat der Analyse wird nicht besser. Deshalb kennen ja Logib und die Regressionsanalyse - die Methode, die wir Ihnen vorschlagen - eine Schwelle von 5 Prozent, um der Unschärfe gerecht zu werden. Sie haben wenig Aufwand, Sie haben nicht hundert Kriterien. Sie haben aber die Kriterien, um festzustellen, ob bei der Lohndifferenz ein unerklärbarer Teil zurückbleibt, der eben aufzeigt, dass Frauen nur darum weniger Geld verdienen, weil sie Frauen sind, da es keine anderen Erklärungsmöglichkeiten mehr gibt. Das ist dann die systematische Lohndiskriminierung.

Wenn Sie den Arbeitgebern jetzt sagen: "Ja, schauen Sie einfach Ihre Löhne an, Kriterien können Sie selber festlegen, und schauen Sie am Schluss, ob es etwas gibt, das Ihnen nicht gefällt", dann - das muss ich Ihnen sagen - haben Sie der Lohngleichheitsanalyse jegliche Substanz entzogen. Das ist dann mehr gefühlsmässig. Wir setzen die Verfassung nicht gefühlsmässig, sondern mit klaren Kriterien um. Deshalb müssen Sie an diesen Kriterien festhalten.

Ich kann Ihnen aufzeigen, wo der entscheidende Unterschied liegt. Mit dem Antrag der Minderheit II (Wicki) streichen Sie das, was in Absatz 1 von Artikel 13c steht, nämlich dass die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen ist. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, aber die Basis muss wissenschaftlich und rechtskonform sein. Ich muss Ihnen sagen: Ihre Kommission hat das diskutiert, und es war total unbestritten. Jetzt kommt ein neuer Antrag und sagt, nein, "wissenschaftlich" brauche es nicht und "rechtskonform" nähmen wir auch raus. Ja, was ist dann noch die Methode? Unwissenschaftlich? Sie müssen doch die Basis festlegen, auf der eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden muss. Noch einmal: Logib ist eine einfache Möglichkeit, wissenschaftlich geprüft. Es gibt verschiedene Staaten, die sie anwenden. Es ist eine Excel-Tabelle - viel einfacher geht es nicht.

Aber wenn Sie mit dem Antrag der Minderheit II (Wicki) sagen, dass Sie null Kriterien vorgeben, also gar nichts dazu sagen und dass man es machen könne, wie man wolle, dann kommt das in der Revision schon irgendwie ans Tageslicht. Dann haben Sie einfach ein Problem. Sie haben dann auch ein Problem bei der Überprüfung: Was soll dann bei der Revision überhaupt überprüft werden? Sie haben ja gar keine Kriterien.

Also, ich bitte Sie hier schon, bei aller Freude und Lust jetzt auch Alternativen zu prüfen. Ihre Kommission hat das gemacht; es gab übrigens noch andere Modelle, aber jetzt ist halt dieses Modell hier in den Rat gekommen. Ich bitte Sie, auch einem Revisionsunternehmen nicht die Aufgabe zu stellen, es solle die Lohngleichheit überprüfen, wobei die Kriterien total offen und nicht einmal wissenschaftlich sind; sie sind nicht überprüfbar, das ist eigentlich der Fakt.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, dem Konzept der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und dieses Konzept der Minderheit II (Wicki) nicht zu unterstützen. Wir sind der Meinung, die Frauen in diesem Land verdienen ein besseres Gesetz, nämlich ein Gesetz, das wirkt. Das haben Sie mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit.