Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat konnte ja nicht mit Ihnen zurück in die Kommission kommen. Aber ich möchte zu dieser Motion schon noch etwas sagen.
Dieser Motion ging ja eine Interpellation von Frau Nationalrätin Fiala (16.3453) voraus, in welcher sie dem Bundesrat verschiedene Fragen zur Finanzierung von religiösen Gemeinschaften, zur mangelnden Transparenz und zur fehlenden Aufsicht gestellt hat. Ich möchte damit sagen, dass Frau Fiala wirklich versucht hat, sich diesem komplexen Thema anzunähern und herauszufinden, welches die richtigen Fragestellungen zu den Themen sind, die uns alle beschäftigen. Sie hat dann auch festgestellt, dass sie auf einen Teil der Fragen, die sie in der Interpellation gestellt hat, keine Antwort bekommen hat, weil der Bundesrat keine Antwort geben konnte, weil eben zum Teil auch die entsprechenden Daten nicht vorhanden waren. Sie hat nachher den Weg der Motion gewählt, indem sie auch hier wieder versucht hat, die religiösen Gemeinschaften nicht einfach unter Generalverdacht zu stellen und auch keine Diskriminierung, sondern eine Gleichbehandlung vorzusehen. Sie hat sich hier auf diese kirchlichen Stiftungen konzentriert.
Der Bundesrat war der Meinung, dass man diese Forderung so aufnehmen könne. Also, Frau Fiala hat mit der Motion ja erstens gesagt, sie möchte die Kriterien der Stiftungsaufsicht bezüglich der Religionsgemeinschaften präzisieren. Sie hat also nicht gesagt, sie wolle diese Stiftungen generell einfach alle dem Staat unterstellen. Sie hat zweitens verlangt, dass Sanktionen geprüft werden, wenn sich kirchliche Stiftungen nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Das stimmt mit der bestehenden Pflicht überein. Allerdings dauert die Übergangsfrist fünf Jahre, und folglich können wir heute auch noch nicht sagen, wie viele Stiftungen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen, weil wir immer noch in dieser Übergangsfrist sind. Drittens verlangt sie, dass der Begriff "kirchliche Stiftung" durch den Begriff "religiöse Stiftung" ersetzt werden soll.
Ich denke nach wie vor, dass sich diese Aufträge umsetzen lassen könnten. Aber was Ihre Kommission gemacht hat - dafür bin ich Ihrer Kommission auch dankbar -, ist Folgendes: Sie hat noch einmal geschaut, wo eigentlich das Problem ist. Sie hat dann festgestellt - ich muss das nicht alles wiederholen -, dass die Probleme eben anderswo liegen und man hier eigentlich mit den kirchlichen Stiftungen das Thema vielleicht nicht am besten fokussiert. Es ist aber tatsächlich ein Thema - die Kontrolle, die Transparenz, die Finanzströme, allenfalls eben auch mit den Risiken der Terrorismusfinanzierung oder Finanzierung von Radikalisierung. Aber da hat Ihre Kommission, glaube ich, einen wichtigen Beitrag geleistet, indem sie sagte: Nein, auf dieser Schiene weiterzufahren bringt uns eigentlich nicht dorthin, wohin wir gehen wollten. Wenn schon, müsste man dann eben die Vereinsfrage näher anschauen. Aber Herr Ständerat Levrat hat jetzt schon vorweggenommen, dass wir dann wieder in anderen komplexen Fragen sind.
Von daher kann ich, das muss ich Ihnen sagen, mit Ihrer Ablehnung der Motion gut leben. Ihre Kommission hat hier eine wichtige zusätzliche Arbeit geleistet. Wenn Sie unbedingt abstimmen lassen wollen, Frau Präsidentin, dann sehe ich dem Resultat gelassen entgegen. Mir war die Diskussion wichtig und damit das Bemühen, nach den Forderungen, die man aufstellt, den richtigen Weg zu finden, der hier auch tatsächlich etwas bringt. Das ist in dieser Thematik ausserordentlich schwierig und komplex. Und wenn Ihre Kommission zum Schluss gekommen ist, dass man mit der Motion, wie sie hier formuliert ist, auf diesem Weg nicht wirklich weiterkommt, dann kann ich das gut nachvollziehen, und dann kann der [PAGE 313] Bundesrat mit einer Ablehnung dieser Motion auch sehr gut leben.